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Einladungswettbewerb | 10/2013

Dorotheenstraße / Obere Leipziger Straße

2. Preis

Preisgeld: 8.000 EUR

dietzsch & weber

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf nimmt die Straßenkante der Oberen Leipziger Straße und der Dorotheenstraße auf. Er gewährleistet durch die Durchführung der Martinstraße deren Wiederbelebung. Die angebotene barrierefreie Höhenüberwindung wird grundsätzlich positiv bewertet. Die flächenübergreifende Wendemöglichkeit auf Niveau Dorotheenstraße verlässt die Bearbeitungsgrenze und schränkt die perspektivische Weiterentwicklung auf dem Grundstück Riebeckplatz 10 ein.

Während der Anschluss der Bebauung an das Dorint‐Hotel gelungen ist, kann der Übergang der Bebauungshöhen zur Gründerzeitbebauung in der Leipziger Straße nicht überzeugen. Eine Genehmigungsfähigkeit gemäß § 34 BauGB des neungeschossigen Entwurfes ist nicht gegeben und über eine einfache Überarbeitung nicht zu erreichen, ohne eine wesentliche Veränderung der Architektursprache zu bewirken.

Die Bandfassade mit Loggien stellt an dieser Stelle ein Alleinstellungsmerkmal dar, da kein Gebäude in der näheren Umgebung Vergleichbares besitzt. Kritisch ist die Fassadensprache im Sockelgeschoss zu beurteilen. Auch der „Balkon über Halle“ (Dachterrasse) überzeugt nicht.

Der Entwurf unterstützt das energiesparende Bauen in vielen Aspekten (z. B. Kompaktheit des Baukörpers und des daraus resultierenden beheizbaren Volumens, der Wärmeschutz).
Die Technikkonzepte (Haustechnik, Energieversorgung) sind in sich schlüssig, jedoch wenig innovativ.

Deutlich positiv ist die Gestaltung der Wohngeschosse zu bewerten. Die Wohngrundrisse sind funktional ausgerichtet und erscheinen gut vermietbar. Die Erschließung der Wohnbereiche gewährleistet eine natürliche Belichtung und schafft Flächen für Begegnung und Kommunikation. Dies ist für die avisierte Wohnform positiv einzuschätzen.

Aus Sicht des Einzelhandels ist der Grundriss, der den Bäckerbereich übergangslos integriert, nur geringfügig zu modifizieren.

Dies entspricht der Vorstellung des Kunden‐ und Funktionsablaufs. Der Außenbereich mit Sitzgelegenheiten und eingeplanten Fahrradständern fällt positiv aus.

Aus Sicht des Einzelhandels ist das Erfordernis einer Tiefgarage nicht zwingend gegeben. Hier erscheint der Aufwand der Erstellung dem letztendlichen Nutzen nicht zu entsprechen.
EG

EG

1.OG

1.OG

6.OG

6.OG

Sockelgeschoss

Sockelgeschoss