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Nichtoffener Wettbewerb | 07/2012

Neubau Amtsgericht

Anerkennung

Architekten BKSP

Architektur

Lohaus · Carl · Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten · Stadtplaner

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, für das Amtsgericht in Günzburg einen Neubau errichten zu lassen.

Das Planungsgrundstück liegt unterhalb des historisch bedeutsamen Stadtkerns (Schlossberg, Ober-stadt) am Übergang zum Landschaftsraum der Günzaue. Begrenzt wird das Grundstück von der Ichenhauser Straße im Osten, von der Schöblstraße im Norden und vom Günzkanal in der Aue im Westen. Nach Süden schließt ein bestehender öffentlicher Parkplatz an. Topografisch weist das Grundstück einen Höhenunterschied von ca. 6 Metern auf.

Der Neubau des Amtsgerichts Günzburg ist als kompaktes Volumen entworfen, dessen Baukörpergliederung auf die topografischen und stadträumlich bedeutsamen Begabungen des Umgriffs Bezug nimmt. So folgt aus der (horizontalen) Stufung des Volumens eine angemessene Höhenentwicklung zu der Nachbarbebauung und zum Terrainrelief. Der (vertikale) Baukörperversatz akzentuiert im Süden den Ebenenversprung entlang der steilen Böschung, und schafft im Norden als Unterschnitt eine nach drei Seiten (historischer Stadtkern, Günzaue/Parkplatz, Ichenhauser Straße) großzügig wirkende Eingangsgeste.

Dem Entree vorgelagert ist ein terrassenartiger Gerichtsplatz, der nach Westen einen „Landschafts-balkon“ zur Günzaue entwickelt und damit die historischen „Landschaftsterrassen“ des Schlossbergs in maßvoller Dimension zitiert.

Die Erschließung erfolgt Ebenengleich von der Ichenhauser Straße bzw. über Treppenanlagen von der Schöblstraße und (vom Parkplatz) aus der Günzaue. Das Eingangsgeschoss nimmt hinter der Pforte im öffentlichen Bereich der Halle die Sitzungssäle der Gerichte auf. Die Wartefläche in der Halle bietet Ausblick auf die Aue. Überwiegend intern genutzte Flächen für Schulung, Bibliothek, Konferenz sind im Erdgeschoss separiert geplant. Die Möglichkeit der Verknüpfung mit der öffentlichen Halle ist allerdings gegeben.

Die Obergeschosse nehmen alle Gerichte und das Grundbuchamt auf. Die Vertikalerschließung erfolgt über (zutrittskontrollierte) Aufzüge und Sicherheitstreppenhäuser (Nutzungseinheiten kleiner 400 m² ermöglichen eine freie Möblierung der Teeküchen als offenen Meetingspoints und den Verzicht auf ein zweites Treppenhaus im 2. OG). Räumliche Transparenz zwischen den Ebenen ohne Brandüberschlag schafft der Luftraum mit Oberlicht.

Unterhalb der Eingangsebene und somit teilweise im Hang sind Archive, Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung sowie Hausmeister und Vorführbereich angeordnet. Die ebenfalls in dieser Ebene vorgesehenen Büros der Bewährungshelfer können vom Besucherparkplatz separat erschlossen werden (Barrierefreiheit durch Aufzugserschließung vom Parkplatz). Die Basis des Gebäudes bildet die gesicherte Garage, die neben den 45 Stellplätzen für Bedienstete die Schleuse des Gefangenentransportes sowie die Anlieferung aufnimmt. Die 20 Stellplätze für Besucher sind mit (Sicherheits-)
abstand zum Gerichtsgebäude in den Freianlagen angeordnet und mit Hecken und Bäumen weitge-hend der Einsicht entzogen.