Offener Wettbewerb | 05/2023
Neubau Rathaus Hinterzarten
©Kohlmayer Oberst Architekten
Anerkennung
Preisgeld: 5.000 EUR
Architektur
-
Verfasser:
-
Mitarbeitende:
Innenarchitektur
Architekturmodelle Boris Degen Modellbau
Modellbau
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Verfasser*innen schlagen einen zur Rathausstraße senkrecht stehenden, längsgerichteten, 3-4 geschossigen Baukörper vor, welcher sich auf den Längsseiten nach oben verjüngt und somit Referenzen zu historischen Dachformen typischer Schwarzwaldbauten sucht.
Das Erscheinungsbild ist auf den Blick ungewohnt, jedoch auffällig und führt zu einem hohen Wiedererkennungswert.
Das Gebäudevolumen fügt sich in Ausdehnung und Höhenentwicklung wohltuend in die umliegende Umgebung ein und bildet mit den Bestandsgebäuden der Schule und den neu gestalteten Freianlagen ein stimmiges Ensemble. Die umgebende Landschaft mit der Kirchwiese, den Hügeln und der Kirche werden räumlich und identitätsstiftend im Gesamtraum wahrgenommen.
Der Rathausplatz bildet einen gelungenen Auftakt im Kontext des Rathauses als neuer Raumabschluss und der Schule. Leider fällt jedoch die Funktion des Schulhofs zu Gunsten einer öffentlichen Platzfläche gänzlich weg.
Die Topographie wird über eine großzügig dimensionierte Treppenanlage zwischen Schulhaus und Rathaus aufgenommen. Die gewählte Dimensionierung schafft den richtigen Abstand zwischen den beiden Gebäuden. Die Parkplätze im Westen sind logisch angeordnet. Positiv wird der kleine Platz südlich des neuen Gebäudes gewertet. Er hat die richtige Dimension als Vorzone für den südlichen Zugang.
Der Eingang in das Gebäude erfolgt von Norden über die neu gestaltete Platzsituation und von Süden über einen kleinen Vorzone am Windeckweg. Die doppelseitige Erschließung betont den Anspruch auf Bürgernähe und direkte Wege. Ein weiterer Zugang in das Untergeschoss befindet sich vom Parkplatz aus auf der Westseite, unter Ausnutzung der topographisch vorgefundenen Situation.
Das Foyer wird als Durchgangsraum begriffen und weist aufgrund der beiden Zugänge wenig räumlichen Qualitäten auf.
Im Erdgeschoss befinden sich der Sitzungssaal, das Trauzimmer und die Bürgerberatungsstellen. Diese Räume können jedoch nur durch einen langen Verbindungsflur erschlossen werden, das Fehlen der räumlichen Verknüpfung mit der Foyerzone wird vermisst. Die Büros für die Bürgerberatung sind ungünstig dimensioniert und organisatorisch in der angebotenen Form nicht umsetzbar. Die Verfasser*innen schlagen zusätzlich den Einsatz mobiler Trennwände vor, um das Trauzimmer und den angrenzenden Sitzungssaal dem Foyer für bestimmte Veranstaltungen zuzuschalten. Dieser Ansatz wird begrüßt.
Auch wird die Ausrichtung des Saals nach Norden zum Schulhaus kritisiert. Die Anordnung im Erdgeschoss lässt eine vom Rathausbetrieb abgelöste Nutzung problemlos zu. Die Lage der öffentlichen und barrierefrei erreichbaren WCs im Untergeschoss kann akzeptiert werden.
An den Giebelseiten werden die vertikale Erschließungszonen in Form einläufiger Treppenanlagen angeordnet. Dies produziert sehr viel Erschließungsfläche, aus brandschutztechnischer und funktionaler Sicht ist die Lage der Treppenhäuser jedoch optimal gewählt.
Die Aufzugsanlage rückt entwurfsbedingt in den oberen Geschossen weit in die Nutzungszonen hinein. Dies bedingt weitere zusätzliche Erschließungszonen auf den Geschossen.
Die Verwaltungsräume befinden sich in den beiden Obergeschossen. Die bereits im Erdgeschoss konzipierte Flurerschließung wird folgerichtig in den oberen Geschossen weitergeführt. Die relativ kurze Länge des Flurs und die stirnseitige Belichtung über die Treppenhäuser lassen eine gute Qualität dieser Zone erwarten.
Die Verfasser*innen schlagen vor das Gebäude in Holzbauweise zu errichten, für den Ausbau werden überwiegend Baustoffe aus heimischen Hölzern, heimischen Materialien und Glas vorgeschlagen. Dies lässt eine offene und freundliche Arbeitsatmosphäre erwarten.
Die Ausbildung der Fassaden mit einem durchgängigen Schindelkleid kann nachvollzogen werden, ist technisch umsetzbar und unterstützt den regionalen Bezug. Über den Einsatz von PV-Elementen auf die geneigte Fassadenfläche werden keine Aussage getroffen, jedoch scheint ein Aufbau auf der oberen, nicht geneigten Dachfläche problemlos möglich.
Die vorgeschlagenen linienförmige Gaubenausbildung wirkt in der Gesamterscheinung störend und reduziert die beabsichtigte Wirkung des starken Entwurfansatzes. Die Ausbildung des sommerlichen Wärmeschutzes im Fensterbereich der Gauben ist nicht nachgewiesen.
Die Kennwerte bewegen sich im günstigen Bereich, die vorgeschlagene Konstruktion lässt eine wirtschaftliche Umsetzung erwarten.
Insgesamt handelt es sich bei der Arbeit um einen mutigen und wertvollen Beitrag