Mehrfachbeauftragung | 11/2017
Erweiterung der Franz-Rapp-Schule
©TLB Architekten
3. Rang
THOMA. LAY. BUCHLER. ARCHITEKTEN BDA
Architektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Mit wenigen Erweiterungsbauten gelingt es dem Verfasser das geforderte Raumprogramm funktional sinnvoll auf der schwierigen Grundstückssituation unterzubringen. Die Schulhöfe an der Ottersbergstraße und nördlich der Turnhalle bleiben frei von Bebauung. Der zum Hang liegende Schulhof vor der Stützmauer zur Nachbarbebauung wird teilweise bebaut. Dort, südlich der Turnhalle, wird die Mensa platziert im räumlichen Zusammenhang mit dem neuen Eingangsbereich und einem neuen Foyer mit Durchsicht zur Turnhalle. Dieser neue Mittelpunkt der Schule wird sehr positiv beurteilt, wie auch die Erweiterung des Gebäudeteils C an der Ottersbergstraße zur zweibündigen Anlage.
Die baulichen Erweiterungen zum Hangbereich mit seiner vorhandenen Stützmauer und die Absenkung der Gebäude um ca. 4 m wird in der Realisierung als aufwändig beurteilt zumal der zum Hang liegende Schulhof auch heute nicht mit LKW-Fahrzeugen zu befahren ist. Die Höhe des neuen 5-geschossigen Klassentraktes südlich des vorhandenen Schulgebäudes (Gebäudeteil C) wird städtebaulich problematisch beurteilt, obwohl die Grenzabstände eingehalten wurden. Zur Genehmigung der Schulerweiterung muss voraussichtlich ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dabei muss der städtebauliche Umgriff, d. h. die städtebauliche Gesamtsituation mit der um die Schule liegenden Bebauung abgewogen werden.
Insgesamt beeindruckt das Konzept durch eine gelungene organisatorische Ordnung der vorhandenen Schulgebäude, die jedoch mit einer gewissen Zergliederung und Beliebigkeit der Baukörper erkauft wird. Leider ist die städtebauliche Durchsetzbarkeit und die bauliche Realisierung mit einigen Risiken verbunden.
Die baulichen Erweiterungen zum Hangbereich mit seiner vorhandenen Stützmauer und die Absenkung der Gebäude um ca. 4 m wird in der Realisierung als aufwändig beurteilt zumal der zum Hang liegende Schulhof auch heute nicht mit LKW-Fahrzeugen zu befahren ist. Die Höhe des neuen 5-geschossigen Klassentraktes südlich des vorhandenen Schulgebäudes (Gebäudeteil C) wird städtebaulich problematisch beurteilt, obwohl die Grenzabstände eingehalten wurden. Zur Genehmigung der Schulerweiterung muss voraussichtlich ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dabei muss der städtebauliche Umgriff, d. h. die städtebauliche Gesamtsituation mit der um die Schule liegenden Bebauung abgewogen werden.
Insgesamt beeindruckt das Konzept durch eine gelungene organisatorische Ordnung der vorhandenen Schulgebäude, die jedoch mit einer gewissen Zergliederung und Beliebigkeit der Baukörper erkauft wird. Leider ist die städtebauliche Durchsetzbarkeit und die bauliche Realisierung mit einigen Risiken verbunden.
©w+p Landschaften
©TLB Architekten
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©Thoma.Lay.Buchler Architekten
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