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Studienauftrag | 07/2020

Neue Wohnüberbauung an der Spiserstrasse in Zürich (CH)

Engere Wahl

Steib Gmür Geschwentner Kyburz Partner AG

Architektur

Atelier Loidl

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Das reichhaltige, zukunftsorientierte Projekt von Steib Gmür Geschwentner Kyburz Partner beeindruckt durch seine Präzision und Qualität sowie der sehr konsequenten Haltung. Nicht zuletzt trug auch die virtuose Präsentation durch die anwesenden Büropartner an der Jurierung positiv zur Wahrnehmung und zum Verständnis des Beitrags bei. Für ein Wettbewerbsprojekt zeichnet sich die Gestaltung und Ausarbeitung des Beitrags zudem über einen hohen Detaillierungsgrad aus, was von der Jury hoch gewürdigt wird.
Da die Zentrumszone Z5 eine hohe Dichte mit hohen, breiten und tiefen Baukörpern erlaubt, reagieren die Verfasser mit einem kräftigen, selbstbewussten Wohngebäude, einem Superblock, auf diese spezifische Ausgangslage. Das neue Volumen schliesst an das bestehende Bürohaus an der Albisriederstrasse an und betont die städtebaulich bedeutsame Ecke des Blockrandes. Zwischen den beiden Häusern wird mit einer Einschnürung ein Gelenk ausgebildet, das die Geschosshöhe des Bürohauses übernimmt und den Übergang zum Wohnhaus architektonisch artikuliert. Die Spiserstrasse wird begleitet und räumlich gefasst. Ein Rücksprung oberhalb des Sockelbereichs bricht die Länge des Baukörpers und verdeutlicht die Schnittstelle zwischen dem Haus Leutwyler und dem Haus Allreal. Der Blockrand wird weitergebaut.
Setzung und Erscheinung des präsentierten Volumens sowie der projektierte Aussenraum lassen den Eigentümern der Grundstücke eine gewisse Freiheit beim Entscheid, Miete und Eigentum zu durchmischen. Es besteht optisch sowie architektonisch und nutzungstechnisch die Möglichkeit, die beiden Segmente unterschiedlich oder gleichwertig zu behandeln, was, für den Fall dass die Überbauungen nicht gleichzeitig realisiert werden könnten, einem Vorteil gegenüber einigen anderen Beiträgen entsprechen würde.
(…)
Dass bezüglich des ‚Hallenwohnens‘ keine Unterschiede zwischen Miete und Eigentum gemacht werden möchten, ist selbsterklärend und konsequent. Der einzige Kompromiss, welcher eingegangen wird, ist, dass die Eigentumswohnungen, für etwas mehr Privatheit, zweispännig erschlossen werden, wohingegen die Mietwohnungen zu Gunsten der Gemeinschaftlichkeit dreispännig organisiert sind. Allerdings fallen die Treppenhäuser äusserst minimalistisch aus, diese sind für die Erschliessung der Eigentumswohnungen nicht komfortabel genug. Es wird auf einer Enge geplant, welche sogar für das Segment Miete schwierig zu realisieren wäre.
(…)
Aufgrund der wenigen erwähnten Nachteilen und den äusserst ausgereiften Überlegungen zur Flexibilität des Wohnungsangebots stellt das Haus für die Bauherrschaft Leutwyler ein sehr valables Projekt dar.
Das von A bis Z konsequent durchdachte Projekt vermag also grosse Sympathien zu wecken. Leider kann der markante Superblock am gegebenen Standort städtebaulich nicht restlos überzeugen. Die klare Haltung in der Ausformulierung der Grundrisse ist lobeswert, doch bedauerlicherweise steuern diese am Segment für Eigentum vorbei. Diese beiden Kritikpunkte haben die Jury schlussendlich bedauerlicherweise zum Ausschluss des Projekts bewogen.