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Nichtoffener Wettbewerb | 07/2013

UNICARRÉ

Anerkennung

Preisgeld: 5.000 EUR

Franz und Geyer Freie Architekten BDA dwb PartGmbB

Architektur

Krause Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Durch die Anordnung der vorgeschlagenen Einzelbaukörper entsteht ein präzis formulierter Blockrand – jedoch nicht als geschlossene Bauflucht. Mehrere Öffnungen gliedern das Volumen in sinnvolle Abschnitte. Durch einen schräg eingestellten Mittelbau entstehen zwei Innenhöfe, die in ihrer Maßstäblichkeit als angemessen betrachtet werden können.

Ein Sockel entlang Robert-Koch-Straße und Barbarastraße setzt die Erdgeschosse von den öffentlichen Flächen ab. Die den Erdgeschossen zugeordneten Privatgärten sind ebenfalls erhöht ausgebildet, womit auch im Innenhof die gewünschte Privatheit gewährleistet ist. Wohnungen und Innenhof sind barrierefrei erreichbar, auch wenn die dargestellten Rampen teilweise zu kurz ausfallen. Positiv bewertet wird, dass die beiden Innenhöfe von allen Treppenhäusern direkt erreicht werden können.

Die in den zweiten Bauabschnitt verlegte Zufahrt zur Tiefgarage macht für den Zeitraum des ersten Bauabschnitts eine Interimslösung im Bereich Robert-Koch-/Barbarastraße erforderlich – eine unnötige Erschwerung der Realisierung. Der für den Ideenbereich vorgeschlagene Solitärbaukörper an der Ecke Hugstetter/Lutherkirchstraße wird als städtebaulich überflüssig betrachtet, die bereits für den 1. Bauabschnitt vorgeschlagene Akzentuierung der Gebäudeecke gegenüber dem Eingang zum Uni-Klinikum ist ausreichend.

Die Anordnung der Einrichtungen zur Seniorenbetreuung und der Kindertagesstätte im Blockinneren wird positiv bewertet. Die Aufteilung und Gestaltung der Innenbereiche erscheint schlüssig, auch wenn die Freiraumgestaltung in den Plänen nur schemenhaft sichtbar werden. Einer der prägnanten Bestandsbäume kann durch bauliche Maßnahmen in der Tiefgarage erhalten werden, über den Umgang mit den übrigen Bäumen werden Aussagen vermisst.

Die städtebaulichen Vorgaben sind im Wesentlichen eingehalten, beim Nachweis der notwendigen Rettungswege sind die Verfasser wenig präzise.

Der geforderte Wohnungsmix ist nachgewiesen, die ausschließliche Anordnung der geförderten Wohnungen im Gebäuderiegel an der Barbarastraße widerspricht dem Grundgedanken genossenschaftlichen Wohnens und der sozialen Mischung. Durch die Anordnung der beiden nördlichen Wohnriegel wird eine gute Ausrichtung nach Süden erreicht, die Wohnungen sind von Nord nach Süd „durchgesteckt“, was allerdings mit durchweg innenliegenden Nassräumen ohne natürliche Belichtung verbunden ist.

Das architektonische Erscheinungsbild ist geprägt durch ein durchgängiges Satteldach, das dem Duktus des Quartiers entspricht, eine Ausnahme bildet das Flachdach des nördlichen Ecksolitärs. Dachgauben gewährleisten die Belichtung des Dachgeschosses, ohne störend zu wirken. Die Fassade ist als Lochfassade zurückhaltend ausgebildet – mit einem abgesetzten Sockel im Bereich der Gewerbeeinheiten und akzentuierten Treppenhäusern. wodurch die Wohnnutzung im Erscheinungsbild unterstrichen wird.

Sowohl in der Bruttogeschossfläche als auch in der Nutzfläche liegt die Arbeit im durchschnittlichen Bereich.

Die Qualität der Arbeit liegt in der einfachen und sinnfälligen städtebaulichen Figur sowie im unaufgeregten, der Umgebung angemessenen Erscheinungsbild und einem selbstverständlichen Nachweis der funktionalen Anforderungen.
Erdgeschoss

Erdgeschoss