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Nichtoffener Wettbewerb | 07/2012

Neubau Amtsgericht

Blick auf den Haupteingang

Blick auf den Haupteingang

3. Preis

KRP Architektur GmbH

Architektur

geskes.hack Landschaftsarchitekten GmbH

Landschaftsarchitektur

Jens Gehrcken - visualisierung+architekturfotografie

Visualisierung

Erläuterungstext

Für das bestehende Amtsgericht in Günzburg, das auf unterschiedliche Liegenschaften verteilt ist, hat sich die Notwendigkeit für einen Neubau ergeben.
Die Stadt Günzburg ist als Mittelzentrum einerseits eingebunden in das Netzwerk mit anderen Zentren der Region und befindet sich andererseits auf vielen Gebieten aber auch in Konkurrenz zu ihnen. Insbesondere die Nähe zu Stuttgart und München sowie Ulm und Augsburg ist zugleich Chance und Problem. Aus dieser Überlegung ist es vorrangiges Ziel der vorgeschlagenen Wettbewerbslösung, die besonderen Stärken des Ortes herauszuarbeiten. Vor allem die Einbindung in die innerstädtischen Grünwegebeziehungen und die Präsenz des Gerichts im öffentlichen Raum bilden die wichtigen Eckpunkte, aus denen der Wettbewerbsbeitrag entwickelt wurde.

Stadträumliche Ordnung
Die derzeitige Ausgestaltung des städtebaulichen Raumes ist recht heterogen und geprägt durch freistehende Gebäude aus unterschiedlichen Entstehungszeiten.
Wesentliches Merkmal des Raumes ist die Topografie und die daraus resultierenden Blickbeziehungen. Das Markgräfliche Schloss am höchsten Punkt der Stadt gelegen, ist insbesondere von der Günzaue kommend, immer wieder optischer Bezugspunkt. Die Günzaue mit begleitendem Grün und Weg stellt ein wichtiges innerstädtisches Verbindungselement dar, das mit dem zum Schloss führend Treppenanlagen nicht in Beziehung steht.

Leitidee
Ausgehend von der genauen strukturellen Analyse des Ortes, den städtebaulichen Notwendigkeiten und den Wegbedürfnissen wird mit dem vorgelegten Entwurf der Ort weiterentwickelt und zu einem neuen städtebaulichen Gefüge zusammengeführt, das den Ansprüchen nach Verbindung und Identität gerecht wird.
Der Neubau mit seinem Außenraum als „Gelenk zwischen Aue und Schloss“ wird als Leitidee aufgegriffen. Die aus der Analyse der Aufgabenstellung und des Ortes herausgearbeiteten Ziele sind:
- Schaffung eines identitätsstiftendes Stadtraumes
- städtebauliche Einordnung
- Einbeziehung in die städtische Grünwegebeziehung

Das neue Amtsgericht zentriert den Ort und schafft einen neuen zentralen Stadtraum mit hohen Aufenthaltsqualitäten. Der Baukörper wird aus der Topografie und der neuen Verknüpfung von Aue und Schloss entwickelt. Das zentrale Gelenk zwischen Aue und Schloss (Altstadt) bildet der neue Vorplatz zum Amtsgericht. Die Wegebeziehung Aue / Schloss definiert den Baukörper, der in zwei unabhängige aufgeteilt wurde und die neue Wegebeziehung in die Architektur des Amtsgerichtes miteinbezieht.

