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Einladungswettbewerb | 04/2013

Erweiterungsneubau Unternehmenszentrale Gebr. Heinemann

2. Preis

Preisgeld: 8.000 EUR

Prof. Kollhoff Architekten

Architektur

Plan B Beratende Ingenieure GmbH

TGA-Fachplanung

hhpberlin - Ingenieure für Brandschutz GmbH

Brandschutzplanung

Beurteilung durch das Preisgericht

An diesem Entwurf entwickelt sich im Preisgericht eine kontroverse Diskussion, die in ihren beiden Polen weit auseinander liegt.

Positiv beurteilt wird die Aufnahme der historischen Elemente und in die konsequente Haltung der Verfasser, mit diesen Gestaltungselementen eine harmonische Ergänzung des Gebäudeensembles aus Kaispeicher B und Heinemann-Speicher zu erzielen. Eine solche Lösung, die außerdem im Kontext der neuen HafenCity mit ihrer modernen Architektur ein Alleinstellungsmerkmal besäße, könne auch in der Öffentlichkeit auf breiten Zuspruch treffen. Schließlich biete das Wettbewerbsgrundstück den letzten Bauplatz im Übergang von Speicherstadt zu HafenCity, an dem ein historisch geprägter Neubau errichtet werden könne.

Die Maßstäblichkeit und Materialität führt das Vorhandene weiter, so dass durch diese Vervollständigung entlang der Koreastraße ein historisch geprägter Dreiklang entsteht.

Die Ausarbeitung bis in das kleinste Detail zeigt einen gekonnten Umgang mit dieser Formensprache. Im Kanon der verwandten Gestaltungselemente werden allerdings auch bei den Entwurfs-Befürwortern noch Potentiale für eine gestalterische Reduktion gesehen.

Diese Möglichkeit wird vom anderen Teil des Preisgerichts angezweifelt und es wird hinterfragt, ob und inwieweit der Entwurf eine Reduktion der historisierenden Detailausbildung zulässt und in welchem Maße die erzeugte Filigranität Abstriche verträgt, ohne in eine leichte Banalität abzurutschen.

Kritisch beurteilt wird die Verwendung eines eher allgemeinen Katalogs von historisch geprägten Stilelementen und Details, deren Fügung im Entwurf zwar durchaus routiniert erfolgt, dessen erzieltes Gesamtbild zu viel "scheinbares" präsentiert.

Bei näherer Betrachtung stellt sich doch auch die Frage, über welchen Bezug diese Elemente zum Standort Hamburg mit seinem Hafen, zur Speicherstadt und selbst den typischen Hamburger Kontorhäusern verfügen. So lassen z.B. die Balustraden der Staffeln und des Daches wie auch die Anordnung und Detailausbildung der Erker erkennen, dass dem Entwurf der genauere historische Ortsbezug fehlt. Dadurch wird eine adäquate Haltung gegenüber dem prägenden Kaispeicher B, wie auch dem sachlicheren Heinemann- Speicher vermisst, die einem solchen Lösungsansatz unbedingt innewohnen muss.

Kritisch hinterfragt wird auch, ob dieser Vorschlag im städtebaulichen Kontext die richtige Antwort gibt, da er sich ausschließlich auf die beiden Speichergebäude bezieht und Überleitungen zur direkten Nachbarschaft z.B. in der Shanghaiallee wie auch die Blickbezüge – wasser- wie straßenseitig – vernachlässigt.

Abschließend stellen die Kritiker die Frage, ob eine solche Lösung dem Firmenprofil und der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens Gebr. Heinemann gerecht werden kann.

Unabhängig von der gestalterischen Handschrift, wird die innere Organisation und Grundrissgliederung und die Arbeitsplatzqualitäten vom Preisgericht anerkannt.