III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Dem hochbaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb ist ein Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Abs. 1 VOF vorgeschaltet. Zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert sind Architekten (siehe III.2). Insgesamt sollen 30 Teilnehmer ausgewählt werden. Der Auslober behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Erfüllung der Ausschluss- / Mindestkriterien ausschließlich auf der Basis der Auswahlkriterien. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober weitgehend auf Eigenerklärungen in den Bewerbungsunterlagen. Sollte sich im Verlaufe des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Der Auslober behält sich gemäß § 5 Abs. 3 VOF vor, Nachweise zu fordern.
Die Kriterien sind:
Ausschluss-/Mindestkriterien - die Nichteinhaltung der nachfolgend dargestellten Anforderungen führt zum direkten Ausschluss der Bewerbung:
A
Die Bewerber erfüllen die Anforderungen an die berufliche Qualifikation (s.u. III.1.2) (Eigenerklärung),
B
Fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen,
C
Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen (Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtskräftig unterschriebenen Bewerbungsbogens und der zugehörigen Leistungsübersicht sowie der notwendigen Anlagen),
D
Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF bestehen (Eigenerklärung),
E
Verbindliche Erklärung, dass keine Teilnahmehindernisse gemäß § 16 Abs. 2 VOF vorliegen (Eigenerklärung),
F
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4 a VOF bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. (Versicherungssumme für Personenschäden mind. 3.000.000,00 EUR und für sonstige Schäden mind. 3.000.000,00 EUR und jeweils zweifach maximiert; vgl. RBBau - K12 Pkt. 11). Bei gesamtschuldnerisch haftenden Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherungssummen von jedem einzelnen Mitglied zu erbringen. Die Bescheinigung muss gültig sein und darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung nicht älter als 3 Monate sein.
Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme zusätzlich: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
G
Erklärung nach § 5 Abs. 5 d VOF, aus der hervorgeht, dass im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre (2012, 2013, 2014) acht festangestellte mit vergleichbaren Leistungen betraute Ingenieure / Masterabsolventen mit der Fachrichtung Architektur beschäftigt waren (Eigenerklärung),
H
Verbindliche Erklärung gemäß § 5 Abs. 4 c VOF, dass bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) im jährlichen Mittel 800.000 EUR Umsatz (netto) für Leistungen gemäß § 34 HOAI erzielt wurden (Eigenerklärung),
I
Rechtsverbindliche Unterschrift der Bewerbungsformulare,
J
Liste (Leistungsübersicht, Reiter "Leistungsübersicht"), der wesentlichen in den vergangenen sieben Jahren (Stichtag 01.01.2008) erbrachten abgeschlossenen Leistungen gemäß § 34 HOAI 2013 gemäß VOF § 5 (5) b unter Angabe:
— der Kurzbezeichnung der Referenz und des Ortes,
— der Kurzbeschreibung der Referenz (Nutzung, Art der Maßnahme, ggf. Besonderheiten)
— der Angabe von ggf. Unterauftragnehmern oder ggf. Bietergemeinschaftspartnern,
— der Projektgröße (BGF, Nutzfläche (NF 1-6 gemäß DIN 277), Bauwerkskosten (KG 300-400, netto))
— der Projektzeit,
— des Leistungsumfangs mit den erbrachten abgeschlossenen Leistungsphasen (die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten sieben Jahre (01.01.2008 oder später) erbracht sein),
— des eingesetzten Personals,
— des Auftraggebers (inkl. Nennung des Ansprechpartners, Kontaktdaten / Telefonnummer) und
— ggf. Angabe einer Auszeichnung (Wettbewerbspreis, Anerkennung, Architekturpreis).
K
MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE LEISTUNGSÜBERSICHT
1. Mit der Leistungsübersicht ist zwingend ein Projekt aus dem Bereich Bibliotheks-, Kultur-, Bildungs- oder Hochschulbau (Neubau / Erweiterungsbau) nachzuweisen (die Leistungsphasen 2 bis 5 und/oder Leistungsphasen 6 bis 8 müssen bearbeitet worden sein, Leistungsphase 8 muss begonnen sein).
2. Mit der Leistungsübersicht ist zwingend ein Projekt nachzuweisen, bei dem eine Nutzfläche (NF 1-6 gemäß DIN 277) von mindestens 2.000 qm geplant wurde (die Leistungsphasen 2 bis 5 müssen bearbeitet worden sein).
3. Mit der Leistungsübersicht ist zwingend ein Projekt nachzuweisen, bei dem eine Nutzfläche (NF 1-6 gemäß DIN 277) von mindestens 2.000 qm realisiert wurde (die Leistungsphasen 6 bis 8 müssen bearbeitet worden sein, LPH 8 muss begonnen sein).
4. Mit der Leistungsübersicht ist zwingend mit mindestens einem Projekt die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern in Kombination mit einer Bausumme von 5.000.000 EUR (netto) KG 300+400 nachzuweisen.
Die Mindestanforderungen können sowohl mit einem oder mehreren Projekten erfüllt werden.
