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Offener Wettbewerb | 10/2012

Landesgartenschau Überlingen 2020

Anerkennung

lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh

Landschaftsarchitektur

bächlemeid

Stadtplanung / Städtebau

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser verstehen den neuen „Westpark“ als grünes Band („tapis vert“), das sich vom Bahnhof Therme bis zur Silvesterkapelle erstreckt, mit der „Landmarke“ Palmenhaus als baulichem Höhepunkt im Zentrum.
Ermöglicht wird dies durch die komplette Verlagerung des geforderten ruhenden Verkehrs in eine flächige, einstöckige Tiefgarage, die lediglich mit ihren parallel zur Bahnhofstraße angeordneten Auf‐ und Abfahrten in Erscheinung tritt. Als Dachbegrünung schwingt eine als Wiese nutzbare „Rasenwelle“ in Ost‐West‐Richtung.
Das Palmenhaus greift diese Bewegung in seiner Architektursprache auf und bildet den Abschluss der Welle. Der Grünzug setzt sich in westlicher Richtung in terrassierter Form bis zur Silvesterkapelle fort. Die überwiegend als Wiesen gestalteten Freiflächen versprechen eine hohe funktionale Qualität, zur neuen Bahnhofstraße bildet die Staudenterrasse in Verbindung mit der Lärmschutzwand und den darunter verlaufenden Auf‐ und Abfahrten einen gestalterisch hochwertigen und funktional angemessenen Abschluss.
Obwohl der Standort des Palmenhauses als richtig eingestuft wird, werden die Ausmaße als unangemessen groß gesehen, dies läßt sowohl in der Herstellung als auch im Betrieb keine Wirtschaftlichkeit erwarten.
Die ausschließliche Gestaltung des Seeufers in Terrassenform, insbesondere die lange „Seetreppe“ südlich des Palmenhauses wird als überzogen betrachtet. Der Treppenabgang zum See südlich der Bahnquerung ist ein gelungenes Detail, die sich gleichförmig wiederholenden Terrassenelemente im Gelände des Campingplatzes
sind überflüssig.Die Bastion bei der Silvesterkapelle wird von den Verfassern zurück genommen, um dem Einmündungsbereich des Goldbachs sein ursprüngliches Erscheinungsbild zurückzugeben und um die Kapelle in ihren ursprünglichen
landschaftlichen Kontext zu stellen. Ob dieser gedankliche Ansatz den großen Eingriff rechtfertigt, wurde im Preisgericht kontrovers beurteilt, vor allem weil er zu einer Reduzierung der öffentlich verfügbaren Uferfläche führt.
Aufgrund der sehr reduzierten Darstellung kann über die Verbindung mit den bestehenden Parkanlagen und der historischen Altstadt wenig gesagt werden.
Die Gestaltung des Mantelhafens entspricht weitgehend dem Bestand, als nördlicher Abschluss wurde eine Treppenanlage ergänzt, die teilweise Entfernung der Kastanien auf dem Chantilly‐Platz wird als überflüssig betrachtet, es entsteht kein neues, überzeugendes Bild. Die dargestellte Verbindung in das Stadtgrabensystem
entspricht den rechtlichen Möglichkeiten, hat allerdings wenig Detailschärfe.
Bezüglich der Herstellungskosten wird der Kostenrahmen deutlich überschritten, dies hängt vor allem mit den hohen prognostizierten Kosten für das Palmenhaus zusammen, aber auch mit der aufwändigen Gestaltung des Seeufers.
Die grundsätzliche Idee des durchgehenden Grünzuges mit dem Palmenhaus im Zentrum trägt, dennoch erscheinen wesentliche Gestaltungselemente in ihrer Dimensionierung überzogen und der schmalen landschaftlichen Situation zwischen Molassefelsen und Seeufer nicht angemessen. Kritisiert werden muss die puristische und unvollständige Darstellung der übergeordneten Bezuge und des Ausstellungskonzepts, die in
diesem Bereich keine nähere Beurteilung zulässt.