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Offener Wettbewerb | 06/2013

Stadtentwicklung Eutin 2016+

3. Preis

MERA GmbH

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

Grundprinzip
Der Entwurf basiert auf einem Grundprinzip, das einer „Perlenschnur” gleicht: Mehrere „besondere Orte” – das heißt interessante bzw. geschichtlich relevante räumliche Situationen – reihen sich entlang der Uferzone auf. Die Orte werden durch einen Weg, die „Seepromenade”, miteinander verbunden. Der Entwurf möchte demnach eine kleinteilige Struktur stärken, indem besondere Orte individuell herausgearbeitet werden. Die besonderen Orte spannen sich zwischen drei Kernbereichen im Bearbeitungsgebiet auf: Dem bestehenden Schlosspark aus dem 18./19. Jahrhundert (Landschaftspark mit barocken Elementen), dem Seepark aus dem 20. Jahrhundert (Anleihen zum Landschaftspark) sowie dem neu entwickelten „Südpark”, der zugleich als Eingangsbereich der Landesartenschau dient.

Sechs Prämissen
Der Entwurf wird durch sechs Prämissen geleitet, die das Grundprinzip stützen. Die Prämissen sind das Korrektiv im laufenden Entwurfsprozess, sie geben Halt bei Entscheidungen.
Prämisse I – Stadtentwicklung für Eutin: Zwar soll mit dem Entwurf eine bestmögliche Landesgartenschau im Jahr 2016 veranstaltet werden können, jedoch geht die Planung weit darüber hinaus. Der Entwurf wird als Stadtentwicklungskonzept verstanden, die Landesgartenschau als wichtiger (konkreter) Impulsgeber für die Entwicklung der Stadt.
Prämisse II – Punktueller Eingriff vor Eingriff in die Fläche: Es wurde sich für einen dezidiert punktuellen Eingriff in das Planungsgebiet entschieden, da so die bestehenden Raumqualitäten einer Stadt am Wasser besser herausgearbeitet werden können.
Prämisse III Perlenschnur (siehe Grundprinzip)
Prämisse IV Schichten der Geschichte ablesbar machen: Alte Elemente (Bestand) werden nicht durch neue überformt, sondern in Kontrast mit zeitgenössischen Elementen gebracht. Der Kontrast hat allerdings keinen Selbstzweck; das Neue soll sich auch nicht über das Alte stellen. Vielmehr wird der Kontrast deshalb gesucht, um die Schichten der Geschichte des Ortes ablesbar zu machen.
Prämisse V – Punktuelle Auflösung der dominanten Raumkante zwischen Land- und Wasserfläche: Die Raumkante zwischen Land und Wasser wird derzeit als zu starkes trennendes Element aufgefasst, das die räumliche Qualität einer Stadt am Wasser negiert. Deshalb wird an einigen Stellen die Trennung von Land und Wasser aufgebrochen, um an diesen Orten insbesondere den Uferbereich zu thematisieren. Diese punktuellen Eingriffe können an einigen Stellen sehr klein (Treppenanlage am Schloss) oder auch größer („Lichtung” im Seepark) ausgeformt sein.
Prämisse VI – Eintauchen in verschiedene Freiräume: Es wird nicht auf eine sich auf das gesamte Betrachtungsgebiet ausdehnende Raumqualität vertraut. Vielmehr werden kleinteilige und unterschiedliche räumliche Qualitäten herausgearbeitet. Insbesondere der Besucher der Landesgartenschau kann entlang der durchgängigen „Seepromenade” in verschiedene Freiräume „eintauchen”.

Verbindung von Wasser und Land – den Uferbereich erleben
Die Verbindung von Wasser und Land im Allgemeinen und der Uferbereich im Speziellen, finden im Entwurf in folgenden drei Typen Ausdruck: 1 – Landfläche liegt auf Wasserfläche. Hierunter fällt die Fasaneninsel, die durch Boote erreicht werden kann. Dieser Ort könnte beispielsweise Platz für Ausstellungen bieten, im Hintergrund das Ufer der Stadt Eutin. 2 – Landflächen schieben sich in Form von Plateaus, Bastionen oder Treppenanlagen in die Wasserfläche, zum Beispiel in unmittelbarer Nähe zum Schloss. Diese Landflächen bieten eine städtisch anmutende Qualität einer Stadt am Wasser. Es sind Treffpunkte und prädestinierte Orte für Gastronomien und Veranstaltungen. 3 – Landfläche schiebt sich in Form unterschiedlich ausgebildeter Steganlagen auf das Wasser. Auf diesen könnte durch die spezifische Gestaltung des Steges die Möglichkeit geschaffen werden, Informationsfelder zur Landesgartenschau, zur städtischen Entwicklung und dem spezifischen Ort anzubringen. Für die Landesgartenschau werden temporär (schwimmende) „Wassergärten” vorgeschlagen, die sich aus der Seebucht heraus in den Eutiner See entwickeln und als Bild mit Fernwirkung vom Ufer fungieren. Die entwickelte „Perlenschnur” besteht demnach aus Räumen, die einerseits eine spannende Landesgartenschau am Eutiner See ermöglichen, anderseits der Stadt Eutin ein individuellen Charakter am Wasser verleihen.

