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Nichtoffener Wettbewerb | 01/2014

Wohnbebauung Phoenixseestraße

2. Rang

Manfred Bukowski Architekten

Architektur

LECKE ARCHITEKTEN

Architektur

SAL Landschaftsarchitektur GmbH

Landschaftsarchitektur

g + w ingenieurplanung Beratende Ingenieure für das Bauwesen GmbH

Tragwerksplanung

Erläuterungstext

Städtebauliche Einbindung
Die Bebauung des Grundstücks erfolgt innerhalb der planungsrechtlichen Vorgaben mit drei linear gereihten, baukonstruktiv weitgehend baugleichen Baukörpern in der Typologie von Stadtvillen. In den Eckbereichen angeordnete Loggien und Balkone ergeben eine Baukörpergliederung in Anlehnung an das Prinzip eines Mittelrisalits. Dabei gliedern und differenzieren Vor- und Rücksprünge insbesondere den Attikabereich.
Das Gesamterscheinungsbild vermittelt über die ausformulierten Stilmittel der Typologie, der Baukörpergliederung, der Fensterformate und der Materialität ein bestimmtes, ausgewogenes Maß an Distinktion und repräsentativer Solidität.

Nutzungskonzept, Erschließung, Wirtschaftlichkeit
Die Grundrissorganisation und das Erschließungskonzept der Stadtvillen als 4-Spänner erlauben eine Anzahl von 28 Wohneinheiten unterschiedlicher Größen. Eine alternative Ausführung mit 36 Wohneinheiten ist ebenso möglich, ohne die Struktur der Gebäude zu verändern.

Die baukonstruktive Grundstruktur und die Anordnung der TGA-Kerne ermöglichen ein Maximum an Flexibilität in der Organisation der einzelnen Wohnungsgrößen, sowie eine Flexibilität im Ausbau innerhalb der einzelnen Wohneinheiten mit Leichtbauwänden.
Die Küchen können sowohl als offene wie auch als geschlossene Küchen angeboten werden. Die Grundrisse im 2. OG zeigen darüber hinaus weitere Möglichkeiten der Realisierung unterschiedlicher Wohnkonzepte, z.B. einen freien Grundriss als sog.
Loft-Wohnen unter weitgehendem Verzicht auf herkömmliche Raumaufteilungen und Zwischenwände.

Die Gebäudeerschließung erfolgt barrierefrei und behindertenfreundlich. Durch die innenliegenden Treppenräume gelingt eine in der Flächenbilanz minimierte Erschließung. Attraktive Außenwandflächen können so der Wohnnutzung zugeordnet werden.

Freianlagenkonzept
Die architektonisch gefassten Einfriedungen der Vorbereiche mittels einer Kombination aus
werksteinverkleideten Mauern und Hecken vermitteln zwischen Straßenraum und Baukörpern. Sie definieren darüber hinaus die Freibereiche der zur Straße hin orientierten
Wohneinheiten im Erdgeschoss.
Stützwände als werksteinverkleidete Gartenmauern nehmen das Gefälle im Gelände auf und gliedern den Garten mit seinen Rasenböschungen, Blumenwiesen und Hausbäumen in seiner Länge. Eine Blütenstrauchhecke schließt den Gartenbereich zu den Nachbargrundstücken hin ab.