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Nichtoffener Wettbewerb | 12/2006

Landeswettbewerb 2006 "Junge Quartiere für das Wohnen im Alter"

Lageplan

Lageplan

2. Preis

NIEMANN + STEEGE+ Gesellschaft für Stadtentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH

Architektur, Stadtplanung / Städtebau

Weidinger Landschaftsarchitekten GmbH

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

1. Urbane Intensität und Vielfalt des Wohnens - Städtebauliche und stadträumliche Grundidee

Ziel des Entwurfes ist es, einen unverwechselbaren Ort zu schaffen, der den zukünftigen Bewohnern eine Identifikation mit dem Quartier erlaubt. Die Grundidee besteht in der Entwicklung eines zentralen parkartigen Grünraumes, der im Norden in einen Platz übergeht, welcher die geplante Grün-Achse aufnimmt, die – beginnend bei dem neuzuerrichtenden Amts- und Landgericht an der Werdener Straße – bis in das Gebiet hineinreicht. Der Park soll für das Gebiet „adressbildend“ sein. Die vorhandenen und zukünftigen Freiraumstrukturen sollen miteinander verknüpft und weiterentwickelt werden zu prägenden Außenräumen. Durch die somit übergreifende stadträumliche Gestalt wird ein prägnantes Bild des Quartiers geschaffen, das eine Ausstrahlwirkung auf umliegende Stadtquartiere entfaltet. Die öffentlich frequentierten Nutzungen sind in diesen Raumzusammenhang eingefügt und profitieren ebenso von dessen hoher Aufenthaltsqualität wie die in dem nördlich gelegenen Übergangsbereich geplanten Bürogebäude. Mit der Vorgabe eines einfachen städtebaulichen Ordnungssystems durch fünf Wohnhöfe, mittels dessen einprägsame Außenräume mit eindeutigen räumlichen Kanten schaffen werden, wird eine flexible „Füllung“ der Baufelder für eine Anzahl von Arten des Wohnens ermöglicht. Der viergeschossige Gebäuderiegel mit Lärmschutzgrundrissen an der geplanten Ortsumgehung schützt die dahinter liegende Wohnbebauung vor Lärmeinwirkungen. Es werden Gebäudestrukturen entwickelt, die sich zur zentralen Grünfläche öffnen und entlang des Parks Wohnadressen schaffen. Aus den einzelnen Wohnungen in unterschiedlichen Höhenstaffelungen entstehen individuelle Blickwinkel in den zentralen Park.


2. Freiraumkonzept

Die öffentlichen Freiräume werden als Sequenz von vorhandenen und geplanten Quartiers-Räumen im stadträumlichen Kontext begriffen: IHZ-Park, Achse Amts- und Landgericht, Platz, kleiner Quartiers-Park, Freiraum Schulgelände, Spielplatz Monheimer Straße / Kölner Straße, Sonnenpark. Ziel ist, die vorhandenen Qualitäten zu stärken und die Stadträume miteinander zu vernetzen. Die vorhandenen Bäume an dem Straßenzug \"Mindener Straße\" werden zu einer prägenden westlichen Begrenzung des Quartierparks. Wegeführungen und ein großer Spielbereich sowie kleine Spielstationen für Kleinkinder werden in den Park integriert. Der identitätsstiftende Park geht im Nordosten in einen steinernen Platz über, der zu einer Mitte für das neue Wohnquartier wird. Die im Übergangsbereich zu realisierenden Bürogebäude bilden die nördliche Platzkante; sie werden somit zur südlich angrenzenden Wohnbebauung auf Distanz gesetzt sowie erhalten eine besondere eigenständige Adresse und Eingangssituation. Durch die Randbebauung des Parks wird eine prägende geschwungene Raumkante als Begrenzung des Quartier-Parks gebildet; hierdurch wird ein spezieller Ort im Quartier entwickelt. In den angrenzenden fünf Höfen entstehen komplexe Innen- und Außenräume, durch welche mit vielfältigen Grünräume und -höfen, Durchblicken, Aussichtspunkten und Gärten immer neue und spannende Raumkonfigurationen generiert werden. Die Wohneinheiten erhalten eine direkt angrenzende Grün- und Gartenversorgung mit privatem Nutzungscharakter und werden konsequent durch niedrige Mauern und geschnittene Hecken gegliedert. Somit werden die Freiräume in der Sequenz mit dem angrenzenden Bestand verkettet und fügen das Ganze zu einem charakteristischen Stadtteil.


