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Gutachterverfahhren | 02/2014

Entwicklung einer Wohnbebauung des B-Plangebietes Lohbrügge 89 / Hirtenland

PPL Architektur und Stadtplanung . Schoppe+Partner | Visualisierung

PPL Architektur und Stadtplanung . Schoppe+Partner | Visualisierung

2. Rundgang

PPL Architektur und Stadtplanung

Architektur

schoppe + partner freiraumplanung, Inhaber Jochen Meyer

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

1. Städtebauliches Konzept

Das „Wohnquartier Hirtenland“ versteht sich als neues, lebendiges Quartier, das durch seine Lage und städtebauliche Struktur ein wichtiges Bindeglied und eine Bereicherung der vorhandenen Siedlungsgebiete am Reinbeker Redder darstellt. Die planerischen Ansätze besitzen modellhaften Charakter und lassen sich auf die weitere Siedlungsentwicklung am Reinbeker Redder übertragen.
Die Ausnutzung der natürlichen Topographie für eine Terrassierung des Geländes und ein großzügiger, klar definierter Platzraum als Mittelpunkt des Quartiers bestimmen die Struktur des städtebaulichen Entwurfs. 13 Gebäude mit insgesamt 148 Wohneinheiten liegen jeweils einzeln oder paarweise auf einer Terrasse. Mit ihren Abmessungen und Proportionen vermitteln die Gebäude zwischen der östlich angrenzenden kleinteiligen Einzelhausbebauung und der südlich gelegenen Bebauung der Großsiedlung Lohbrügge.
Jedes Gebäude besitzt einen einzigen Eingang und erfährt somit eine Betonung und Aufwertung als eigenständiges, individuelles Haus, als „Villa“. Es sind drei Typen von 3-geschossigen Villen unterschiedlichen Charakters geplant. Am Rand des Quartiers stellen Parkvillen den Bezug zur Landschaft her, während im inneren Bereich sechs Gartenvillen den Charakter der Siedlung prägen. Die südwestlich gelegene Stadtvilla erhält 5 Geschosse + Staffelgeschoss und markiert an dieser Stelle den Eingang zum Quartier. Durch die Terrassierung des Geländes entsteht trotz der gleichen Geschossigkeit der Gebäude ein abwechslungsreiches Höhenspiel.
Die städtebauliche Gestaltung eines Quartiers als lebendiger Ort mit unterschiedlichen Aufenthalts- und Identifikationsmöglichkeiten und einem eigenen nachbarschaftlichen Zusammenleben geht interessanterweise direkt mit einer kriminalpräventiven Quartiersgestaltung einher. Die vorgesehene Anordnung und die klare Struktur der Gebäude erlauben eine gute räumliche Orientierung und Übersichtlichkeit. Gleichzeitig werden durch die Terrassierung des Geländes und die versetzte Anordnung der Gebäude Außenräume geschaffen, die jeweils einen eigenen Charakter und eine eigene Identität besitzen. Von jedem Standpunkt aus gibt es vielfältige Blickbeziehungen, sei es in die Tiefe des Quartiers, sei es in die Landschaft. Alle Räume im Außenbereich sind gut einsehbar. Hierzu gehören auch der zentrale Platz mit den Kinderspielflächen und die Tiefgarageneinfahrten. Die Freiraumgestaltung spielt hier eine wichtige Rolle.
Mit seiner Gebäudestruktur passt das neue Quartier sich der Dichte der umgebenden Bebauung an. Die GRZ liegt unter 0,4 und entspricht hiermit den Vorgaben der BauNVO.

2. Freiraumplanerisches Konzept

Das Quartier wird durch eine räumliche Abfolge unterschiedlicher Freiräume geprägt, deren hochwertige Gestaltung wesentlich zur Identität des neuen Wohngebietes beiträgt. Es entsteht eine qualitativ hochwertige Stadtkante, die einen Übergang zwischen freier Landschaft und bebauten Flächen herstellt.
Die Freiräume des neuen Quartiers gliedern sich in drei klar voneinander abgegrenzte Bereiche. Der erste Bereich bildet einen äußeren Rahmen um das Quartier und bindet es gleichzeitig in die umgebende Landschaft ein. Er entsteht durch die vorhandenen Landschaftselemente. Auf der Nordseite sind dies der lockere Birkenwald und der damit verbundene Trockenrasen, die geschützt und erhalten werden sollen. Auf der Ost- und Südseite sind es vorhandene Knicks, die ebenfalls erhalten werden und jeweils durch einen fünf Meter breiten Wiesenstreifen geschützt werden sollen, der sich zur neu geplanten Straße hin orientiert. Auf der Westseite des Quartiers sollen der vorhandene Erdwall und der damit verbundene Baumbestand zu einem Knick entwickelt werden. Die Landschaftselemente dienen dem Ausgleich der durch die Bebauung verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft, daher werden sie von Nutzungen weitestgehend freigehalten.
Der zweite Bereich wird durch eine extensive Obstwiese gebildet, die den Übergang zwischen den wohnungsnahen Freiräumen und den Landschaftselementen herstellt. Hier werden die übergeordneten Wegeverbindungen sowie Spiel- und Sportflächen angeordnet. In diesem Bereich können auch die aus den versiegelten Flächen entstehenden Abwässer in Mulden versickert werden. Es entsteht ein Landschaftspark, der sowohl ökologisch hochwertige Lebensräume für Flora und Fauna, als auch Freizeit- und


