Nichtoffener Wettbewerb | 05/2020
Masterplan zur Gestaltung des Gesundheitscampus Bad Säckingen
©HASCHER JEHLE Architektur
4. Preis
Preisgeld: 17.000 EUR
Stadtplanung / Städtebau
Beurteilung durch das Preisgericht
Die pavillonartigen Neubauten beruhen auf typologischen Variationen des gleichen Fußabdrucks. Ihre Maßstäblichkeit zur angrenzenden Wohnbebauung im Westen erhalten sie durch ihre Zweigeschossigkeit. Damit verbunden ist allerdings auch ein hoher Flächenanspruch. Zum Meisenhardweg sind die Abfahrt zur Anlieferung, der Eingang zum Therapiezentrum und dann der Zugang zum Campusplatz angeordnet. Als zentraler Eingangsbereich für die angrenzenden Gebäude und als Haupteingang zum bestehenden Spitalgebäude liegt dieser Platz eher in zweiter Reihe. Der Zugang von Westen ist verdeckt und führt an Zimmern des Pflegeheims vorbei. Das Gebäude an der Bergseestraße nimmt mit dem sogenannten „Health Center“ die gleiche Typologie und Geschossigkeit auf, ohne die Nutzung als Ladenzone, Boarding- und Apartmenthaus nachzuweisen. Insbesondere an diesem Standort wird die Zweigeschossigkeit vom Preisgericht angezweifelt. Umspült vom Grünraum fehlt zudem der Nachweis der Erschließung und des Brandschutzes. Auf eine direkte Verbindung zu Gesundheitscampus und Therme wird verzichtet. Im Südosten wird mit der offenen Setzung der Neubauten für das Deutsche Rote Kreuz, für die Suchtmedizinische Tagesklinik und die Psychiatrische Tagesklinik ein grüner Hof über der gemeinsamen Tiefgarage errichtet. Für den Anschluss des DRK an die Bergseestraße und an das zentrale Straßennetz spricht aus Sicht des Preisgerichts der Vorteil in der direkten Anbindung. Leider ist auch für dieses sogenannte „Gesundheitsforum“ die Erschließung und der Brandschutz nicht vollständig dargestellt. Den letzten Baustein bilden drei kleine sechsgeschossige Punkthäuser auf dem früheren Parkplatzgelände im Osten. Auch wenn die Wohnnutzung prinzipiell begrüßt wird, sind die gewählte Typologie und die städtebauliche Setzung dieses kleinen Ensembles wenig überzeugend, weder als wirtschaftliche Wohnungstypologie noch als anschlussfähige Setzung im Kontext der angrenzenden Nachbarschaft. Im Rahmen der geplanten Bauabschnitte ist zu erwähnen, dass das Pflegeheim erst errichtet werden kann, wenn das Suchtmedizinische Zentrum in den Neubau umgezogen ist. Darüber hinaus fehlen Angaben zum Mobilitätskonzept, zu möglichen Querverbindungen und zur Anbindung an den öffentlichen Nachverkehr. Insgesamt besticht der Entwurf durch die großzügigen Verbindungen in Grün- und Landschaftraum, die vorgestellten städtebaulichen Setzungen lassen jedoch noch Fragen offen.