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Offener Wettbewerb | 10/2013

Beznerareal

Blatt 1/4

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Anerkennung

Peter Karle Architekten

Architektur

Loth Städtebau + Stadtentwicklung

Landschaftsarchitektur

Freiraumplanung Schmidt

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

Städtebauliches Konzept

Als Relikte der industriellen Vergangenheit der Oststadt von Ravensburg und als
Ausgangspunkt einer Stadtteil-Neustrukturierung sollen Teile der Industriehallen auf dem
Bezner-Areal und beim Härdtner-Ensemble erhalten bleiben und umgenutzt werden. Um
die alte Backsteinhalle und dem dazu gehörigen Verwaltungsbau an der Holbeinstraße
entsteht auf dem Bezner-Areal ein locker gefügtes Ensemble aus sechs Wohnhäusern mit
Geschosswohnungen, auf dem Härdtner-Gelände werden nur die alten Sheddachhallen
erhalten und entlang der Wangener Straße durch eine neue, parallel verlaufende
Gebäudezeile ergänzt, so dass ein neuer Büro- und Gewerbehof entsteht.
Wesentliches Element des städtebaulichen Entwurfs ist die fußläufige Verbindung der neu
entstandenen Binnenbereiche auf dem Bezner- und Härdtner-Areal, so dass nun zwischen
Wangener Straße und Holbeinstraße eine dritte Wegebeziehung zwischen Kernstadt und
östlicher Vorstadt etabliert wird. Eine besondere Qualität ist die differenzierte Einbindung
bislang nicht ausgeprägter Beziehungen, wie beispielsweise die Anbindung an den
Aufgang zur Veitsburg oder die Durchquerung bislang verschlossener Innenbereiche.

Bezner-Areal

Die Bebauung des Bezner-Areals mit Punkthäusern rund um die alte Halle soll der
„Nachfrage nach differenzierten städtischen Wohnformen unterschiedlichster Ausprägung,
wie beispielsweise Bauherrngemeinschaften, o.ä“ (Auslobungstext) Rechnung tragen und
so eine flexible städtebauliche Struktur für verschiedene Vorhabenträger vorgeben.
Integrierendens und identitätsstiftendes Element sind die Freiräume im Norden und im
Süden der Halle und natürlich die alte Backsteinhalle selbst. Diese wird nach dem
„Haus-im-Haus-Prinzip“ umgenutzt, d.h. die Halle selbst bleibt unbeheizt und übernimmt
nur den reinen Witterungsschutz („Regenschirm“) für neue Baukörper, die frei unter das
Dach eingestellt werden und über einen zeitgemäßen baulichen Wärmeschutz verfügen.
So kann die Halle in ihrem historischen Originalzustand verbleiben und zwischen den neu
platzierten Baukörpern entstehen spannungsreiche, „städtische“ Zwischenräume, quasi
überdachte Gassen und Plätzchen. Dieser baulichen Disposition entsprechen die
vorgesehenen Nutzungen mit öffentlichen Einrichtungen (Kindertagesstätte, Bürgertreff,
usw.) und kleinteiligem Einzelhandel (Tante Emma-Laden, usw.) und Gastronomie.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Nr. 1017 ist die einzige Arbeit, die den Ziegelbau einschließlich seiner historischen Anbauten erhält, um darin die geforderten Versorgungs- und Dienstleistungsangebote für das Quartier unterzubringen. Durch das "Haus-im-Haus-Prinzip", also dem Einstellen neuzeitlicher Raummodule in die historische Bausubstanz entsteht ein reizvoller Spannungsbogen zwischen Alt und Neu.
Der Verwaltungsbau Holbeinstraße 30 wird durch einen nach Norden abgesetzten Neubau
ersetzt. Dadurch wird der Ziegelbau in seiner Gänze erlebbar und ein neuer Eingang in das
Bezner-Quartier definiert. Dieser erscheint in seinen Proportionen allerdings zu eng. Er
könnte verbreitert werden, wenn auf die nördlich des Neubaus liegende Tiefgaragenrampe
verzichtet würde.
Das Altbauensemble wird von sechs 4-5 geschossigen Wohnhäusern flankiert, die im nördlichen wie im südlichen Plangebiet zwei unterschiedlich bespielte Quartiersplätze bilden. Die Anordnung der Gebäude erscheint gelungen, wobei bezüglich der Höhe und Geschossigkeit Diskussionsbedarf besteht. Die Nähe der beiden westlichen Baukörper zum Altbau könnte zu Beeinträchtigungen führen, genauso wie die Nähe zur Hangkante an der Wankender Straße.
Trotz der hohen Ausnutzungsziffern und des Erhalts der ehemaligen Hallen erscheinen die
öffentlichen und privaten Freiräume großzügig bemessen. Durch die Gebäudestellung sind
die Wohnungen in den Neubauten annähernd gleichmäßig gut belichtet, außerdem ergeben sich Blickbeziehungen zum gegenüberliegenden Veitsburghang. Durch die Öffnung des Plangebietes nach Süden und die Verbindung über eine Freitreppe zur Holbeinstraße erreichen die Verfasser eine reizvolle Blick- und Wegebeziehung zur kürzlich sanierten ehemaligen Papiermühle.
Die gewählten Haustypen lassen unterschiedliche Wohnungsgrößen zu und sind sowohl
abschnittsweise wie auch durch mehrere Bauherren zu realisieren.
Die von der Wangener Straße erschlossene Tiefgarage muss durch den Erhalt der Hallen
um diese herum entwickelt werden, so dass der Raum fehlt, um alle bauordnungsrechtlich
notwendigen Stellplätze in der Tiefgarage unterzubringen. Die optionale nördliche Rampe
stört im Bereich der Fußwegeverbindung zur Wangener Straße.
Insgesamt bieten die Verfasser einen diskussionswürdigen Beitrag an, der das Ziel der Auslobung, ein innerstädtisches Quartier mit Wohnschwerpunkt zu entwickeln etwas verfehlt.
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