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Offener Wettbewerb | 12/2012

Finanzamt

Anerkennung

Preisgeld: 7.000 EUR

dreibund architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Verfasser setzt den erhaltenen Altbauten eine zeitgenössige Architektursprache entgegen. Diese Leitidee wird grundsätzlich anerkannt.

Der Entwurf definiert mit dem viergeschossigen Hauptbaukörper die städtebaulich wichtige Blockecke und schließt auf diese Weise den disparaten Stadtraum an der Schandauer Straße. Das Preisgericht würdigt diesen Ansatz ebenso wie die Bildung des Freiraums, der durch den dreigeschossigen Bürotrakt im Zusammenwirken mit den beiden erhaltenen Altbauten entsteht. Die Differenzierung der Baumassen durch einen vier- und einen dreigeschossigen Teil wird begrüßt, jedoch nicht von allen Preisrichtern als ausreichend empfunden.

Die Lage der Eingänge, die von beiden Freiräumen in die zentrale Informations- und Annahmestelle führen, wird positiv gesehen. Von Nutzerseite wird die gelungene Anordnung dieser zentralen Funktion hervorgehoben. Das Raumprogramm ist erfüllt. Die Flächen sind gut getroffen.

Die Fassade findet in Ihrer strengen Regelmäßigkeit keine ungeteilte Zustimmung. Einige Preisrichter bedauern, dass die beiden Bauteile die gleiche Fassadenausbildung erhalten haben.

Die große Stärke des Entwurfs liegt in der räumlichen Qualität der Informations- und Annahmestelle, sowohl was Ihren Bezug zu den Außenräumen anlangt, als auch hinsichtlich der innenräumlichen Situation.

Der Dreibund lässt wegen seiner kompakten Bauform geringe Bau- und Betriebskosten erwarten. Die Erschließung kommt mit drei Aufzügen aus. Altrium und Mittelzone bieten grundsätzlich gute Möglichkeiten für nachhaltige Heizungs- und Lüftungskonzepte, ohne das dies im Wettbewerbsentwurf bereits dargelegt wurde.

Drei Treppenräume sichern die Flucht- und Rettungswege. Brandabschnitte lassen sich unschwer bilden.

Das Konzept bewahrt nur die zwingend zu erhaltenen Bauteile: Liebenausches Vorwerk und „Blauer Hecht“ sowie den Gewölbekeller. Das durch den Abriss von Waisenhaus und Remise gewonnene zusammenhängende Baugelände im Norden des Wettbewerbsgrundstückes nutzt der Autor für eine selbstbewusste Neubebauung; ob das Ergebnis den Verlust an denkmalgeschützter Bausubstanz rechtfertigt, wird von Preisgericht und Sachverständigen nicht einhellig bejaht.

Nach Auffassung der Denkmalbehörden ist der denkmalpflegerische Grundanspruch gewahrt. Dennoch enttäuscht die Nichterhaltung des gleichermaßen stadtbildprägenden historischen Waisenhauses. Zur wirksamen Unterstreichung des Erscheinungsbildes der verbleibenden denkmalgeschützten Gebäude trägt der Entwurf nicht unbedingt bei.