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Mehrfachbeauftragung | 09/2014

Wohnbebauung an der Ohestraße

2. Preis

LEHENdrei | Architektur Stadtplanung

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Zwei L-förmige Gebäudestrukturen und ein Punkthaus verteilt auf zwei Baufelder bilden die städtebauliche Figur dieser Arbeit. Die beiden Baufelder definieren gleichzeitig die Bauabschnitte. Zwischen den Baufeldern ist eine großzügige Erschließungsachse, welche als Wohnweg fungiert, angeordnet, die eine Verbindung von der Ohestraße zum Uferbereich herstellt. Die beiden L-förmigen Gebäudewinkel definieren die Schnittstelle zum öffentlichen Verkehrsraum und bilden den Rahmen für die Hofsituation aus. Im nördlichen Baufeld wird hofseitig ein Punkthaus angeordnet, welches den Hofbereich zum Wohnweg nach Süden abgrenzt. Das südliche Baufeld wird ohne Hofbebauung ausgebildet, so dass hier ein großzügiger Innenbereich zwischen Neubau und Werkhalle der Berufsschule entsteht. Innerhalb des Freiraums wird zwischen privaten und gemeinschaftlichen Flächen unterschieden.
Die Gebäudetiefe liegt mit 13,5 m über der in der Aufgabenstellung geforderten Tiefe von 12 m, bietet aber für Baugruppen einen ausreichenden Spielraum.
Der bauliche Hochpunkt wird am Nordkopf mit sieben Geschossen in Ausrichtung auf die Ihme gesetzt. Die weitere straßenbegleitende Bebauung wird 5-geschossig ausbildet. Zur Ihme nimmt die Höhe auf 4 Geschosse ab. Der Fußweg entlang des Ihmeufers weitet sich am Nordkopf aus und soll Platz für eine gastronomische Nutzung bieten. Im Nordkopf wird eine Parzellierung und mögliche Baugruppennutzung vorgeschlagen.
Es sind zwei Tiefgaragen vorgesehen, die in Ihrer Größe den Baufeldern entsprechen. Hinsichtlich der Realisierung des Quartiers wird vorgeschlagen, mit dem südlichen Bauabschnitt zu beginnen, da die vermeintlich bessere Lage die Entwicklung des Gebietes erleichtert

Diskussionspunkte:
- Die Anordnung einer Außengastronomie im Zugangsbereich zum Ufer schafft Konflikte mit Radverkehr.
- Die Gebäudetiefe von 13,5 m wird kontrovers diskutiert. Einerseits bietet sie gute Voraussetzungen für flexible Grundrissgestaltung, andererseits sind bei ähnlicher Bruttogrundfläche im Vergleich zu den anderen Entwürfen weniger Parzellen umsetzbar.
- Das Vorziehen der Kopfbebauung zum Ufer beeinträchtigt die Belichtung der angrenzen-den Gebäudeteile.
- Die Innenbebauung fällt gegenüber der starken Randbebauung zu wenig ins Gewicht.
- Dem südlichen Block fehlt eine räumliche Fassung nach Süden.
- Die mittig angeordnete Erschließungsstraße (Wohnweg) ist in der vorgesehenen Breite nicht erforderlich.