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Nichtoffener Wettbewerb | 05/2014

Neubau von zwei Sporthallen und Entwicklung der Schulfreiflächen am Standort Fallersleben

Anerkennung

Preisgeld: 5.000 EUR

hochC Landschaftsarchitekten PartGmbB

Landschaftsarchitektur

Anderhalten Architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf zeichnet sich durch seine Inselhaftigkeit der Anordnung der funktionalen Anforderungen an den Freiraum aus. Die Darstellung ist durch eine hohe Detailschärfe gekennzeichnet.

Auf dem Vorplatz wird die Platzierung der Bushaltestelle entgegen der Aufgabenstellung nach Westen verschoben. Das wird vom Preisgericht positiv beurteilt. Die Funktion von Bibliothek und Mensa wird inhaltlich gestärkt. Der Vorplatz wird durch rasterartige Baumpflanzung gegliedert.

Vereinzelte Schulinseln erhöhen die Aufenthaltsqualität. Der Eingangsbereich bleibt großzügig offen. Die gebäudenahen Schulhofbereiche sind durch eine Vielzahl von Themeninseln wie Grünes Klassenzimmer, Kräutergarten, Bodentrampolin etc. zu viel besetzt. Ein Mittelpunkt des Schulhofes als Verbindungsglied zwischen den Gebäuden als Treffpunkt ist nicht erkennbar.

Insgesamt wird die Zonierung der Schulfreiflächen insbesondere die Auslagerung der Multifunktionsspielfelder in den Südosten des Schulgeländes kritisch gesehen. Die abwechslungsreiche Durchgrünung ist positiv zu bewerten. Der Erhalt des Baumbestandes erfolgt durch eine terrassierte Umrandung. Diese ist auch als Sitzmöglichkeit nutzbar. Aufgrund der Kleinteiligkeit ist mit einem erhöhten gärtnerischen Pflegeaufwand zu rechnen.

Die städtebauliche Stellung der Sporthallen mit der Bildung eines Vorplatzes am Sportband wird positiv beurteilt. Das Erschließungsangebot der Sporthallen mit dem zweigeschossigen Foyer, das für die westliche Wettkampfhalle einen direkten Zugang zu den Tribünenplätzen bildet, wird gewürdigt. Die funktionale Anordnung der Umkleiden der östlichen Halle ist kritisch zu sehen. Die innere Erschließung für die Zuschauer kann nur über das Spielfeld erfolgen, was vom Preisgericht kritisch angemerkt wird.

Die architektonische Ausformung des Gebäudes wird als angemessen beurteilt.

Das vorgeschlagene Energiekonzept ist innovativ und erscheint plausibel. Der geforderte Mindestenergiestandard wird mit dem Passivhausstandard erreicht. Der vorgeschlagene Einsatz von regenerativen Energien ist umfänglich. Ein wirtschaftlicher Betrieb des Gebäudes ist gegeben.