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2. Rang 3 / 3

Sonstiges Vergabeverfahren | 10/2012

Baufeld Dennewitzstraße 36-38

3. Rang

raumzeit - Läufer, Tausch, Tuczek

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Konzeptbeschreibung
Das Hotel mit trapezförmiger Grundfläche liegt unmittelbar an den Fluchten der Dennewitzstraße und des Parkzugangs an. Der Hauptzugang und die Vorfahrt zum Hotel befinden sich an der Dennewitzstraße gegenüber der Pohlstraße. Die Zufahrt zu den Stellplätzen in einer Tiefgarage erfolgt über eine Rampe an der Dennewitzstraße unmittelbar südlich an den Baukörper anschließend. Weitere 17 Stellplätze des Hotels sind unter der U-Bahnbrücke von der Straße aus erreichbar.

Das S-förmige Wohngebäude ist jeweils parallel zu unterschiedlichen Planungslinien des südlichen Teilgebiets ausgerichtet: U-Bahnbrücke, Dennewitzstraße, sowie südlicher Parkzugang und bildet je eine interne Platzfläche zur Dennewitzstraße und eine zum Park hin aus.

Der straßenseitige südliche Hof wird leicht erhöht vorgesehen und ist als befestigte, halböffentliche Fläche dargestellt. Der nördliche, zum Park geöffnete Hof umfasst Privatgärten des nördlichen Gebäudeflügels sowie eine abgegrenzte Fläche, die dem Kinderladen zugeordnet ist.

Der Zugang zu den Treppenhäusern des Wohngebäudes erfolgt über einen Weg nördlich des Gebäudes an der U-Bahnbrücke, einen Zugang direkt an der Dennewitzstraße sowie weitere Zugänge im straßenseitigen, südlichen Hof und dem Luftgeschoss. Eine Tiefgaragenzufahrt findet sich im mittleren Gebäudeflügel an der Dennewitzstraße.


Bewertung
Die Ableitung eines Mäanders als Gebäudeform aus den städtebaulichen Rahmenbedingungen des Grundstücks wird als tragfähige und ausdrucksstarke Lösung anerkannt. Damit wird sowohl die Eigenständigkeit des südlichen Baufeldes, wie auch die Einfügung in den übrigen städtebaulichen Kontext gewährleistet. Die Grundform des Hotels wirke jedoch eher undifferenziert und zu massig.

Die Ausbildung eines der Stadt zugewandten, halb-öffentlichen Platzraumes durch das Wohngebäude und eines dem Park zugewandten privaten Hofraumes wird mehrheitlich als Qualität gesehen.

Ob die Verbindung beider Räume durch ein hohes Luftgeschoss sich wirklich als Nutzungsqualität erweist, wird auch bezweifelt. Dies gilt auch angesichts der gleichen Höhenlage beider Bereiche.

Die Höhenlage des Hofraumes unterhalb des künftigen Parkniveaus wird als Einschränkung der Nutzungsqualität gesehen.

Die sehr einheitliche Ausbildung des Wohnbaukörpers als Großform dürfte die (eigentumsrechtliche) Abschnittsbildung und die Ausbildung von Hausindividuen erschweren.

Auch hier wird in Frage gestellt, ob die gleichartige Behandlung des Nord- und des Südflügels in Bezug auf die Grundrissbildung sinnvoll und angemessen sei. Ein überzeugender Lösungsansatz zur Reduktion der Lärmimmission ist gebäudeseitig kaum erkennbar.
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