Architektonischer Entwurf
Die Grundlage für die Einordnung des neuen Bauwerks bildete die städtebauliche Verknüpfung. Sie wird als zentrales Thema in den Baukubus fortgeführt und der Baukörper in einen quadratischen, öffentlichen und einen langgestreckten „dienenden“ Verwaltungsbaukörper aufgeteilt, zwischen denen eine Treppenanlage eingeschrieben die Verknüpfung Auen- / Altstadtniveau schafft.
Das neue Amtsgericht wird ein individuelles Zeichen mit hohem Wiedererkennungswert setzen. Er wird die notwendigen repräsentativen Funktionen übernehmen und in seiner Zeichenhaftigkeit mit dem Ort verbunden werden und ihn prägen, ohne jedoch durch übertriebene Gesten zu dominieren.
Die Kubatur des Amtsgerichts ist aus den städtebaulichen Festlegungen und bestehenden Bedingungen entwickelt worden. Die Durchlässigkeit des Baukörpers ermöglichte die Schaffung eines der Stadt zugeordneten öffentlichen Teils, der mit Vorplatz und Lage an der Straßenecke das Amtsgericht angemessen repräsentiert und zu einem Teil des öffentlichen Raumes macht. Die Bautypologie der „Gerichtslaube“ wird in diesem Baukörper neu interpretiert. Alle wichtigen öffentlichen Funktionen der Rechtsprechung befinden sich wie auch in historischen Vorbilder hier. Seine kleinmaßstäbliche Dimension vermittelt zwischen Institution und Bürger.
Der Hauptbaukörper, der die nichtöffentlichen bzw. wenig öffentlich frequentierten Bereiche beinhaltet, liegt der Topografie folgenden parallel zum Hang, jedoch ein Geschoss tiefer und wird damit von der Gerichtslaube“ um ein Geschoss überragt. Das Motiv der Eckbetonung, wie es auch an dem Schloss zu finden ist, wird so für die Fernwirkung neu interpretiert in dem Gebäudeentwurf aufgenommen. Beide Baukörper sind durchgängig dreigeschossig gehalten, um eine klare eindeutige Form zu erzielen und durch die Kompaktheit des Baukörpers den in Anspruch genommenen öffentlichen Raum zu minimieren. Die Nutzungen staffeln sich entsprechend den Vorgaben von öffentlich zugänglichen Räumen in der „Gerichtslaube“ zu den eingeschränkt zugänglichen im Sockelgeschoss und 1. OG des Verwaltungsgebäudes sowie den nicht öffentlichen im EG des Verwaltungsgebäudes.
Der Eingang zu dem neuen Amtsgericht befindet sich in der „Gerichtslaube“ an der Schöbl- , Ecke Ichenhauserstraße, ein weiterer nur für Mitarbeiter in der Gasse zwischen „Gerichtslaube“ und Verwaltungsbau.
Über den zentralen Zugang werden die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet. Die Besucher gelangen von hier in die öffentlichen Bereiche in der „Gerichtslaube“ sowie im Sockelgeschoss und 1.OG. Die Mitarbeiter auch können direkt über den im Zugang im Verwaltungsgebäude oder die Zugänge aus der Tiefgarage ins Gericht gelangen. Eine zentrale Treppenanlage für die Erschließung für die Besucher befindet sich in der „Gerichtslaube“, für die Mitarbeiter sind je nach Ziel unterschiedliche Wege möglich.
Von der im Untergeschoss befindlichen Tiefgarage für die Mitarbeiter sind alle Erschließungskerne zu erreichen. Die Lichthöfe, jeder Baukörper erhält einen, markieren die Erschließungskerne. Eine Brücke im 1. OG verbindet beide Baukörper. Die Grundstruktur des Gebäudes ist möglichst einfach und somit flexibel und kostengünstig angelegt. Die Büroräume im Verwaltungsbau sind entlang der Außenkontur des Gebäudes angeordnet und umschließen eine Servicezone. Die Gerichtslaube ist freier organisiert, beiden ist jedoch ein 1,30m Raster zugrundeliegend. Hieraus leitet sich das statische Konzept ab, mit innenliegenden aussteifenden Kernen im Verwaltungsbau, sind beide Baukörper als Stahlbetonskelettbau vorgesehen. Die Außenwände sind nichttragend ausgebildet. Wie ein Band umschließt die Gebäudehülle das gesamte Gebäude, gegliedert durch die betonten Geschoßdecken. Das weit auskragende Dach bildet einen markanten Abschluss für Fassade und Gebäude. Die Gestaltung der Fassade, die Haut des Gebäudes, ist auf eine rein flächige Erscheinung reduziert und setzt ganz auf die Wirkung des Materials. Ohne hierarchische Gestaltungsprinzipien, ganz abstrakten Ordnungsprinzipien der Funktion folgend, wurde die Fassadengestaltung entwickelt. Das Gericht soll sich als „neutraler“ Ort widerspiegeln. Das Material Holz, mit weißen Betonbändern als Akzent, wird durch seine Anmutung als „warmes“ (positives) Material den Besucher einnehmen und Distanz und Einschüchterung wie bei historische Gerichtsbauten nicht aufkommen lassen. Bewegliche, außen liegende Holzläden gliedern die gesamten Fassadenflächen. Sie dienen als Blendschutz und zur Verschattung. Im geschlossenen Zustand dienen sie der zusätzlichen Dämmung insbesondere nachts bzw.im Winter und gewähren einen weiteren Einbruchsschutz für das Gebäude. Die Außenfassade bilden hochgedämmte Fenster und Holztafelelemente. Lediglich der Hauptzugang ist zur Akzentuierung ohne die Holzläden vorgesehen. das weit auskragende umlaufende Dach, hält den Regen vor, dient also als konstruktiver Holzschutz. So kann gewährleistet werden das das Holz ohne chemischen Holzschutz oder Anstrich altern kann, jedoch nicht vergraut. Mit der Zeit werden alle Holzelemente einen tief bernsteinfarbenen Ton annehmen.

