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Nichtoffener Wettbewerb | 07/2021

Neue Wohnbebauung K16 in Nußloch

1. Preis

Preisgeld: 20.000 EUR

Schlude Ströhle Richter Architekten BDA

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit besticht durch die Setzung eines klaren, markanten, aber unprätentiösen Neubaus, ohne dem Flick‘schen (Haupt-) Gebäude Konkurrenz zu machen. Mit dem zur Wilhelmstraße quergestellten Neubau entsteht eine nachvollziehbare Zonierung mit der Garagenzufahrt im Norden und dem nach Süden orientierten „Wohnhof“. Um die notwendigen Freiräume gewinnen und qualifizieren zu können, ersetzt der Neubau das bestehende Feuerwehrhaus und verzichtet auf die Remise. Das Trafohäuschen wird in das Erdgeschoss des Neubaus integriert und ermöglicht dadurch die geschickte, unauffällige Zufahrt der Garage.
Die Garage „schiebt“ sich in den Innenhof hinein und bietet auf ihrem Dach den Bewohner*innen großzügig nach Süden orientierte Sitzstufen an. Rund um einen zentralen Baum entsteht eine glaubwürdige, hohe Aufenthaltsqualität im Hof.
Das Flick‘sche Gebäude wird insgesamt behutsam bearbeitet und die Fassade mit Klappläden komplettiert. Der Neubau wird mit einer Fuge vom Bestandsbau klar abgesetzt und wirkt mit seiner Fassade eigenständig, aber nicht aufdringlich. Während die Adressierung des Neubaus gut gelungen ist, erscheint das Eingangstor zum Flick’schen Gebäude noch gestaltbar. Leider lassen die Verfasser*innen belastbare Aussagen zur Materialität und Oberflächenbeschaffenheit der Architektur vermissen.
Mit insgesamt 20 Wohnungen nutzt der Entwurf das Grundstück sehr gut aus. Während im Altbau 14 Wohneinheiten entstehen, bietet der Neubau weitere sechs Wohnungen auf drei Etagen. Während die kleine Wohnung nach Westen orientiert ist, nutzen die größeren Wohnungen das Angebot des Laubengangs als südorientierte Balkone. Alle Wohnungen erscheinen gut geschnitten und auskömmlich dimensioniert. Insgesamt entsteht ein ausgewogenes Wohnungsgemenge von Ein-, Zwei- und Dreizimmerwohnungen von ca. 31 m² bis maximal zu 82 m².
Ein Aufzug, bautechnisch und wirtschaftlich gut im Neubau positioniert, bedient eine laubengangartige Konstruktion, die den Innenhof an drei Seiten umschließt. Sie dient sowohl der Erschließung, gemeinschaftlichen Aufenthaltsflächen, als auch der privateren Nutzung als Balkon direkt vor den Wohnungen.
Die Wohnungen im Altbau entlang der Wilhelmstraße sind zum Innenhof durchgesteckt und erscheinen trotz des Laubengangs gut belichtet. Die Jury empfiehlt die Überprüfung der Laubengangbreite zugunsten einer besseren Aufenthaltsqualität auch für diese Wohnungen. Eine reine Nordwohnung wie im 1. Obergeschoss an der Kaiserstraße dargestellt, sollte vermieden werden. Aufgrund der besonderen Erschließungssituation und dem Anheben des Daches im Innenhof schafft es der Entwurf alle Wohnungen inkl. dem Dachgeschoss barrierefrei erreichen zu können.
Neben den gemeinschaftlich genutzten Räumen im Untergeschoss an der Wilhelmstraße, weist die Arbeit zusätzlich eine kleine Gästewohnung im Dachgeschoss an der Kaiserstraße aus.
Der Entwurf bietet für die Entwicklung des historischen Flick’schen Areals als attraktiven Wohnstandort eine architektonisch reizvolle und nachhaltige Lösung an.