Einladungswettbewerb | 10/2019
Entwicklungsgebiet Paul-Gerhard-Allee in München - Baugebiet WA 4
©Hierl Architekten / lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh
1. Preis
Architektur
Erläuterungstext
Durch die Aufständerung des Verbindungsbaukörpers entsteht ein zusammengehöriger, großzügiger Innenhof. Ein Flechtwerk mit Wegebeziehungen, Nutzungsangeboten und raumwirksamen Baumhainen schafft einen für alle Bewohner gleichsam wirksamen Freiraum.
Die Erschließung ermöglicht nicht nur von allen Treppenhäusern Zugänge zum gemeinsamen Freibereich, sondern verknüpft über die Durchgänge auch nach außen zu den Angern, dem Quartiersplatz, den öffentlichen Parks, Schule und Kindertagesstätte. Die grüne Fuge nach Westen bietet eine weitere Vernetzungsmöglichkeit. Die Befahrung durch die Feuerwehr wird auf zwei Seiten begrenzt und nutzt die Erschließungswege, erweitert lediglich um Schotterrasen. Die überdachten, gebäudenahen Zonen bieten ergänzend zu den Fahrradräumen geschützten Raum für Mobilitätsstationen mit Lastenfahrrädern, e-Scootern und e-Bikes.
Rund um den Quartierstreff steht Raum für nachbarschaftliches Treffen, gemeinsames Gärtnern, Tischtennisspiel und Fitness bei jedem Wetter zur Verfügung.
Diverse Spielangebote laden Bewohner aller Altersgruppen zum Aufenthalt im Innenhof ein. Lockere Baumhaine ermöglichen ein Wechselspiel zwischen Sonne und Schatten.
Auf dem für alle zugänglichen Verbindungsdach setzt sich die Gestaltung des Innenhofs fort:
den Ausgängen zugeordnet bieten sich größere Gemeinschaftsterrassen an, ein Fitnessband verknüpft die zwei Terrassen, alternativ lässt sich auf dem Holzdeck ruhen oder lesen, die blühenden Magerwiesen fassen den Raum zusammen.
Das Dach zum Quartiersplatz hin bietet "urban gardening" für alle interessierten Hausbewohner. Hochbeete ermöglichen bequemes Arbeiten mit ausreichend Erdreich, an den Aufweitungen blickt man zum Platz oder in den Hof und hat an den Stirnseiten Sitzmöglichkeiten auf den Werkzeugkisten.
Die Dächer im 5.OG sind extensiv begrünt.
Die Erschließung ermöglicht nicht nur von allen Treppenhäusern Zugänge zum gemeinsamen Freibereich, sondern verknüpft über die Durchgänge auch nach außen zu den Angern, dem Quartiersplatz, den öffentlichen Parks, Schule und Kindertagesstätte. Die grüne Fuge nach Westen bietet eine weitere Vernetzungsmöglichkeit. Die Befahrung durch die Feuerwehr wird auf zwei Seiten begrenzt und nutzt die Erschließungswege, erweitert lediglich um Schotterrasen. Die überdachten, gebäudenahen Zonen bieten ergänzend zu den Fahrradräumen geschützten Raum für Mobilitätsstationen mit Lastenfahrrädern, e-Scootern und e-Bikes.
Rund um den Quartierstreff steht Raum für nachbarschaftliches Treffen, gemeinsames Gärtnern, Tischtennisspiel und Fitness bei jedem Wetter zur Verfügung.
Diverse Spielangebote laden Bewohner aller Altersgruppen zum Aufenthalt im Innenhof ein. Lockere Baumhaine ermöglichen ein Wechselspiel zwischen Sonne und Schatten.
Auf dem für alle zugänglichen Verbindungsdach setzt sich die Gestaltung des Innenhofs fort:
den Ausgängen zugeordnet bieten sich größere Gemeinschaftsterrassen an, ein Fitnessband verknüpft die zwei Terrassen, alternativ lässt sich auf dem Holzdeck ruhen oder lesen, die blühenden Magerwiesen fassen den Raum zusammen.
Das Dach zum Quartiersplatz hin bietet "urban gardening" für alle interessierten Hausbewohner. Hochbeete ermöglichen bequemes Arbeiten mit ausreichend Erdreich, an den Aufweitungen blickt man zum Platz oder in den Hof und hat an den Stirnseiten Sitzmöglichkeiten auf den Werkzeugkisten.
Die Dächer im 5.OG sind extensiv begrünt.
Beurteilung durch das Preisgericht
Aus der Befassung mit der großen städtebaulichen Dichte entwickeln die Verfasser die tragende Leitidee des „Grünen Zimmers“ als eine in Westen, Süden und Osten vorgelagerte, umlaufende, nutzbare Fassadenschicht.
Dies führt zu einem gestalterischen und architektonischen Alleinstellungsmerkmal, das dem besonderen Ort und der Funktion dieses zentralen Stadtbausteines eine wohltuende Prägnanz verleiht. Die städtebauliche Setzung, die dem Bebauungsplan entspricht, interpretiert die Spielräume in der Ausgestaltung der Höhenentwicklung stimmig, wobei die öffentlichen Räume (Zentraler Park, Quartiersplatz, Anger) jeweils durch eine Überhöhung markant begrenzt werden. Zum Quartiersplatz werden folgerichtig im Erdgeschoss öffentliche Nutzungen angeboten, die die wünschenswerte Urbanität an dieser Stelle fördern sollen.
