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Offener Wettbewerb | 07/2021

Ersatzneubau Bezirksgericht Hinwil (CH)

5. Preis

Preisgeld: 20.000 EUR

ATP architekten ingenieure

Architektur, Bauingenieurwesen, Bauphysik, TGA-Fachplanung, Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

Achilles, der Neubau des Bezirksgerichts in Hinwil, liegt am Fusse der Brünneliweid Hügel.
Das Grundkonzept ist von einer klaren Trennung der Funktionen geprägt, welche durch einen Kern in der Mitte des Gebäudes verbunden werden.
Dabei zeigt der Schnitt eine ausgeglichene Sequenz von horizontalen und vertikalen Raumeinheiten mit unterschiedlichen, den jeweiligen Funktionen und Bedeutungen angemessenen Proportionen und Lichtsituationen.
Der vorgeschlagene Baukörper wirkt durch seine Kompaktheit, Massstäblichkeit und Interpretation von Fassadengliederungen vermittelnd zwischen den klassischen Gebäudetypologien des Gerichtstraktes und der des Bürobereiches. Die Fassadengestaltung erfüllt mit ihrer Materialität und der allseitigen Orientierung den Anspruch an ein öffentliches Gebäude, welches mit seiner Funktion als Bezirksgericht und somit als Repräsentant der staatlichen Rechtsprechung.

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Projekt sieht einen kompakten Baukörper vor, welcher – am Fusse des Brünneliweid- Hügels – seinen rechteckigen Fussabdruck quer zum Hang stellt. Entsprechend dem topografischen Verlauf erscheint das Bauwerk an der südseitigen Hangkante als fünfgeschossiges, nordseitig als viergeschossiges Gebäude. Sowohl aufgrund seiner schieren Grösse als auch bezüglich seiner Bedeutung für den Bezirk Hinwil sieht die Autorenschaft den Gerichtsbau in Beziehung zur südwestlich gelegenen Gemeindeverwaltung und zur südöstlich in der Ferne erkennbaren Kirche. Mittels Setzung des Volumens an die westliche Parzellengrenze ergibt sich eine grosszügige, gut nutzbare Restfläche im Osten der Parzelle. Für diesen Bereich sind in dichter Anordnung Wohnhäuser als Punktbauten vorgesehen, die sich je nach topografischem Verlauf eigenständig ausrichten. Sowohl die Wohnbauten als auch das Bezirksgerichtsgebäude selbst werden rückwärtig über die Gerichtshausstrasse erschlossen, welche je zu einer eigenen Tiefgarage führt. Ausgangspunkt des fein verästelten Wegnetzes für Fussgängerinnen und Fussgänger ist der dem Gerichtsgebäude vorgelagerte, kleine «Gerichtsplatz» mit einer grosszügigen Treppenanlage. Diese verbindet die Gesamtanlage mit der Ringwilerstrasse. Auf welche Weise die Passanten diese intensiv befahrene Verkehrsachse gesichert überwinden sollen, bleibt leider ungeklärt. Für talseitig von der Stadt herkommende Besuchende wird augenscheinlich klar: Dieses Gebäude beherbergt eine öffentliche und relevante Nutzung. Die Materialwahl – grün gefärbtes Holz – ist zwar durchaus in der ländlichen Region verortet, die Fassadenkomposition, deren Rhythmisierung oder auch die formale Ausgestaltung der Stützenordnung stehen für Selbstbewusstsein, hohe Bedeutung und Staatsgewalt. Die aus der klassischen Antike oder auch der Renaissance abgeleitete Kolossalordnung lässt hier die vertikalen Bauglieder zweimal zwei Obergeschosse übergreifen, während das Sockelgeschoss im Vergleich dazu fast schon gedrungen wirkt. Seiner Aufgabe entsprechend wird die Ausfachung der Fassade hier nicht mit Holz, sondern mit Keramikplatten vorgeschlagen. Während die der Stadt zugewandte Hauptfassade eine attraktive, grosszügige und freundliche Einladungsgeste vollbringt, wird der Besuchende beim Betreten von unerwarteter und beklemmender Enge überrascht. Der räumliche Ablauf und die Organisation des Eingangsbereichs mit seinen Windfängen, Schleusen und vielschichtigen Anforderungen vermag nicht zu überzeugen. Man fragt sich sogleich, ob die trapezförmigen, statisch tragenden Eckausformulierungen aus einer figurativen Gestaltungsidee oder schlicht aus Platznot entstanden sind. Es scheint, dass sie den Autoren eher zusätzliche Probleme bereiteten, als dass sie durch alle Geschosse eine räumliche Qualität entfalten können. Generell wirken verschiedene, eigenwillig schräg gestellte Wände als unnötige Spielereien, die dem Projekt kaum Mehrwerte liefern. Wie Mitarbeitende mittels ÖV bzw. zu Fuss von Süden herkommend den Personaleingang an der rückwärtigen Nordfassade erreichen sollen, ist unklar. Eine entsprechende Wegführung ist nicht erkennbar. Generell scheint die Freiraumgestaltung zu unbestimmt und wenig entwickelt. Die grundsätzliche Gebäudeorganisation ist äusserst stringent konzipiert und übernimmt die funktionale Aufteilung in öffentliche, halböffentliche und interne Bereiche. Diese Strukturierung wird sinnfällig in das Tragkonstruktions- und das innere Erschliessungskonzept überführt. Der Aufbau gliedert sich vom Hauptzugang her über sämtliche Normalgeschosse in vier Abschnitte: Eingangsbereich und halböffentliches Treppenhaus, Gerichtssäle und Verhandlungsräume, internes Treppenhaus und Gefangenenzuführung sowie Verwaltungstrakt mit Büros, Sitzungszimmer, Bibliothek, Aufenthaltsräume etc. Aufgrund dieser Disposition schlagen die Autoren folgerichtig vor, eine spätere Erweiterung mittels Aufstockung zu bewerkstelligen. Eine solche ist mit guter Vorplanung zwar möglich, aber betrieblich aufgrund der zu erwartenden Immissionen nicht unerheblich.