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Einladungswettbewerb | 06/2013

Gemeindehaus Johanneskirche

1. Preis

Preisgeld: 5.000 EUR

DEEN ARCHITEKTEN Deptolla Engländer PartGmbB

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Dieser Entwurf ordnet überzeugend mit klarer Struktur das nähere Umfeld der Kirche und schafft eine sinnvolle Anbindung an die Kirche.
Mit einfachen Mitteln wird von den Verfassern ein Hof erzeugt, der sich sowohl einladend und offen darstellt, wie auch für vielfältige Gemeindefeste gut geeignet ist. Der Saal ist als Baukörper leicht ablesbar und bezieht sich in seinen Proportionen auf die Kirche. Sowohl durch die eigenständige ablesbare Architektur als auch durch die Materialwahl und Ausrichtung des Gebäudes wird an diesem Ort ein starker Bezug zur Kirche hergestellt.

Der Grundriss überzeugt sowohl im Inneren als auch in Verbindung zum Hof hinsichtlich der Nutzungsoptionen für die gemeindlichen Bedürfnisse. Der Hauptzugang ist eindeutig und von Norden (Kircheneingang) gut sichtbar. Die Verkehrsflächen erfüllen nicht nur funktionale Bedürfnisse, sondern haben einen Mehrwert durch große Aufenthaltsqualität. Zum Foyer sind die Außenanlagen gut integrierbar bei großen Veranstaltungen. Die Teeküche mit Ausgabe zum Foyer ist praktikabel, ebenso wie die Anordnung des Gemeindebüros direkt am Windfang. Der Zuschnitt der Gemeinderäume ist sowohl für Einzel- wie auch zusammengeschaltete Nutzung überzeugend gelöst. Die Sicht aus und in den Saal wird nicht eingeschränkt.
Der Anschluss an die Kirche mit dem Glasübergang ist verbesserungsfähig.

Die Gestaltung des Vorplatzes der Kirche wie auch die Lösung der Barrrierefreiheit im Inneren des Gemeindehauses ist gut entwickelt. Der Entwurf basiert auf einer Reduktion der Materialien und der Verwendung langlebiger Materialien (Klinker). Der Entwurf lässt eine wirtschaftliche Errichtung wie Bauunterhaltung erwarten.

Die Anordnung der Parkplätze an der Sternstraße in Verbindung mit dem Gemeindebüro und an der Bevergerner Straße wird begrüßt. Die beiden Stellplatzbereiche erfordern jedoch zwei Zufahrten über die bestehenden Gehwege. Die Nutzungskonflikte hinsichtlich Lärm zu benachbarten Grundstücken sind auf ein Minimum reduziert.