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Einladungswettbewerb | 10/2012

A9 Pyhrnautobahn Portalgestaltung Gleinalmtunnel

2. Preis

Riepl Riepl Architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf fußt auf einem klaren Konzept: weitgespannte, im gleichen Abstand angeordnete, sich als Tragkonstruktionen der Galerien gegen die bestehenden Portale hin gestaffelte Rahmenkonstruktionen aus Stahlbeton sind, als starkes, im Landschaftsbild sich absetzendes artifizielles Gebilde, zu einem sich gegenüber der mächtigen Berg- und Waldlandschaft überzeugend durchsetzendes, von Menschenhand geschaffenes Ensemble aneinandergereiht: es wirkt großzügig, nachgerade archaisch, und „... strahlt Gelassenheit und Einfachheit aus ...“.
Dem werden im Verlauf der Diskussionen wesentliche Einwände entgegengesetzt: wohl sind die Rahmenkonstruktionen als einfache Bauelemente be- und gezeichnet, bei genauerer Betrachtung jedoch wird klar, dass in den gezeigten Dimensionen erhebliche technische Schwierigkeiten zu bewältigen wären, sodass bei Verwirklichung die im Entwurf gezeigte Simplizität der baulichen Maßnahme abhanden käme.
Als weiterer Einwand wird vorgebracht, dass mit einer derartigen Intervention für den sich nähernden Benutzer der Autobahn nicht auf die Einfahrt eines Tunnels hingeleitet, auch nicht darauf vorbereitet wird, dass ein optisch sehr stark wirksames Zeichen unterschiedslos eine Aus- und eine Einfahrt signalisiert.
In der Folge werden weitere bautechnische Einzelheiten angeführt, Ableitung der Oberflächenwässer, fehlende Anprallschutzmaßnahmen, nicht ausreichend gelöste Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten für Schneeräumung und Erhaltungsfahrzeuge.
Einvernehmlich allerdings wird die Lösung der Zusammenführung innerer Tunnelwände zu den erforderlichen Lüftungstrennwänden gewürdigt, was allerdings in den Schaubildern durch perspektivische Verkürzung kaum erkennbar ist.
Schließlich wird vorgebracht, dass Bereiche der Galerien vollständig geschlossen sind, welche Strecken baurechtlich auch als Tunnel gewertet werden müssen, was streng genommen eine Wiederholung des Bewilligungsverfahrens nach sich ziehen würde; dieser Mangel wird allerdings als behebbar bezeichnet.
Die Herstellungskosten müssen als sehr hoch bezeichnet werden; sie wären im Falle der Verwirklichung insofern schwer vertretbar, als den 3 äußeren Rahmenstellungen keinerlei Funktion zukommt. Im Laufe der Diskussion über die Möglichkeiten der Behebung dieses Mangels wird jedoch festgestellt, dass der Entfall dieser Bauteile mit einem wesentlichen Verlust der Charakteristik und damit des baukünstlerischen Wertes dieses Entwurfs verbunden wäre.