Aufenthaltsmöglichkeiten für Bewohner und Besucher schafft. Außerdem lässt die Bebauungsstruktur an dieser Stelle Raum für die Fortsetzung des von Süden kommenden Grünzuges.
Der dritte Bereich wird durch die wohnungsnahen Freiräume geprägt. Sie liegen zur Parklandschaft erhöht und werden durch Hecken eingefasst. Die hinter den Gebäuden liegenden Terrassengärten sind auf diese Weise zum öffentlichen Freiraum abgegrenzt und bieten für die Bewohner ein hohes Maß an Privatsphäre. Auf der Eingangsseite der Gebäude sind Fahrradhäuser und Müllstandorte vorgesehen. In Kombination mit Aufenthaltsbereichen entstehen hier Räume für nachbarschaftliche Begegnung und Kommunikation.
Im Zentrum des neuen Quartiers entsteht ein Platz, der vor allem Kinderspiel- und Aufenthaltsfunktionen für alle Bewohner übernehmen wird. Er erstreckt sich über verschiedene Höhenstufen, die in Form einer großzügigen Treppenlandschaft mit Sitzmöglichkeiten unter Bäumen gestaltet sind. Diese zentrale Platzfläche steht auch für gemeinschaftliche Veranstaltungen zur Verfügung.
Der für die Erschließung des Gebietes erforderliche Wohnweg ist vollständig verkehrsberuhigt und wird durch eine abwechslungsreiche Gestaltung mit Baumpflanzungen und unterschiedlichen Pflasterungen zu einem attraktiven wohnungsnahen Freiraum.

3. Verkehrsplanerisches Konzept

Über eine neue Zufahrt wird das geplante Quartier zusammen mit dem vorhandenen Einfamilienhausgebiet Haempten an den Reinbeker Redder angeschlossen. Gleichzeitig wird mit einer Fußgängerampel eine Querung der Grünachse über den Reinbeker Redder geschaffen. Der Autoverkehr wird jedoch nicht durch das neue Quartier hindurch geführt, sondern als öffentliche Wohnstraße östlich in ihm vorbei.
Die innere Erschließung des Wohngebietes erfolgt über einen Wohnweg, der von Fahrzeugen der Stadtreinigung und der Feuerwehr befahren werden kann. Nur in Ausnahmefällen erfolgt die Befahrung mit PKW, z.B. für Menschen mit Behinderung oder für die kurzfristige Nutzung zu Be- und Entladungszwecken. Ausgehend von diesem Wohnweg entwickelt sich ein Netz von Fußwegen, das als Feinerschließung alle Gebäude miteinander verbindet.
Neben dem Durchgangs- wird auch der Parksuchverkehr konsequent aus dem Quartier herausgehalten. Hierzu trägt die Bündelung der Besucherstellplätze (32 Stp.) und die direkte Anbindung der 4 Tiefgaragen an die Wohnstraße bei. In den Tiefgaragen sind alle PKW -Stellplätze (134 Stp.) für die Bewohner untergebracht.
Die neu geplanten Radwege nehmen die vorhandenen Wegeverbindungen auf und setzen diese fort. Alle Wegeverbindungen und Hauszugänge sind barrierefrei geplant.