Im Blockinneren etablieren die Verfasser einen schwebenden Brückenbau, der großzügig angehoben und elegant an die Erschließungskerne Nord und Süd angedockt wird, wodurch visuelle und funktionelle Freiraumbezüge erhalten bleiben und der großzügige Hof zusammenhängend erfahrbar ist.
Die Erschließung der Gebäudeeinheiten erfolgt konsequent vom öffentlichen Raum aus über großzügige durchgesteckte Treppenhäuser, sodass eine gute Auffindbarkeit gegeben ist und eine gute Adressbildung garantiert werden kann.
Die vorgesehenen im Maßstab passend dimensionierten Hofdurchgänge sind sparsam gesetzt, reagieren aber räumlich gut auf die Außenraumbezüge. Die Wohnungsgrundrisse der 3 bis 4 Spännertypen sind kompakt organisiert, weisen eine hohe Varianz auf und bilden den geforderten Wohnungsschlüssel weitgehend ab. Die Erweiterung der Grundrisse durch die vorgelagerten nutzbaren „Grünen Zimmer“ steigert den Wohnwert der Wohnungen. Gleichzeitig gewinnen die hier ausgebildeten Fassaden an Individualität und Plastizität, wobei der Nordfassade diese jedoch fehlen, da hier das Vorgelege offener im Süden angesetzt ist. Das durchlaufende gleichmaßstäbliche Fassadenraster lässt gerade die Nordfassade in der etwas monotonen Anmutung problematisch erscheinen.
Einzelne Grundrisstypen erfüllen nicht ganz die Fördervoraussetzungen gemäß EOF. Bei den Einzelwohnflächen der EOF-Mietwohnungen sind kleinere Überschreitungen der zulässigen Wohnflächenobergrenzen erkennbar. Die anteilig zu 1/4 auf die Wohnfläche anzurechnenden Flächen der sogenannten "Grünen Zimmer" als den Wohnungen vorgelagerte, jeweils durchgehende Balkonzone ist konzeptbedingt oft unverhältnismäßig groß zur Innenwohnfläche der EOF-Mietwohnungen.
Der Innenhof wird als durchlaufende Einheit begriffen. Felder mit unterschiedlichen Nutzungen reihen sich facettenartig nebeneinander an. Spielwiesen, Grabeland und Baumhaine finden hier Platz. Der wettergeschützte Raum unter der Gebäudebrücke wird als Treffpunkt für Spiel und Sport vorgeschlagen, baulich ergänzt durch einen Gemeinschaftsraum als Nachbarschaftstreff. Umlaufend reihen sich private Mietergärten an die erdgeschossigen Wohnungen, die großen Pufferzonen minimieren den Hofraum deutlich. Ein Dachgarten auf der Gebäudebrücke ergänzt das gemeinschaftliche Freiraumangebot. Die konsequente öffentliche Nutzung nach Westen zum Angela-Molitoris-Platz wird ausdrücklich begrüßt.
Das Preisgericht versteht den Freiraum als Mosaik, das auf unterschiedliche Situationen reagieren kann. Allerdings wird hier die Klarheit, Konsequenz und Experimentierfreudigkeit, die in der Architektur zu finden ist, noch vermisst. Aneigenbarkeit und Überraschungsmoment würden auch hier begrüßt.
Durch die gewählte Systematik des 2. Rettungsweges werden die Anforderungen in den Regelgebäuden weitestgehend erfüllt. Die Innenhöfe müssen von der Feuerwehr befahren werden. Im Hochhaus mit einem notwendigen Treppenraum liegt eine nutzlose Vorraumabfolge und ein zu langer Stichraum vor. Im Bereich der Querriegel sind die notwendigen Treppenräume auszubauen. Die Wohnungstrennwände / Brandwände wären auch im „Grünen Zimmer“ bis zur Fassadenvorderseite zu führen.
Die für den Lärmschutz kritische Südfassade weist eine ausreichende Gliederung auf. Durch das „Grüne Zimmer“ werden Außenwohnbereiche mit hoher Aufenthaltsqualität angeboten. Ggf. ist die Tiefgaragenzuund ausfahrt für einem ausreichenden Schallschutz der Nachbarschaft zu verschieben.
Das Preisgericht lobt einen innovativen gestalterisch souveränen Beitrag, der einen hohen Wohnwert mit einer nachhaltigen Bauweise verbindet. Aufgrund der zweiten Fassadenschicht entsteht eine deutliche Geschossflächenüberschreitung, die in dieser Größenordnung hinsichtlich der Umsetzbarkeit zu überprüfen wäre.