Realisierungskosten der LGS und Pflegekosten
Der Entwurf zielt auf eine behutsame Umgestaltung weiter Teile des Realisierungsbereichs ab. Daraus resultiert ein verhältnismäßig großer Flächenanteil, der nur oberflächennah baulich angefasst werden muss. So beispielsweise die Wegeflächen im Seepark und entlang der Seepromenade. Vorhandene Pflanz- und Wegeflächen werden gezielt in die Neuplanung integriert und - wenn dies aus gestalterischer und funktionaler Sicht sinnvoll ist - erhalten. Eingriffe erfolgen meißt nur punktuell und nicht flächig. Das damit verbundene Einsparpontential ist in der Kostenaufstellung berücksichtigt und lässt sich an den vergleichbar niedrigen Einheitspreisen pro Quadratmeter ablesen.

Nach der LGS ist neben den Schaugärten und Ausstellungsflächen nur ein verhältnismäßig kleiner Bereich beim Haupteingang zurückzubauen. Alle übrigen Flächen bleiben der Stadt Eutin auch nach der LGS erhalten und müssen nicht zurückgebaut werden.

Während der LGS wird von einer intensiven Pflege für die Schau- und Ausstellungsflächen ausgegangen. Diese Flächen sind jedoch auf ein vertretbares Maß reduziert. Mit Ausnahme der Stadtbucht sind alle übrigen Bereiche extensiv angelegt und damit mit reduzierten Pflegemaßnahmen verbunden. Nach der LGS verbleiben einzig in der Stadtbucht intensiv zu pflegende Staudenbeete. Alle übrigen Pflanzflächen genügen geringen Pflegeansprüchen und bleiben damit in einem vertretbaren Kostenrahmen.

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Verfasser reiht die verschiedenen Grünräume Eutins gleich einer Perlenkette an der Uferlinie bzw. Seepromenade auf. Für die einzelnen Bereiche versucht der Verfasser eine eigene Identität zu entwickeln. Vorhandene Qualitäten werden sensibel erkannt und teilweise stimmig gesteigert.

Der Baumbestand des Seeparks wird weitestgehend erhalten, im Süden werden zwei großzügige Spiel- bzw. Liegewiesen eingefügt, die sich zur Stadtbucht öffnen. Die offenen Räume sind von Aktivbändern begleitet und schließen zum Wasser hin mit einem Badestrand und Seglerverein ab. Das vorhandene Wasser des Seeparks ist nicht berücksichtigt, die Überformung der Uferzone mit der vorhandenen Eiche wird problematisch gesehen.

Die Übergänge von der Stadtbucht zum Seepark und insbesondere zum Schloss werden ausgesprochen positiv beurteilt. Hier stellen sensible und ausgearbeitete Bereiche einen wichtigen Beitrag der Arbeit dar. Die Promenade selber mit ihrer Materialität und der Überformung der Ufer- bzw. Kaimauerlinie wird als zu motiviert empfunden. Hier wäre weniger mehr. Insgesamt wird der Bereich der Stadtbucht jedoch als gelungen bezeichnet.

Der Bereich des Schlosses mit dem Nordgarten ist gelungen, der Steg entlang des Uferweges und im Bereich der Bastion ist ĂĽberflĂĽssig. Der KĂĽchengarten ist berĂĽcksichtigt, vom Schloss her ist die Anbindung nachvollziehbar, von SĂĽden ĂĽberarbeitungswĂĽrdig. Der Tempelgarten ist mit einer sensiblen Handschrift formuliert.

Das Bauhofgelände korrespondiert in seiner Formensprache mit der Gestaltung des Seeparks. Der Bereich wird als formal und funktional stimmig empfunden. Der Eingangsbereich scheint großzügig und attraktiv gelöst. Das Spiel im geschützten Knickbereich ist jedoch fragwürdig. Die Wegeführung zur Seebühne und zum Eingangsbereich ist gut gedacht. Die Nachnutzung wirft Fragen auf.