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Nichtoffener Wettbewerb | 01/2014

Neubau eines Verwaltungs- und Wohngebäudes am Standort der ehemaligen Werkkunstschule

Neue Linner Straße / Peterstraße

Neue Linner Straße / Peterstraße

3. Preis

Preisgeld: 15.600 EUR

Dreika Planungsgruppe GbR

Architektur

Hoersch Architekten

Architektur

Ingenieurbüro Hufen GbR

TGA-Fachplanung

Uhlir & Jansen Ingenieurbüro

Bauphysik, TGA-Fachplanung, Tragwerksplanung

Erläuterungstext

Entwurfskonzept / Leitidee
Der Entwurf übersetzt die wesentlichen Elemente der, durch den Luftraum auch im Inneren erlebbaren, klassischen Fassade. Die horizontale Gliederung des Neubaus greift die Geschossigkeit des Bestandes auf und führt sie fort. Durch das Zurücksetzen der Glasfassade gegenüber den dadurch betonten, die Baulinie markierenden Deckenköpfen, wird das Volumen des Neubaus aufgelöst und im Verhältnis zum Bestand reduziert. Auf die strenge Gliederung der historischen Fassade findet der Entwurf eine spielerische Antwort in der Fassadengestaltung.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Bauflucht von der Petersstraße und die Gesimshöhe der Bestandsfassade / denkmalgeschützen Fassade wird übernommen. Die beidseitige Fassung des Denkmals ist zwar scharf abgrenzend und fernsichtlich wirksam, lässt jedoch dem Denkmal genügend Freiraum zur Entfaltung.

Die horizontale Gliederung der Bestandsfassade ist Ausgangspunkt für die Neugestaltung der Petersstraße – im Besonderen die horizontalen Gesimse und der Sockel werden neu interpretiert übernommen. Der Sockelbereich zur Petersstraße wäre transparenter zu gestalten und der direkte Eingangsbereich sollte stärker geöffnet werden.

Der farbliche Kontrast zwischen dem Neubauelementen und dem denkmalgeschützten Bestand wäre zu harmonisieren. Die Materialität der Lisenenelemente ist zu überdenken. Der Zugangsbereich der hinterliegenden Grundstücke ( Wegerecht ) ist ansprechend ausformuliert. Die Wohnungen erhalten eine dezente aber eigene Adresse. Die Ausgestaltung des Innenraums vor der Bestandsfassade ist positiv hervorgehoben. Hierdurch werden qualitativ ansprechende Raumsituationen erzeugt.

Die Funktionellen Anforderungen sind wesentlich erfüllt. Die Innenhofbereiche sind hinsichtlich der Belichtung baurechtlich aufgrund der Abstandssituation zu überdenken. Dies gilt ebenfalls für die eingestellten Büroboxen.

Trotz der drei Erschließungsstränge ist es dem Planer nicht gelungen, die Wohnungen im Staffelgeschoss ohne eine Laubengangsituation zu erschließen. Die Ausrichtung der Freiräume ist zu überdenken.

Die Erschließung der angrenzenden Tiefgarage ist in der dargestellten Form zu überplanen.

Die Breite des Innenhofes ist zu schmal, die Abstandsflächen werden nicht gewahrt. Die GFZ ist um rund 10 % überschritten.

Die Kostenansätze – speziell in den gewerblichen Räumen – fällt relativ hoch aus. In der Vergleichsbetrachtung – Mittelwert – liegt dieser Entwurf über dem Durchschnitt.
Innenraum Denkmalgeschützte Fassade

Innenraum Denkmalgeschützte Fassade

Lageplan

Lageplan