Nichtoffener Wettbewerb | 04/2008
"Coburgs Neuer Süden"
Plan 01
Ankauf
Architektur
gla | gessweinlandschaftsarchitekten
Landschaftsarchitektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Arbeit ist klar untergliedert in 4 Bereichen. Die Städtebauliche Ordnung orientiert sich an der Itz und ist von Osten nach Westen aufgeteilt in Rosengarten, Event-Spange, Angerfläche mit Festplatz und Quartier an der Itz auf der Fläche des Güterbahnhofes.
Rosengarten:
Durch die Wegnahme des Kongresshauses versucht der Entwurfsverfasser den Rosengarten an einen Grüngürtel von der Veste über den Hofgarten bis auf den Anger durchzuziehen. Allerdings wird dieser Bezug vom Preisgericht negativ beurteilt, da bereits die Bebauung von der Ehrenburg bis zum Gerichtsgebäude einen Schnitt im Grünzug vom Norden her darstellt.
Der Auftakt zum Rosengarten wird durch ein Wasserbecken mehr durchtrennt als vereint. Hier wäre eine Eingangssituation wünschenswert, die den Rosengarten zum Berliner Platz in seiner Platzsituation öffentlicher macht.
Event-Spange:
Die Spange gliedert sich von Norden mit dem Hotel als Auftakt über das Kongresshaus zur Multifunktionshalle und angrenzender Dreifeldsporthalle. Diese Anordnung wird als funktional richtig empfunden und lässt im Ablauf gute Synergieeffekte erkennen. Der Versuch die Mächtigkeit der baukörper durch Absenken zu mindern wird anerkannt; allerdings fördert der architektonische Versuch die Baukörper mit Hilfe des Vodachs zu verbinden eine Trennung. Der Riegel zwischen dem Festplatz und dem Rosengarten wird in seiner Massivität kritisch gesehen.
Die städtebauliche Situation für eine Gebäudeanordnung an der Schützenstraße verlangt entweder einen entsprechenden Vorplatz oder eine Straßenrandbebauung. Die angebotene Lösung der Auftaktsituation ist eines solchen mächtigen Riegels nicht würdig.
Funktionell ist der Fest- und Parkplatz mit seinen insgesamt 1046 Parkplätzen und seinen beiden Ein- und Ausfahrten auf die Bamberger Straße in Ordnung, eine städtebauliche Qualität ist allerdings nicht zu erkennen. Wünschenswert wäre wenigstens eine Strukturierung ohne Verlust der Funktionalität.
Rosengarten:
Durch die Wegnahme des Kongresshauses versucht der Entwurfsverfasser den Rosengarten an einen Grüngürtel von der Veste über den Hofgarten bis auf den Anger durchzuziehen. Allerdings wird dieser Bezug vom Preisgericht negativ beurteilt, da bereits die Bebauung von der Ehrenburg bis zum Gerichtsgebäude einen Schnitt im Grünzug vom Norden her darstellt.
Der Auftakt zum Rosengarten wird durch ein Wasserbecken mehr durchtrennt als vereint. Hier wäre eine Eingangssituation wünschenswert, die den Rosengarten zum Berliner Platz in seiner Platzsituation öffentlicher macht.
Event-Spange:
Die Spange gliedert sich von Norden mit dem Hotel als Auftakt über das Kongresshaus zur Multifunktionshalle und angrenzender Dreifeldsporthalle. Diese Anordnung wird als funktional richtig empfunden und lässt im Ablauf gute Synergieeffekte erkennen. Der Versuch die Mächtigkeit der baukörper durch Absenken zu mindern wird anerkannt; allerdings fördert der architektonische Versuch die Baukörper mit Hilfe des Vodachs zu verbinden eine Trennung. Der Riegel zwischen dem Festplatz und dem Rosengarten wird in seiner Massivität kritisch gesehen.
Die städtebauliche Situation für eine Gebäudeanordnung an der Schützenstraße verlangt entweder einen entsprechenden Vorplatz oder eine Straßenrandbebauung. Die angebotene Lösung der Auftaktsituation ist eines solchen mächtigen Riegels nicht würdig.
Funktionell ist der Fest- und Parkplatz mit seinen insgesamt 1046 Parkplätzen und seinen beiden Ein- und Ausfahrten auf die Bamberger Straße in Ordnung, eine städtebauliche Qualität ist allerdings nicht zu erkennen. Wünschenswert wäre wenigstens eine Strukturierung ohne Verlust der Funktionalität.
Plan 01
Plan 02
Plan 02
Plan 03
Plan 03
Plan 04
Plan 04