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Nichtoffener Wettbewerb | 10/2013

Klenzesteg - Fuß- und Radwegbrücke über die Isar

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Engere Wahl

Meili, Peter Architekten

Architektur

Conzett Bronzini Gartmann AG

Bauingenieurwesen

Keller Damm Kollegen GmbH Landschaftsarchitekten Stadtplaner

Landschaftsarchitektur

Uniola AG

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Städtebau/Erscheinungsbild
Die Verfasser schlagen vor, den Steg aus der Achse der Klenzestraße etwa 50 Meter nach Norden zu verlegen, um die verkehrliche Situation zu entflechten, was eine umwegige Querung der Isar aus der Klenzestraße kommend ergäbe. Die Übernahme der „historischen“ Münchner Brückenbögen als Gestaltungselement ist fraglich, zumal dieses Motiv in der Wegeführung ein stetes Auf und Ab verursachen würde.

Landschaft/Ökologie
Die geometrisch begründete Setzung des Steges zwischen den bestehenden Brücken bringt für die städtebauliche Einbindung keine überzeugenden Vorteile. Die Anbindung an das bestehende Wegesystem wird über geschwungen auslaufende Brückengeländer formuliert, es fehlen jedoch angemessen gestaltete Vorfelder. Die bogenförmige Ausformung des Weges über den Steg würde sicher stark wahrgenommen, aber vermutlich nicht zur Aufenthaltsqualität beitragen. Die die Ansicht prägenden Bögen orientieren sich an historischen Münchner Vorbildern. Ob dies im Zusammenhang mit den benachbarten denkmalgeschützten Brücken der richtige Ansatz ist, muss in Frage gestellt werden.

Konstruktion/Wirtschaftlichkeit
Dreifeldrige, äußerst flache Bogenbrücke in Stahlbauweise mit vierstegigen, gevouteten Längsträgern. Aufwändige Konstruktionselemente und Details zur Abtragung der hohen Normaldruckkräfte aus dem Bogenschub an Widerlagern und Pfeilern. Die gewählte Montage wird der Funktion der angestrebten Bogentragwirkung nicht gerecht. Die Einhaltung des Freibords ist vor allem auf der Westseite nur durch eine Höherlegung der Geh- und Radwege um bis zu 1,60 m möglich, was entsprechend aufwändige Rampen nach sich ziehen würde. Der einzige Entwurf der an den Pfeilerachsen Beleuchtungsmasten vorsieht, mit denen eine gleichmäßige Ausleuchtung nicht sichergestellt ist und die ggf. zur Blendung von Radfahrern führen könnte.
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