Grün- und Freiflächenkonzept
Das neue Amtsgericht fügt sich als urbanes Gelenk zwischen Altstadt und Günztal in den Stadtraum ein. Neben der baulichen Prägung des Ortes am Fuße der Oberstadt entsteht mit dem Amtsgericht ein öffentlicher Platz, der diesem Stadtraum ein neues Gesicht verleiht. Das Untergeschoss des Amtsgerichtes erlaubt es, das Gebäude auf ein Plateau zu stellen, dessen terrassenartige Oberfläche nicht nur der ebenerdigen Erschließung des Gerichtsgebäudes dient, sondern zudem den repräsentativen Charakter des Ortes unterstreicht. Der öffentliche Raum umfließt das Gericht und gibt ihm einen transparenten und einladenden Charakter.
Die bis zu 3 m hohen Wände erfüllen eine repräsentative Funktion und eignen sich dazu, als Leitwände den Weg vom Landschaftsraum in die Oberstadt zu weisen. Das Motiv der Leitwände wird durch eine in Ost-West-Richtung „durchgesteckte“ Erschließungsachse betont: Einladende, urbane Treppenanlagen führen von der Schöblstrasse auf den Platz und vom Platz wieder hinab in das Günztal. Auf östlicher Seite werden die Treppen von einer Rampe begleitet. Der Platz wird gesäumt von landschaftlich angeordneten Baumgruppen, die ebenfalls den Bezug zwischen Stadt und Landschaft herstellen und auf der östlichen Seite einen großen Rahmen zur Nachbarbebauung herstellen.

Energetisches Gesamtkonzept
Minimierung Wärmeverluste Neben der klaren, kubischen Form wird durch Optimierung aller Hüllflächen eine Minimierung der Wärmeverluste erreicht. Die Bauteile sind neben der Minimierung der Transmissionswärmeverluste auf Langlebigkeit (Wetterschutz, Systemelemente) ausgelegt. Über die Fensterflächen (Dreischeibenwärmeschutzverglasung / kerngedämmte Profile / hochgedämmte Paneelbereiche / PCM) werden die minimierten Verluste durch solare Wärmegewinne z.T. kompensiert. Der Fensterflächenanteil wird im gleichen Fassadensystem zwischen der Zone hoher Einstrahlung (SW/SO) und den Verlustflächen (NO/NW) differenziert. Umlaufende Vertikallamellen aus kerngedämmten Holzpaneelen werden variabel im Sommer als Sonnenschutz eingestellt, im Winter zur Reduzierung der Nachtauskühlung vollständig geschlossen, um die Wärmeverluste weiter zu reduzieren. Unter dem Gebäude wird die Gründungszone (ca. 4.200 m3) als Erdwärmespeicher (System E-Tank) zur weiteren Verringerung der Wärmeverluste und als Saisonpuffer ausgelegt.

