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Einladungswettbewerb | 08/2013

Wohnüberbauung Moos

Teilnahme

Graber Pulver Architekten

Architektur

Rotzler Krebs Partner GmbH

Landschaftsarchitektur

Zeugin Gölker Immobilienstrategien

Projektentwicklung

EK Energiekonzepte AG

Energieplanung

maaars architektur visualisierungen

Visualisierung

Beurteilung durch das Preisgericht

Ortsspezifische Potentiale und Freiraumgestaltung

Aus der Setzung von fünf sternenförmigen Punkthäusern im Teilgebiet 2 sind in der Überarbeitung zwei Hofgruppen à zwei und drei gewinkelte Wohnhäuser geworden. Die Verfasser knüpfen damit an die historischen Bebauungsmuster in der Landwirtschaftszone der näheren Umgebung an. Im Teilgebiet 1 gruppieren sich ein L-förmiges Gebäude entlang der Mugerenstrasse und ein langgestrecktes Gebäude um einen kleinen rechtwinkligen Freiraum und erzeugen so eine urbane Stimmung. Die städtebauliche Aussage ist klar: der bestehende Landschaftsraum wird bis an die Mugerenstrasse geführt, die Mugerenstrasse wird zur Siedlungsgrenze.
Die Hofhäuser des Teilgebiets 2 schwimmen in der Allmend, in der freien Landschaft. Umgeben von dieser öffentlichen Landschaftsfläche mit zweckmässiger Erschliessung konzentriert sich das Leben der Bewohner in die innenliegenden Höfe. Dies bietet eine interessante gestalterische Ausgangslage, um die Bedürfnisse der Bewohner abzudecken und Atmosphäre zu schaffen. Es entsteht eine kontrastreiche Innen-Aussensituation mit einem überzeugenden Freiraumkonzept. Die Grösse der Parkplatzfläche entlang der Mugerenstrasse schwächt aber den Grundgedanken der Inseln in der Landschaft.
Das Teilgebiet 1 hingegen entspricht einer städtischen Gestaltung mit privaten Heckengärten zu den Erdgeschosswohnungen, einer halböffentlichen Vorzone entlang des gestreckten Gebäudes und einem öffentlichen Aufenthalts- und Spielplatz, bei welchem die Moosstrasse endet. Der Durchgang bis zur Mugerenstrasse ist gewährleistet, jedoch für den Unkundigen als öffentlicher Weg kaum ersichtlich.

Architektonische Qualitäten

Die Verfasser haben sich im Teilgebiet 1 von der Reihenhaussiedlung des Entwurfs für die Zwischenpräsentation gelöst. Sie schlagen im langen Bau eine dem Terrain folgende, ansteigende Kaskade von Wohnungen vor. Die Wohnungen sind um einen zentralen, durchgehenden Wohnraum angeordnet. Der Höhensprung liegt in der Wohnung selbst und wird geschickt als Gestaltungselement genutzt, allerdings um den Preis, dass nicht die ganze Wohnung rollstuhlgängig ist. In Anbetracht der hohen Kosten für die Lifte ist das möglicherweise keine ökonomische Lösung. Die Wohnungsgrundrisse im L-förmigen Gebäude folgen der gleichen Grundrisstypologie mit, soweit möglich, durchgehenden Wohnräumen und eingezogenen Logen. Die Orientierung der Wohnungen ist aber in diesem Gebäude schematisch und geht nicht auf die spezifischen Beziehungen zum Aussenraum ein (Kopfbildung etc.).
Die Häuser im Teilgebiet 2 sind de facto langestreckte, zweispännige Wohnhäuser mit durchgehenden Wohnräumen, die abgewinkelt wurden. Die langen, tief heruntergezogen Dächer führen zusammen mit der vom Material Holz geprägten Fassadengestaltung zu einer gewöhnungsbedürftigen Architektur, die dem organischen Bauen zuzuordnen ist und die entfernt an die erdigen Bauten von Rudolf Steiner und insbesondere seiner skandinavischen Nachfolger erinnert. Die Wohnungen selber sind trotz der einheitlichen Grundtypologie dank des Abwinkelns und der so immer anderen Aussenraumbeziehungen individuell. Die Zimmer und Nebenräume ordnen sich um einen zentralen, grossen Wohnraum, was aber teilweise problematische Durchwegungen zur Folge hat. Die Wohnungen sind grosszügig in der Fläche, wenn nicht sogar etwas zu gross mit grossen Logen. Die so gegebene Struktur lässt sich aber in einer Weiterentwicklung kaum mehr anpassen.

Bauernhaus

Der Ersatzneubau für das Bauernhaus basiert auf einer Raumtypologie mit einer mittig durchgehenden Erschliessungszone im Erdgeschoss, wie sie für Bauernhäuser in der Innerschweiz typisch ist. llerdings wird hier die Erschliessung quer zur Giebelfassade gelegt, was ein untypisches Fassadenbild evoziert. Zudem wird diese Grundstruktur in den Obergeschoss gebrochen. Das Treppenhaus liegt dort ausgerechnet auf der der Sonne zugewandten Seite mit dem schönsten Blick in die Berge. Umgekehrt ist eine Wohnung, die Richtung Nordost und Nordwest orientiert ist, an einem frei stehenden Standort keine zwingend überzeugende Lösung.

Einhaltung baurechtlicher Vorgaben

Nicht nachvollziehbar ist die Grenzverletzung der südlichen der beiden Hofgruppen im Teilgebiet 2. Das Gebäude steht über die bestehende Zonengrenze hinaus und hält naheliegender Weise auch den Grenzabstand zur Zonengrenze nicht ein. Die Veränderung der Zonengrenze bedürfte einer Volksabstimmung.

Gesamtbeurteilung

Das Beurteilungsgremium sieht in der stringenten Umsetzung des Themas Hofbauten als Inseln in der Landschaft im Teilgebiet 2 einen plausiblen Lösungsansatz und ist den Verfassern dankbar für die dadurch ausgelöste Diskussion. Es beurteilt die Qualitäten der vorgeschlagenen Innenhöfe als gut. Städtebaulich steht für das Konzept allerdings aus Sicht des Beurteilungsgremiums nicht genügend Raum zur Verfügung, um die diesbezüglichen Qualitäten entfalten zu können. Das äussert sich nicht zuletzt in der von den Verfassern vorgeschlagenen Verlegung der Zonengrenze. Schwer getan hat sich das Beurteilungsgremium zudem mit der von den Visulisierungen ausgehende Stimmung der Wohnungen, die an das grossbürgerliche städtische Wohnen anlehnen und weniger an das Zielpublikum, das der Bauherrschaft vorschwebt.