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Mehrfachbeauftragung | 01/2015

Bebauung am Alten Wasserturm

ein 3. Preis

Preisgeld: 4.000 EUR

Architrav Architekten

Architektur

Bauer.Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Aus den Maßgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans „Südlicher Bahnhofsvorplatz“ und dem städ-tebaulichen Ziel, nördlich der Fautenbruchstraße eine Grünachse freizuhalten, schlagen die Verfasser vor, die beiden Hauptnutzungen Büro und Hotel mit getrennten Zugängen in einem gemeinsamen Baukörper mit 6 Geschossen im östlichen Abschnitt (Hotel mit Dachgarten) und 12 Geschossen im westlichen Teil (Bürotrakt mit Auskragung über dem Hoteldachgarten) zu kombinieren. Das Gebäude beansprucht den westlichen Grundstücksteil; der östliche Teil wird zur Nutzung als Hotelparkplatz vorgeschlagen. Die Stellplätze der Büronutzung werden in einer Tiefgarage nachgewiesen, die sich unter dem Gebäude und dem Vorplatz erstreckt. Für den Wasserturm wird (außer einer Kletterfassade) keine Nutzung vorgeschlagen.

Die Gebäudehöhe von 135.00 m über Normalnull wird deutlich überschritten (159.00 m ü. NN, was den beiden am südlichen Bahnhofsvorplatz geplanten Gebäudescheiben entspricht). Dieses sieht die Jury als städtebaulich vorstellbare Möglichkeit in Fortführung des Rhythmus der hohen geplanten Gebäude an und in Fortführung des Grünzuges. Die Auskragung des hohen Gebäudes erfordert allerdings eine entsprechende statische Rückverankerung (Auswirkungen auf Fassadenbild und Innenräume). Die im Platzbereich an der Grünachse vorgeschlagenen großen Bäume stehen zum Teil auf der Tiefgarage. Für die kleinen Bäume wird ein geeigneter Substrataufbau vorgeschlagen.

Die Überschreitung der Gebäudehöhe wird nachvollziehbar hergeleitet, wobei der Verfasser auch die Rücksichtnahme auf den künftigen Grünzug an der Fautenbruchstraße durch Verzicht auf einen Hotelbaukörper hervorhebt. Der ebenerdige Hotelparkplatz könnte als Interimslösung akzeptiert werden.

Bei der Erörterung der Arbeit wird die Frage nach der Entwicklung der östlich angrenzenden Grund-stücksflächen gesehen. Dort stellt der Flächennutzungsplan entsprechend dem heutigen Bestand Kleingartenflächen dar. Mittelfristig könnte eine Bebauung in Betracht kommen, wenn z.B. weitere Bahnflächen frei werden, wobei eine solche Entwicklung derzeit nicht absehbar ist.
Lageplan 1/500

Lageplan 1/500

Lageplan 1/200

Lageplan 1/200