Dies führt zu einem gestalterischen und architektonischen Alleinstellungsmerkmal, das dem besonderen Ort und der Funktion dieses zentralen Stadtbausteines eine wohltuende Prägnanz verleiht. Die städtebauliche Setzung, die dem Bebauungsplan entspricht, interpretiert die Spielräume in der Ausgestaltung der Höhenentwicklung stimmig, wobei die öffentlichen Räume (Zentraler Park, Quartiersplatz, Anger) jeweils durch eine Überhöhung markant begrenzt werden. Zum Quartiersplatz werden folgerichtig im Erdgeschoss öffentliche Nutzungen angeboten, die die wünschenswerte Urbanität an dieser Stelle fördern sollen.
Im Blockinneren etablieren die Verfasser einen schwebenden Brückenbau, der großzügig angehoben und elegant an die Erschließungskerne Nord und Süd angedockt wird, wodurch visuelle und funktionelle Freiraumbezüge erhalten bleiben und der großzügige Hof zusammenhängend erfahrbar ist.
Die Erschließung der Gebäudeeinheiten erfolgt konsequent vom öffentlichen Raum aus über großzügige durchgesteckte Treppenhäuser, sodass eine gute Auffindbarkeit gegeben ist und eine gute Adressbildung garantiert werden kann.
Die vorgesehenen im Maßstab passend dimensionierten Hofdurchgänge sind sparsam gesetzt, reagieren aber räumlich gut auf die Außenraumbezüge. Die Wohnungsgrundrisse der 3 bis 4 Spännertypen sind kompakt organisiert, weisen eine hohe Varianz auf und bilden den geforderten Wohnungsschlüssel weitgehend ab. Die Erweiterung der Grundrisse durch die vorgelagerten nutzbaren „Grünen Zimmer“ steigert den Wohnwert der Wohnungen. Gleichzeitig gewinnen die hier ausgebildeten Fassaden an Individualität und Plastizität, wobei der Nordfassade diese jedoch fehlen, da hier das Vorgelege offener im Süden angesetzt ist. Das durchlaufende gleichmaßstäbliche Fassadenraster lässt gerade die Nordfassade in der etwas monotonen Anmutung problematisch erscheinen.
Einzelne Grundrisstypen erfüllen nicht ganz die Fördervoraussetzungen gemäß EOF. Bei den Einzelwohnflächen der EOF-Mietwohnungen sind kleinere Überschreitungen der zulässigen Wohnflächenobergrenzen erkennbar. Die anteilig zu 1/4 auf die Wohnfläche anzurechnenden Flächen der sogenannten "Grünen Zimmer" als den Wohnungen vorgelagerte, jeweils durchgehende Balkonzone ist konzeptbedingt oft unverhältnismäßig groß zur Innenwohnfläche der EOF-Mietwohnungen.
Der Innenhof wird als durchlaufende Einheit begriffen. Felder mit unterschiedlichen Nutzungen reihen sich facettenartig nebeneinander an. Spielwiesen, Grabeland und Baumhaine finden hier Platz. Der wettergeschützte Raum unter der Gebäudebrücke wird als Treffpunkt für Spiel und Sport vorgeschlagen, baulich ergänzt durch einen Gemeinschaftsraum als Nachbarschaftstreff. Umlaufend reihen sich private Mietergärten an die erdgeschossigen Wohnungen, die großen Pufferzonen minimieren den Hofraum deutlich. Ein Dachgarten auf der Gebäudebrücke ergänzt das gemeinschaftliche Freiraumangebot. Die konsequente öffentliche Nutzung nach Westen zum Angela-Molitoris-Platz wird ausdrücklich begrüßt.
Das Preisgericht versteht den Freiraum als Mosaik, das auf unterschiedliche Situationen reagieren kann. Allerdings wird hier die Klarheit, Konsequenz und Experimentierfreudigkeit, die in der Architektur zu finden ist, noch vermisst. Aneigenbarkeit und Überraschungsmoment würden auch hier begrüßt.
Durch die gewählte Systematik des 2. Rettungsweges werden die Anforderungen in den Regelgebäuden weitestgehend erfüllt. Die Innenhöfe müssen von der Feuerwehr befahren werden. Im Hochhaus mit einem notwendigen Treppenraum liegt eine nutzlose Vorraumabfolge und ein zu langer Stichraum vor. Im Bereich der Querriegel sind die notwendigen Treppenräume auszubauen. Die Wohnungstrennwände / Brandwände wären auch im „Grünen Zimmer“ bis zur Fassadenvorderseite zu führen.
Die für den Lärmschutz kritische Südfassade weist eine ausreichende Gliederung auf. Durch das „Grüne Zimmer“ werden Außenwohnbereiche mit hoher Aufenthaltsqualität angeboten. Ggf. ist die Tiefgaragenzuund ausfahrt für einem ausreichenden Schallschutz der Nachbarschaft zu verschieben.
Das Preisgericht lobt einen innovativen gestalterisch souveränen Beitrag, der einen hohen Wohnwert mit einer nachhaltigen Bauweise verbindet. Aufgrund der zweiten Fassadenschicht entsteht eine deutliche Geschossflächenüberschreitung, die in dieser Größenordnung hinsichtlich der Umsetzbarkeit zu überprüfen wäre.
©loho
Lageplan
©Hierl Architekten / lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh
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