3. Nutzungskonzept

Das neue Wohnviertel besteht aus verschiedenen Gebäudetypen - Lärmschutzbebauung an der geplanten Ortsumgehung mit Wohnangeboten sowohl für Ältere als auch für Jüngere: „Nachbarschaftshäuser / Gemeinschaftswohnen“ für Senioren und Geschosswohnungbau in der Form von Stadtvillen sowie Stadthäuser. Durch die Mischung unterschiedlicher generationsübergreifender Wohnformen soll eine lebendige Vielfalt erreicht werden, in der die Individualität der Bewohner im Vordergrund steht. Der Einfachheit der Baukörper steht eine Vielfalt hinsichtlich Erschliessung und bezüglich flexibler Wohnungsgrundrisse gegenüber. Das Spannungsfeld zwischen sozialer Einbindung und Distanz ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Überlegung, wie gemeinschaftliches Wohnen und aktive Beteiligung im Alter stattfinden sollte. Deshalb werden Wohnangebote mit den Anforderungen an Unterstützung, Betreuung und Pflege für Ältere zum einen in den Hofbereichen als Nachbarschaftshäuser unterbreitet, welche aus eigenständigen Häusern mit gemeinsamer Erschliessung und kommunikationsfördernden Reserveflächen für Wintergärten und Erweiterungen des Erschliessungsraumes bestehen. Zum anderen werden solche Wohnformen an dem stadträumlich prägenden Platzbereich in zentraler Lage offeriert, bei welchen auch gemeinschaftliche Wohnformen berücksichtigt werden. Dort befindet sich im Erdgeschoss auch der Servicebereich mit Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie z. B. therapeutische Praxen, sowie Einrichtungen der Altenbetreuung mit einem Treffpunkt und ein Café oder Gastronomie – mit der Möglichkeit der Nutzung des vorgelagerten Platzbereichs frei vom Autoverkehr.


4. Lärmschutzkonzept

Gegenüber dem lärmemittierenden Straßenverkehr, Schienenverkehr und den Gewerbegebieten östlich der Ortsumgehung Oberbilk sowie den vorhandenen und geplanten Gewerbenutzungen im Nordwesten des Plangebietes reicht alleiniger aktiver Schallschutz in Form einer sechs m hohen Abschirmung entlang der Ortsumgehung nicht aus, um die Orientierungswerte gemäß DIN 18005 / TA Lärm von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts einzuhalten. Die berechnete Abschirmwirkung ist insbesondere für die oberen Geschoss als gering einzuschätzen, so dass aus schallschutztechnischer Sicht die Investition in einen Lärmschutzwall nicht gerechtfertigt erscheint. Deshalb wird anstelle eines sechs Meter hohen Schallschutzwalls entlang der vom Lärm beeinträchtigten Seiten eine viergeschossige, geschlossene Riegelbebauung vorgeschlagen, welche durch ihre günstige Südwestausrichtung als reiner Wohnbau entwickelt wird. Die Grundrisse der Wohnungen orientieren sich zu den ruhigen Zonen der Grünhöfe mit sämtlichen Aufenthaltsräumen. Durch diese Bebauung ist zum einen eine stadtbildverträgliche Einbindung der Lärmschutzmaßnahmen erreichbar und zum anderen wird der Lärmschutz – auch unter Zugrundelegung der Verkehrsmenge der Ortsumgehung in dem Endausbau – für die angrenzenden Wohngebiete gewährleistet.


5. Erschließungskonzept
Es entsteht eine neue übergeordnete Fuß- und Radwegbeziehung vom IHZ-Park über die geplante Achse Amts- und Landgericht zum Platz entlang des Quartiers-Parks über das Schulgelände an der Mindener Straße zum Sonnenpark. Das Quartier wird über eine einfache und übersichtliche Verkehrsanbindung entlang des Parks - einerseits von der Mindener Straße 54 Meter nördlich der Kreuzung Mindener Straße / Monheimer Straße sowie andererseits im südlichen Teil der Mindener Straße - an das örtliche Straßennetz angebunden. Diese Wohnstraße ist verkehrsberuhigt als Mischfläche ausgeführt. Mit einem zusätzlichen Längsparkstreifen werden Teile des den ruhenden Verkehr aufgenommen, außerdem wird ein im Park gelegener Gehbereich ausgebildet. Die fünf Wohnhöfe werden über vier kurze Stichwege – ebenso wie die Wohnbereiche entlang der Ortsumgehung – ausschließlich fußläufig sowie für Feuerwehr-, Rettungs- und Anlieferungsfahrzeuge erschlossen. Die Grünhöfe werden durch ein Fußwegenetz miteinander verbunden. Private Stellplätze werden in Tiefgaragen mit jeweils Ein- und Ausfahrten von der Wohnstraße angeboten. Dadurch wird der Verkehr einerseits aus den Wohnquartieren weitgehend herausgehalten, andererseits ist eine wohnverträgliche Integration des Verkehrs in das Wohnumfeld sichergestellt.


