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Nichtoffener Wettbewerb | 11/2013

Landeswettbewerb NRW 2013 – Generationengerechte Quartiersentwicklung in Arnsberg-Neheim – Wohnen und Leben am Müggenberg

Anerkennung

Preisgeld: 10.000 EUR

TOR 5 ARCHITEKTEN BDA

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit 1016 schlägt konsequent süd - und westorientierte und mit Laubengängen erschlossene Zeilen entlang der Hardenbergstraße und der Straße Zum Müggenberg vor. Sie nutzen geschickt die Topographie für ein vielfältiges Angebot unterschiedlich großer und unterschiedlich finanzierter Wohnungen, allerdings mit den bekannten sozialräumlichen Nachteile längerer Laubengänge. Es entstehen großzügige private Freiflächen und ein klar strukturiertes räumliches Gefüge. Die vorgeschlagenen Grundrisse stellen eine tragfähige Grundlage für barrierefreies Wohnen dar. Flexibilität für sich verändernde Nachfragen auf dem Wohnungsmarkt ist möglich.

Leider reagiert die für sich genommene klare und robuste städtebauliche Struktur nur unzureichend auf die Prägung des Ortes . Sie baut keine Bezüge zur Maßstäblichkeit des westlich angrenzenden Quartiers auf, hält aber auch mit wenigen öffentlichen und halböffentlichen Freiflächen nicht den notwendigen Abstand, um als eigenständig wahrgenommen zu werden. Die auf der westlichen Grundstücksgrenze liegende Wohnstraße kann dies nicht leisten.

Aus wirtschaftlicher Hinsicht als grundsätzlich positiv muss das Angebot ausschließlich oberirdischer Stellplätze bewertet werden. Um die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen, sind jedoch aufwändige Wohnwege parallel zu den beiden Erschließungsstraßen und ein großer Stellplatz an der Scharnhorststraße notwendig, die die Anlagequalität voller öffentlicher Freiflächen möglich machen. Sie können aber keinen Ersatz für die heute vorhandenen Freiraumstrukturen sein. Auch die isolierte und schlecht erschlossene Lage des Quartierszentrums abseits der Scharnhorststraße wird so verständlich, ohne hinsichtlich ihrer Freiraumqualität überzeugen zu können.

Insgesamt bietet die Arbeit einen interessanten konzeptionellen Ansatz, scheitert aber an ihrer Stringenz. Trotz des formal schlüssigen Siedlungsgrundrisses stellt das jedoch das Preisgericht bei diesem Beitrag das nicht mehr zeitgemäße Prinzip eines additven Städtebaus insgesamt in Frage. Sie kann deshalb von der Jury nicht für eine Realisierung empfohlen werden.