Nichtoffener Wettbewerb | 11/2006
Ideen- und Realisierungswettbewerb Gärtnerstraße
Entwurf
1. Preis
Landschaftsarchitektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Verfasser schlagen eine topographische Gliederung der Freiräume vor, mit dem der Höhensprung im Wettbewerbsgebiet durch die Fortführung der bestehenden Mauer zwischen Altem Gymnasium und Amtsgericht abgefangen wird. Dadurch entsteht um das Alte Gymnasium ein klar gegliederter Platz aus Natursteinplatten, der dem Alten Gymnasium einen angemessenen Rahmen gibt. Dieser Vorplatz zur Aula findet seine nördliche Fortsetzung/Ergänzung in einer baumbestandenen geneigten nutzbaren Rasenfläche, die mit Sitzstufen gegliedert wird und somit Tribüne für den Vorplatz und Open-Air-Projektionen wird. Die seitlichen Mauern schaffen eine klare räumliche Begrenzung. Die Wegeanbindungen aus der Innenstadt bleiben erhalten, in Richtung Bahnhof wird nach Westen über eine Treppenanlage eine schlüssige Wegeanbindung neu geschaffen, die den auf dem oberen Niveau liegenden Parkplatz sinnfällig an den neuen zentralen Platz und die Aula anbindet. Durch die Fortführung der Mauer, die ebenfalls von einer Rampe zur Gärtnerstraße begleitet wird, entsteht ein „Balkon“ über der geneigten Wiesenfläche und dem Aula-Vorplatz. Der Parkplatz wird von den Bestandsbäumen nördlich des Amtsgerichts sowie von einer Doppelreihe Scharlach-Ahorne gefasst. Am westlichen Ende des Parkplatzes mündet der querende Weg auf einen „Aufenthaltsplatz“ an der Luisenstraße der ankommende Besucher vom Bahnhof
aufnimmt und wie selbstverständlich zur Aula führt. Ein barrierefreier Zugang besteht allerdings nur über die Gärtnerstraße. Eine mögliche Anbindung der nördlich gelegenen Stadtteile mit einem Steg über die Bahn wird konsequenterweise in nördlicher Verlängerung der Nord-Süd-Wegeverbindung und der „Terrasse“ oberhalb der Stützmauer angeordnet.
Insgesamt weist der Entwurf eine klare räumliche Gliederung mit hoher Gestaltqualität und Nutzungsvariabilität auf, wobei die schräge, baumbestandene Rasenfläche als Tribüne und „Rückzugsort“ bei Veranstaltungen auf dem zentralen Platz / Aulavorplatz dient. Die geforderten Funktionen werden (mit Einschränkungen) erfüllt. So kann das Festzelt nur unter Inanspruchnahme des Straßenraumes gestellt werden (-> direkte Polizeiausfahrt nach Westen in diesem Fall nicht möglich) Den Anforderungen der Polizeidienststelle wird insofern nicht ganz entsprochen, als die derzeit noch vorhandene Garage nicht ersetzt wird sondern lediglich Stellplätze östlich des Gebäudes
nachgewiesen werden. Weiterhin gibt es eine Überlagerung mit dem Hauptzugang von Süden, der direkt am Zellentrakt vorbeiführt.
Insofern ist es schade, dass die Verfasser von der eingeräumten Möglichkeit diesen Zugang auf die Westseite des Gebäudes zu verlegen keinen Gebrauch gemacht haben,
wohl um die klare Form der steinernen Plattform um das Anlagegebäude nicht zu stören.
Die geforderten Stellplätze werden nachgewiesen. Der Entwurf liegt aufgrund seiner erforderlichen Stützmauern, der vorgeschlagenen Materialien an der oberen Grenze des zur Verfügung stehenden Budgets, gegebenenfalls sind Einsparungen bei der Belagsqualität zur Einhaltung des Kostenrahmens notwendig. Insgesamt stellt die Arbeit 1001 einen durchgearbeiteten, gestalterisch, räumlich und funktional wertvollen und überzeugenden Beitrag zur Lösung der Planungsaufgabe dar.
aufnimmt und wie selbstverständlich zur Aula führt. Ein barrierefreier Zugang besteht allerdings nur über die Gärtnerstraße. Eine mögliche Anbindung der nördlich gelegenen Stadtteile mit einem Steg über die Bahn wird konsequenterweise in nördlicher Verlängerung der Nord-Süd-Wegeverbindung und der „Terrasse“ oberhalb der Stützmauer angeordnet.
Insgesamt weist der Entwurf eine klare räumliche Gliederung mit hoher Gestaltqualität und Nutzungsvariabilität auf, wobei die schräge, baumbestandene Rasenfläche als Tribüne und „Rückzugsort“ bei Veranstaltungen auf dem zentralen Platz / Aulavorplatz dient. Die geforderten Funktionen werden (mit Einschränkungen) erfüllt. So kann das Festzelt nur unter Inanspruchnahme des Straßenraumes gestellt werden (-> direkte Polizeiausfahrt nach Westen in diesem Fall nicht möglich) Den Anforderungen der Polizeidienststelle wird insofern nicht ganz entsprochen, als die derzeit noch vorhandene Garage nicht ersetzt wird sondern lediglich Stellplätze östlich des Gebäudes
nachgewiesen werden. Weiterhin gibt es eine Überlagerung mit dem Hauptzugang von Süden, der direkt am Zellentrakt vorbeiführt.
Insofern ist es schade, dass die Verfasser von der eingeräumten Möglichkeit diesen Zugang auf die Westseite des Gebäudes zu verlegen keinen Gebrauch gemacht haben,
wohl um die klare Form der steinernen Plattform um das Anlagegebäude nicht zu stören.
Die geforderten Stellplätze werden nachgewiesen. Der Entwurf liegt aufgrund seiner erforderlichen Stützmauern, der vorgeschlagenen Materialien an der oberen Grenze des zur Verfügung stehenden Budgets, gegebenenfalls sind Einsparungen bei der Belagsqualität zur Einhaltung des Kostenrahmens notwendig. Insgesamt stellt die Arbeit 1001 einen durchgearbeiteten, gestalterisch, räumlich und funktional wertvollen und überzeugenden Beitrag zur Lösung der Planungsaufgabe dar.
Perspektive
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