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Einladungswettbewerb | 05/2014

Neuordnung Kirchenort St. Stephan

ein 2. Preis

Preisgeld: 7.500 EUR

Kaspar Kraemer Architekten GmbH

Architektur

Schröder Landschaftsarchitekten & Ingenieure

Landschaftsarchitektur

Dipl.-Ing. G. Schönfeld Ingenieurgesellschaft mbH

TGA-Fachplanung

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf beantwortet die sehr vielschichtigen ar-chitektonischen und städtebaulichen Fragestellungen durch eine angemessene schlichte Proportionierung und Dimensionierung der Baukörper und leistet damit einen Beitrag zur geometrisch präzisen Fassung des Kirchenareals.

Das Pfarrzentrum wird über einen kleinen Patio vom Kirchvorplatz barrierefrei erschlossen. Dabei wird die Chance verpasst, das Pfarrbüro durch eine entsprechende Anbindung ebenfalls barrierefrei errei-chen zu können. Die Bereiche des Pfarrsaals und die Gruppenräume sind sinnvoll angeordnet und haben einen angemessenen Außenbezug. Die Belichtung des Jugendbereichs über eine formal fragwürdige Sitzanlage erscheint jedoch überzogen. Der Zugang zum WC im Untergeschoß ist zunächst für Behinderte schwierig.

Die Wohnungen in den Obergeschossen sind gut ge-schnitten, die Wohnung des Pfarrers jedoch zu groß. Die Wohnungen oberhalb des Pfarrbüros sind nicht erschlossen.

Der Zugang zum Kindergarten liegt hinter dem Durch-gang von der Herderstraße und trägt damit der Lage im Kirchenareal Rechnung. Das Bücherfoyer kann den Anforderungen nicht genügen. Der Aufzug liegt außerhalb der Kita und muss von dieser mit dem Wohngebäude geteilt werden. Die Kita-Gruppen sind schlüssig angeordnet. Die Terrasse im Obergeschoss ist aufgrund der straßenseitigen Anordnung der Grup-penräume nur beschränkt und unter Aufsicht nutzbar. Die zweigeschossige Halle verspricht dagegen hohe Aufenthaltsqualität.

Die Wohnungen in den Obergeschossen sind ange-messen proportioniert und über zwei Treppenhäuser
wirtschaftlich erschlossen. Allerdings sind die Auf-züge von der Herderstraße aus nicht barrierefrei zu-gänglich, sondern nur von dem höher gelegenen Gar-tenniveau aus.

Die architektonische Qualität der Arbeit wird kontro-vers diskutiert. Insbesondere die auskragenden Bal-kone zur Herderstraße und der Anschluss an die östliche Doppel-Villa-Hälfte Herderstraße 11 werden kritisiert. Die Fassaden bleiben eher schematisch und lassen die Nutzungsdifferenzierung nicht erkennen.

In wirtschaftlicher Hinsicht wird die Arbeit durch-schnittlich bewertet. Positiv vermerkt werden die Vor-schläge für ein anspruchsvolles, den Fernwärme-anschluss nutzendes Energiekonzept.

Die Freianlagenplanung bewahrt dagegen die schlich-te Zurückhaltung des Status Quo. Die Fortführung des Weges westlich der Kirche von der Herderstraße erscheint unnötig. Wenn der Durch-gang zur Herderstraße im Osten zur Erschließung des Kirchengeländes genutzt werden soll, kann diese Fläche jedoch nicht dem Kindergarten zugeordnet und als Teil des Außengeländes genutzt werden. Durch die mangelnde Verbindung zum separaten Spielbereich auf dem Grundstück Bachemer Str. 110 ergibt sich keine qualitative Verbesserung zum Ist-Zustands.

Die Gestaltung der Außenanlagen des Pfarrzent-rums mit Wasserbecken und Sitzstufenanlage er-scheint überzogen. Der Außenbereich des Cafés auf dem Grundstück Bachemer Straße 110 ist angemes-sen, funktioniert aber nur mit Baulasten für die in die Tiefgarage der Herderstraße verschobenen Stellplätze.

Der Entwurf erfüllt die denkmalpflegerischen Anfor-derungen. Die klare Umfriedung bleibt weitgehend er-halten. Die Gliederung des Außenbereichs um die Kirche herum bleibt erhalten und erfahrbar. Aus denk-malpflegerischer Sicht wird begrüßt, dass der Außen-bereich der Kndertagesstätte nicht in die denkmal-geschützte Freifläche eingreift. Durch die Verschie-bung der Nutzungen zur Herderstraße wird die Qualität des Gesamtensembles sogar gesteigert, da der Baukörper angemessenen Abstand zur Kirche hält.

Auch die Erschließung des Pfarrzentrums über den Kirchvorplatz, kann aus denkmalpflegerischer Sicht als sinnvolle Weiterentwicklung des Entwurfsge-dankens der Kirche gelten.

Die Arbeit erfüllt die Anforderungen an eine Geneh-migungsfähigkeit nach §34 BauGB

Mit einer zurückhaltenden Lösung werden die Anfor-derungen der Auslobung an ein differenziert gestal-tetes Kirchenareal stimmig umgesetzt.