4. Hochbauliches Konzept

Leitidee für den Hochbau ist es, Baukörper mit einer klaren Form und Ausrichtung zu schaffen und gleichzeitig unterschiedliche Haustypen anzubieten, die es ermöglichen, auf wirtschaftliche Weise eine Vielfalt von Wohnungstypen herzustellen. Die 148 Wohneinheiten sind in drei Haustypen: Parkvilla, Gartenvilla und Stadtvilla untergebracht und verteilen sich nach folgendem Wohnungsmix:
- 15 x 2 Zimmerwhg. (60-65 m²) (10%)
- 59 x 3 Zimmerwhg. (75-80 m²) (40%)
- 74 x 4 Zimmerwhg. (90-95 m²) (50%)
Von den 13 geplanten Gebäuden sind für die Unterbringung von geförderten Wohnungen 4-6 Gebäude geeignet. Städtebaulich sind diese Gebäude integraler Bestandteil der Planung. Je nach Anforderung können 47 bzw. 72 WE (32% bzw. 48%) als geförderte Wohnungen errichtet werden.
In der 5- geschossigen Stadtvilla, mit ihrer städtebaulich prominenten Lage am Eingang zum Quartier sind Sonderwohnformen wie Bau- bzw. Wohngemeinschaften vorgesehen. Das Staffelgeschoss mit seiner Dachterrasse bietet sich für Nutzungen wie Gemeinschaftsräume oder eine Gästewohnung an. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung des östlich gelegenen Siedlungsbereichs am Reinbeker Redder ist die Unterbringung einer KITA im Erdgeschoss der Stadtvilla sehr gut vorstellbar.


Allen Wohnungen gemeinsam ist der Freiraumbezug durch eine Terrasse oder einen Balkon. Der Anteil an barrierefrei zugänglichen Wohnungen liegt über den Anforderungen nach HBauO, alle Wohnungen sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch die Feuerwehr anleiterbar.
Es ist möglich, eine Realteilung in vier Abschnitten vorzunehmen. Jedem der vier Abschnitte ist eine Tiefgarage zugeordnet. Mit ihrer individuellen Material- und Farbgebung stellen sie vier Unterquartiere dar, die sich gestalterisch voneinander unterscheiden und gleichzeitig Teil eines Ganzen sind.

5. Ruhekonzept

Um den Bewohnern des neuen Wohnquartiers einen optimalen Lärmschutz zu garantieren, sind sowohl städtebauliche als auch technische und hochbauliche Maßnahmen geplant. Der Siedlungsrand wird gegenüber der Lärmquelle um ca. 40 m zurück versetzt. Es wird eine 4,0 m hohe beidseitig absorbierende Lärmschutzwand so nah wie möglich in Richtung der Lärmquelle errichtet. Die Grundrisse der Wohnungen werden so organisiert, dass der überwiegende Teil der Schlafräume auf der schallabgewandten Seite liegt. Für die Gebäude, die am stärksten von Lärm betroffen sind, werden Schallschutzfenster vorgesehen. Wintergärten bzw. verglaste Loggien sorgen hier für einen geschützten Außenbereich.

6. Ökologisch- nachhaltiges Konzept

Im Sinne eines nachhaltigen Gesamtkonzepts ist in jedem Fall die in der Auslobung genannte Möglichkeit des Fernwärmeanschlusses zu empfehlen-. Die Dachflächen der Wohngebäude werden als Gründach ausgeführt. Durch den hohen Anteil an Verblendmauerwerk in den Fassaden ist die Verwendung eines hochwertigen und somit dauerhaften Materials vorgesehen. Im Freiraum werden ausschließlich heimische und gebietsspezifische Gehölzarten gepflanzt. Schmutz- und Regenwasser können durch die Form der öffentlichen Erschließungsanlage und unter Ausnutzung bzw. Beibehaltung der natürlichen Gefällesituation des Plangebietes sowie der möglichen Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens auf ein Minimum reduziert werden.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die äußeren Maßstäbe sind gut gewählt.
Die Fassaden zeigen ein sehr einheitliches, jedoch damit auch ein monotones Aussehen.
Der sehr groß angelegte Besucherplatzbereich erweist sich als nachteilig für den südlich liegenden Gebäudeblock. Zusammen mit der 4-5 m hohen Schallschutzwand entsteht hier kein qualitätsvolles Entree.
Die Verteilung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus erfüllt nicht die Forderung nach gleichmäßiger Mischung.
Die Erschließung zwischen Bestands- und Neubaugebiet wird als problematisch beurteilt. Sie führt zu Störungen der Bestandsbebauung. Die doppelte Erschließung ist zu aufwändig. Es sind zu wenige Wohnungen in sehr geringer Kubatur eingebracht worden.
Die Qualität des naturschutzfachlichen Ausgleiches ist zu gering bearbeitet.
Die im Süden verlaufende Schallschutzwand erscheint als Schallschutzkonzept zu aufwändig und auch nicht notwendig.
Lageplan

Lageplan

PPL Architektur und Stadtplanung . Schoppe+Partner | Lageplan

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Freiraumkonzept

Freiraumkonzept

PPL Architektur und Stadtplanung . Schoppe+Partner | Blatt 1

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Erschließung 1

Erschließung 1

PPL Architektur und Stadtplanung . Schoppe+Partner | Blatt 2

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Erschließung 2

Erschließung 2

Zentraler Platz

Zentraler Platz

Perspektive

Perspektive