Liegt kein Verstoß gegen die vorgenannten Ausschluss- und Mindestkriterien vor, werden die Bewerbungen nach den folgenden Kriterien bewertet, wobei ein Punktesystem für die Bewertung angewendet wird. Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht (siehe Bewerbungsunterlagen) in den Kriterien:
L
AUSWAHLKRITERIEN
1.) PROJEKTE VERGLEICHBARER BAUAUFGABE Neubau / Erweiterungsbau eines Bibliotheks-, Kultur-, Bildungs- oder Hochschulbaus, in dem auch Medienbestände von mind. 200 qm Nutzfläche (NF 1-6 gemäß DIN 277) mit Benutzerzugänglichkeit geplant und/oder realisiert wurden (die Leistungsphasen 2 bis 5 und/oder Leistungsphasen 6 bis 8 müssen bearbeitet worden sein, Leistungsphase 8 muss begonnen sein). (Medienbestände: ausschließliche Archivflächen werden nicht gewertet.): 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 Projekte = 3 Punkte, 4 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte)
2.) PROJEKTE MIT EINEM VERGLEICHBAREN LEISTUNGSBILD und VERGLEICHBARER GRÖSSE
Bearbeitung und Abschluss der Leistungsphasen 2-5
UND ENTWEDER
a. mind. 2.000 qm Nutzfläche (NF 1-6 gemäß DIN 277)
ODER
b. einer Bausumme von 5.000.000 EUR (netto) KG 300+400:
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
3.) PROJEKTE MIT EINEM VERGLEICHBAREN LEISTUNGSBILD und VERGLEICHBARER GRÖSSE
Bearbeitung und Abschluss der Leistungsphasen 6-8, Leistungsphase 8 muss begonnen sein,
UND ENTWEDER
a. mind. 2.000 qm Nutzfläche (NF 1-6 gemäß DIN 277)
ODER
b. einer Bausumme von 5.000.000 Euro (netto) KG 300+400:
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 Projekte = 3 Punkte, 4 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte)
4.) WETTBEWERBSPREIS ODER ARCHITEKTURPREIS IM BEREICH HOCHBAU:
a. Wettbewerbspreis in einem geregelten hochbaulichen Wettbewerb / Architekturpreis für ein Hochbauprojekt: je Projekt 2 Punkte,
b. Ankauf / Anerkennung / Lobende Erwähnung im Bereich Hochbau: je Projekt 1 Punkt.
VOF-Verfahren ohne Planungswettbewerb werden nicht gewertet.
Es werden zu 4.) a. und b. insgesamt maximal 2 Projekte gewertet (max. 4 Punkte).
Insgesamt sind maximal 15 Punkte zu erzielen. Es ist möglich, diese mit maximal 13 verschiedenen Projekten zu erreichen. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, ggf. eine Bewerbergemeinschaft zu bilden.
Für jedes Referenzprojekt ist zwingend eine Auftraggeber-Bescheinigung über die erbrachten Dienstleistungen vorzulegen (in Kopie) oder, wenn eine Bescheinigung von dem privaten Auftraggeber für eines der Referenzprojekte nicht erhältlich ist, eine formlose Eigenerklärung (Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift). Sofern es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, ist zwingend eine Bescheinigung des Auftraggebers erforderlich (siehe Bewerberbogen, Reiter "Leistungsübersicht"). Zur Plausibilisierung der Angaben zu den Referenzen in der Leistungsübersicht sind zusätzlich zur Auftraggeber-Bescheinigung pro Referenz mind. 1 und max. 2 Seiten DIN A 4 mit grafischen Darstellungen und Fotografien einzureichen.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiterin / Projektleiter in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt. Zwei Bewerbungen, die sich entsprechend dem vorstehend formulierten Sachverhalt mit demselben Referenzprojekt bewerben, sind zulässig.
Grundsätzlich werden die Projekte in der Leistungsübersicht sowohl für die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Leistungsübersicht (Buchstabe K) als auch für die Bewertung in den Auswahlkriterien (Buchstabe L) herangezogen. Auch kann eine Referenz in mehreren Mindest- und/oder Auswahlkriterien gewertet werden. Eine Mehrfachnennung in der Leistungsübersicht ist dafür nicht erforderlich.
M
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Die Bewerbung ist nur mit den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten formalisierten Bewerbungsunterlagen möglich.
Die Bewerbungsunterlagen umfassen die ausgefüllten Bewerbungsformulare (Dokument "Bewerbungsbogen" sowie je ein Dokument "Leistungsübersicht" pro Referenz) sowie die darin geforderten Anlagen. Andere als die in den Bewerbungsformularen verlangten Erklärungen, Informationen und Anlagen werden nicht berücksichtigt.
N
ABGABEFORM
a) Die Bewerbungsunterlagen sind dreifach einzureichen - einmal als Ausdruck per Post im Original und rechtsverbindlich unterschrieben und in gleicher Sendung auf 2 CD-ROM/DVD (Adressen siehe I.1));
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
b) Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von allen Teilnehmern auszufüllen und rechtsverbindlich im Original zu unterschreiben (bitte beachten!).
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin / Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Sachverständige, Fachplaner und andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistung erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen mit Vor- und Zuname zu benennen. Jedes Büro / jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen.