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Nichtoffener Wettbewerb | 06/2014

Entwicklungsbereich Oststadt und Oßweil

städtebauliches und freiräumliches Gesamtkonzept

städtebauliches und freiräumliches Gesamtkonzept

1. Rang / Nach Überarbeitung

MESS Stadtplaner Amann & Groß PartGmbB

Stadtplanung / Städtebau

urbanegestalt

Landschaftsarchitektur

SHP Ingenieure GbR

Verkehrsplanung

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Entwurfskonzept geht von einer klaren Gliederung einzelner Entwicklungsfelder aus, welche miteinander sinnvoll vernetzt werden. Dadurch wird die bestehende Struktur der Sportfelder belassen. Die Sorgfalt die bei der Detailausarbeitung hier zugrunde gelegt wurde, ist gelungen. Dies gilt im besonderen für den Landschaftsraum und den gestalteten Zwischenräumen der Sportanlagen. Hinsichtlich des Fußwegenetzes wurden im Konzept neue, Nord-Süd Verbindungen und Anknüpfungspunkte geschaffen.

Auf Unverständnis stößt die in ihrer Dimensionierung und Durchführung belassene Fuchshofstraße bis hin zum Anschluss Kreisverkehr Comburgstaße / Friesenstraße. Dadurch wird eine starke städtebauliche Zäsur geschaffen bzw. verstärkt, die es in einem solchen Fall zu mindern gilt. Die Durchgängigkeit der Fuchshofstraße kann sich sehr nachteilig durch den drohenden Schleichverkehr auf die bestehenden Wohngebiete auswirken. Dies wird insofern verstärkt, dass durch das Konzept zwei voneinander unabhängig erschlossene Wohnbaufelder an der Fuchshofstraße vorgeschlagen werden und die künftig „Teil“ des Problems werden würden.

Positiv wird die Ausgestaltung / Anbindung einer Buslinie an der Fuchshofstraße bewertet. Als weiterhin positiv werden zudem die offenen Möglichkeiten einer Umgestaltung und Aufwertung der Fuchshofstraße für Fußgänger und Radfahrer gesehen.

Das Preisgericht kommt überein, dass eine Erweiterung der Grünflächen zwischen der Sport- und Wohnnutzung die Qualität erhöhen und der Lärmschutzproblematik entgegen kommen würde. Als äußerst kritisch werden die Geschossigkeit bei einigen Bauten mit bis zu VI-Geschossen und die Ausgestaltung des östlichen Wohnbaufelds an der Fuchshofstraße zum Mischgebiet beurteilt.

In der Funktionalität wird das geplante Parkhaus nördlich der Fuchshofstraße positiv bewertet, da es durch seine Lage mehreren Nutzungen gerecht wird.

Die vorgeschlagene funktionale Aufteilung des Berliner Platzes wird befürwortet. Jedoch wird die angedachte „Stadtpergola“ als gestalterisches Element kritisch beurteilt. Des Weiteren spricht für die vorgeschlagene Konzeption des Berliner Platzes die Möglichkeit zur Erweiterung des Freibereichs des Stadionbades.

Das der Landschaftsraum zwischen der Oststadt und Oßweil in seiner Eigenart beibehalten wird, ist vor dem gestalterischen Potential und der Ökonomie als sinnvoll zu bewerten. Je-doch fehlt hierbei die konzeptionelle Aussage inwiefern der Landschaftsraum künftig ausgestaltet werden soll.

Lärmschutz
Das Schallschutzkonzept weist aktiven Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden (3,5 m Höhe) in direkter Lage an den Sportplätzen (hohe Wirkungsgrade) und Abschirmung durch grüne Lärmschutzwälle (ca. 4 m Höhe) im Osten auf. Die neu zu errichtenden Sportanlagen werden kompakt an die bestehenden angefügt, so dass auch die Lärmschutzwälle in Richtung der Neubebauung nach Osten relativ nah an den Sportanlagen errichtet werden können und ein großzügiger Abstand in Richtung der Wohnbebauung verbleibt. Die im Norden ge-planten, zu den Lärmquellen hin geschlossenen drei- bis viergeschossigen Baukörper und die im Osten geplanten Gartenhofhäuser wirken abschirmend für die dahinter liegende Bebauung und bilden ruhigere Innenhöfe aus. Als weitere Schallschutzmaßnahmen sieht das Konzept Nutzungszeiteneinschränkungen für bestimmte Anlagen und passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Grundrissorientierung, Einfriedungen, nicht öffenbare Fenster) vor. Außerhalb der Ruhezeiten werden an allen Gebäuden und in den gebäudebezogenen Freibereichen die Anforderungen der 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung eingehalten. Zur Gewährleistung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte innerhalb der Ruhezeiten sind ergänzende (passive) Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Sollte anstatt des nördlich der Fuchshofstraße vorgesehenen Mischgebiets ein allgemeines Wohngebiet realisiert wer-den, wären weitere Schallschutzmaßnahmen auch außerhalb der Ruhezeiten erforderlich.

Fazit
Die Arbeit besticht durch ihre klare Gliederung, fantasievolle und durchdachte Ausarbeitung und der Entwicklung interessanter Ideen. Durch die sensible Auseinandersetzung mit dem Bestand in Verbindung einer tiefergehenden, Konzeptionellen Betrachtung der sog. „Restflächen od. Zwischenflächen stellt diese Arbeit vor der dem Hintergrund der Realisierbarkeit einen gelungenen Beitrag dar. Allerdings müssen die angesprochenen erschließungstechnischen Schwachpunkte überarbeitet werden.

Folgende Punkte sollten bei einer Ausarbeitung eines Rahmenplanes überarbeitet bzw. optimiert werden:
- Erweiterung Stadionbad: Überprüfung der Konzeption mit Hinblick auf eine mögliche bauliche Erweiterung des Stadionbades
- Berliner Platz: Die räumliche Gliederung wurde vom Preisgericht anerkannt. Jedoch ist die sog. „Stadtpergola“ als gestalterisches Element zu überdenken und weitere Aussagen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sind zu treffen.
- Fuchshofstraße: Die Durchgängigkeit bis nach Oßweil und eine Reduzierung der Dimensionierung muss überdacht werden. Darüber hinaus, sind Überlegungen anzustellen inwiefern die Erschließungsschleifen für das Wohngebiet an der Fuchshofstraße reduziert werden können bzw. anders ausgeformt werden können. Möglich könnten in diesen Bereich Erschließungsstiche sein.
- Östliches Mischgebiet an der Fuchshofstraße: Es ist zu überprüfen inwiefern ein allgemeines Wohngebiet unter Berücksichtigung des Schallschutzes möglich ist.
- Westliches Wohngebiet an der Fuchshofstraße: Ein Abstand zwischen Wohn- und Sportnutzung durch die Schaffung eines Grünstreifens ist zu prüfen.
- Anzahl der Vollgeschosse: Die Anzahl der Vollgeschosse darf nicht höher als IV betragen.
- Parkierungsnachweis: Es sind für alle Nutzungen (Insbesondere Sport) der Stellplatznachweise zu erbringen.
- Urban Gardening / Landwirtschaftlichen Flächen: Es wird eine nähere Erläuterung der Konzeption bzw. Konkretisierung zum Umgang mit den landwirtschaftlichen Flächen erwartet.
Schwarzplan

Schwarzplan

Vertiefungsbereich Berliner Platz

Vertiefungsbereich Berliner Platz

Perspektive Berliner Platz

Perspektive Berliner Platz

Vertiefungsbereich Sport- und Landwirtschaftspark

Vertiefungsbereich Sport- und Landwirtschaftspark

Perspektive Sportpark

Perspektive Sportpark