6. Architekturkonzept

Nach Osten prägt die neue Randbebauung das Bild, welches der Betrachter von der Ortsumgehung wahrnimmt. Dabei übernimmt die fast vollständig geschlossene Gebäudekante für die nach Westen angrenzende Wohnbebauung Lärmschutzfunktionen Es wird die Bildung einer raumprägenden Traufkante durch die Errichtung von Gebäuden mit drei Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoß im freifinanzierten oder öffentlich geförderten Geschosswohnungsbau zur Straße hin vorgesehen. In den jeweiligen Bereichen der Südseite der Stiche sind seniorengerechte Wohnungen konzipiert; durch den Zusammenschluss mehrerer Wohnungen kann auch Gruppenwohnen ermöglicht werden. Damit soll ein Wohnen unterschiedlicher Generationen im direkten Mit- und Nebeneinander unterstützt werden. Alle Wohnungen sind barrierefrei und als Lärmschutzgrundrisse vorgesehen. So sind zur Ortsumgehung durchgängig nur Küchen, Bäder und Nebenräume angeordnet, alle Wohn- und Aufenthaltsräume liegen zur ruhigen Süd-Westseite.

Die westlich angrenzende Wohnbebauung wird durch fünf Höfe gebildet. Dabei soll durch eine vielfältige Kombination von Gebäudetypologien ein lebendiges Wohnquartier entstehen mit verschiedenen Wohnformen. Die Höhenentwicklung ist der städtischen Struktur angepasst. Die Gebäude im Norden zum Platz sowie im Süden im Bereich Monheimer Straße / Markenstraße sind durchweg dreigeschossig mit einem Staffelgeschoss, in den anderen Bereichen zum Park sowie in den Grünhöfen wird die Bebauung zweigeschossig mit einem oder zwei Staffelgeschossen jeweils mit großzügigen, abgeschirmten Freibereichen ausgebildet. Diese sind in ihrer Architektursprache miteinander verwandt und schaffen ein einprägsames Er-scheinungsbild. Die Gebäude sind zum Park ost/west-, in den Grünhöfen südorientiert angeordnet.

Insgesamt bietet das städtebauliche Konzept ein robustes Gerüst für eine differenzierte Parzellierung und Verteilung der unterschiedlichen Wohnformen. Wegen der Gebäudestruktur sind zahlreiche Nutzungsvarianten möglich. Neben Einzelhäusern in der Form von Stadthäusern sind Geschosswohnungsbauten und gestapelte Maisonette-Wohnungen in unterschiedlichen Größen möglich. Durch diese Flexibilität sind viele denkbare Wohnformen realisierbar, vom Einpersonenhaushalt bis zur Wohngemeinschaft. Den Seniorenwohnungen werden individuelle Gemeinschaftsflächen im Bereich der Erschliessungszonen zugeordnet. Dadurch entstehen qualitativ hochwertige zusätzliche gemeinschaftliche Wohnflächen, die über ein gemeinsames Treppenhaus miteinander verbunden sind. Über die Zwischenräume als inszenierte Nachbarschaften können Menschen miteinander kommunizieren und sich orientieren. Vielfältige Blickbeziehungen sind nicht nur auf kommunikative Innenräume begrenzt, sondern stellen auch den Bezug zur Stadt her. Deshalb sind die an die Zwischenräume angegliederten ´Stadtfenster / Wintergärten´ Teil der Gestaltung. und ermöglichen Senioren zusätzliche weite Ausblicke in die Freiräume und in den Stadtraum.
Lageplan

Lageplan

Konzeptpläne (Schwarzplan, Freiraum, Erschließung, Nutzung)

Konzeptpläne (Schwarzplan, Freiraum, Erschließung, Nutzung)

Konzeptpläne (Schwarzplan, Freiraum, Erschließung, Nutzung)

Konzeptpläne (Schwarzplan, Freiraum, Erschließung, Nutzung)

Schnittansicht 1

Schnittansicht 1

Schnittansicht 1

Schnittansicht 1

Schnittansicht 2 / 3

Schnittansicht 2 / 3

Schnittansicht 2 / 3

Schnittansicht 2 / 3

Perspektive 1

Perspektive 1

Perspektive 1

Perspektive 1

Perspektive 2

Perspektive 2

Perspektive 2

Perspektive 2