Kontrolliertes Abluftsystem mit Wärmerückgewinnung
Zur Sicherung der Luftwechselraten wird die Raumluft geschoßweise in den Räumen abgesaugt und über einen Kreuzstromwärmetauscher (Zuluft) mit nachgeschaltetem Luft- /Wasserwärmetauscher zur Zulufttemperierung dem Erdspeicher bzw. der Vorwärmung der Spitzenlastwärmepumpe zugeführt. Führung der temperierten Zuluft über die Fassadenpaneelbereiche. Eine Fensterlüftung ist dadurch nicht erforderlich, steht aber für den einzelnen Nutzer zur Verfügung. Die Abluft wird oberhalb der Türen über den Flurbereich abgesagt.

Erdspeicher – Spitzenlastwärmepumpe
Durch den minimierten Heizwärmebedarf kann er komplett über den saisonalen Wärmeaustausch mittels Erdspeicher gewährleistet werden. Im Sommer wird die abzuführende Überschusswärme in den Erdspeicher geladen, dessen Kerntemperatur (12 – 15° Sommeranfang) für die Zuluftkühlung ausreicht. In den Übergangszeiten und Winter wird die Zuluft durch den geladenen Erdwärmespeicher bei Bedarf nachgewärmt. Der Erdspeicher (System E-Tank mit drei Temperaturzonen) wird durch eine solarthermische Anlage (50 m2 Vakuumröhrenkollektoren) in zwei Zonen für den Winterbetrieb aufgeladen. WW-Bereitung über 500l Solarspeicher. Die Spitzenlast wird über eine Wasserwärmepumpe mit optimierter Temperaturspreizung (15/35) über den Luft- /Wasserwärmetauscher in der Zuluft abgedeckt. Als Energieträger wird Strom vorgeschlagen, hierdurch besteht die Möglichkeit, die Gebäudeheizung durch bilanzielle Versorgung mit einer PV – Anlage vollständig CO2 – neutral und ohne Einsatz fossiler Energieträger zu sichern. Für die E-Tanknutzung wird zum größten Teil nur Hilfsenergie für Pumpen- und Lüfterleistung erforderlich.
Die Einbeziehung der im Serverraum anfallenden Wärme zur Aufheizung des e-Tanks muss in späteren Schritten untersucht werden, wenn bekannt ist, wie viele Rechner zum Einsatz kommen.

Solarstrom - PV
Dachflächen und Ausrichtung der Gebäudekörper sind für eine Photovoltaikanlage zur Versorgung des Komplexes gut geeignet. Auf ca. 1.400 m2 Nettodachfläche ist eine PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 94 kWp mit einer Jahresenergieerzeugung von ca. 82.000 kWh realisierbar. Der solare Deckungsgrad für Gebäudeheizung / Kühlung liegt bei 100%, die Überschussenergie kann für Beleuchtung und Nutzerspezifische Anlagen genutzt werden. Im Eigenverbrauch kann etwa 65% des PV-Stroms direkt genutzt werden, durch stationäre bzw. mobile Speicherung kann der Eigenverbrauch solar auf 85% gesteigert werden.
Raumbeziehung

Raumbeziehung

Lageplan

Lageplan

Grundriss, 2.UG

Grundriss, 2.UG

Grundriss, 1.UG

Grundriss, 1.UG

Grundriss, EG

Grundriss, EG

Grundriss, 1.OG

Grundriss, 1.OG

Grundriss, 2.OG

Grundriss, 2.OG

Ansicht Nordost

Ansicht Nordost

Ansicht Nordwest

Ansicht Nordwest

Ansicht Südost

Ansicht Südost

Ansicht Südwest

Ansicht Südwest

Fassaden, Ansicht- und Schnittdetail

Fassaden, Ansicht- und Schnittdetail

Heizungs- und Lüftungskonzept

Heizungs- und Lüftungskonzept