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Nichtoffener Wettbewerb | 10/2017

Neubau Bürgerhaus

Anerkennung

Preisgeld: 2.000 EUR

Drei Architekten

Architektur

Architekturmodelle Boris Degen Modellbau

Modellbau

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Bürgerhaus positioniert sich als Solitär im Übergang zum Landschaftsraum als kompakter, zeltförmig ausgeprägter Baukörper. Dieser stellt einen prägnanten und unverwechselbaren Punkt in der Gemeinde Birkenau dar. Die mittige Platzierung auf dem Baufeld lässt vielfältige Außenbereiche zu. Besonders der fließende Übergang auf der Südseite zwischen Haupteingangsbereich und Festwiese ist gelungen, da er auch einen ausreichend notwendigen Abstand zur angrenzenden Bebauung schafft.

Diese Vorzüge in der städtebaulichen Anordnung sind möglich, da die zusätzlichen Umkleideflächen für das Freibad unter der Ausnutzung der Topographie in eine große Plattform unterhalb des Saalgebäudes integriert werden. Allerdings sind die hierfür durch den Verfasser angenommenen Höhenunterschiede des Geländes fragwürdig, so dass alleine durch diese Maßnahme erhebliche Erdbewegungen in den bestehenden Außenbereich des Freibades zu erwarten sind. Zusätzlich wird in der Folge beinahe die gesamte zur Verfügung stehende Grundstücksfläche mit einer Tiefgarage unterbaut, obwohl der Nachweis der Stellplätze auch anders möglich ist. Es sind durch diese beiden Maßnahmen erhebliche bauliche Mehraufwendungen zu erwarten, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu vertreten sind.

Hingegen ist die funktionale Aufteilung und Konzeption des Saalgebäudes zu loben: die angedachte Durchlässigkeit und Zusammenschaltbarkeit von Foyer, Seminar- und Saalflächen lassen eine große Flexibilität bei der Bespielbarkeit der Flächen zu. Die polygonale Ausbildung der mit Metall gedeckten und der fließend ineinander übergehenden Dach- und Wandflächen bieten ausreichend Raum für die notwendige Gebäudetechnik. Die höhenmäßige Ausbildung des Bühnenturms ist nicht ausreichend ausgebildet.

Der in vielen Punkten gute Wettbewerbsbeitrag überzeugt insgesamt städtebaulich und in seiner architektonischen Haltung, wird aber grundsätzlich durch die fragwürdige Anordnung des Untergeschosses aus wirtschaftlichen Gründen in Frage gestellt.