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Nichtoffener Wettbewerb | 07/2025

Quartiersentwicklung zwischen Lurzenhof und Auloh in Landshut

Perspektive
4

Perspektive

2. Preis

Preisgeld: 34.500 EUR

H2R Architekten und Stadtplaner

Stadtplanung / Städtebau

raum + zeit

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf zeichnet sich entsprechend dem selbst gewählten Motto „Auloher Höfe“ durch klar gegliederte Nachbarschaften aus, wobei der südöstlich gelegene „Hof“ in seiner Qualität aufgrund der „Durchfahrbarkeit“ nicht ganz überzeugen kann.

Die zwischen den Höfen angedachten großzügigen öffentlichen Freiräume durchziehen das Gebiet und bilden lockere Grünverbindungen aus, die eine fußläufige Anbindung an den Ortsteil Auloh an drei Stellen gewährleisten. Die südöstliche Grünverbindung sorgt für eine gute Anbindung zu Kita, Sport und Schulflächen. So ist das Quartier insgesamt städtebaulich gut sortiert, sowohl in der Anordnung der Freiräume, als auch mit der grundsätzlichen Anordnung der Baukörper.

Jeder Hof, der gleichzeitig als eigener Bauabschnitt definiert wird, ist in sich als Einheit aufgestellt, in der auch Gemeinschaftsräume, Fahrradstellplätze wie eine eigenständige Parkierung vorgehalten wird. Dabei ist die Ausformulierung der Flächen mit hohem Nutzungsdruck im Inneren im Kontrast zu den umlaufenden Gartenzonen als Puffer zum öffentlichen Grünraum und zur Natur gekonnt und gleichzeitig auf die innere Grundrissgestaltung abgestimmt, die sich vielseitig und gut geplant zeigt, wobei Küchen zum Hof und die Privatbereiche zum Grünraum hin angeordnet sind. Der Entwurf beinhaltet insgesamt eine große Bandbreite an Grundrissen mit verschiedenen Wohnungsgrößen, die in den Bauabschnitten gleichmäßig verteilt sind.

Aufgrund der sog. „seriellen Bauweise“, die als Schottenbauweise dargestellt ist, gibt es aber nur bedingte Flexibilität für eine unterschiedliche Zusammenschaltung einzelner Einheiten. Lediglich für die Kopfbauten der einzelnen Höfe sind solche Möglichkeiten dargestellt und erwähnt.

Die Bebauung staffelt sich in der Höhe von Norden nach Süden hin ab, wobei der überwiegende Teil der Gebäude eine Höhe von zwei bis drei Geschossen aufweist. Wenige fünfgeschossige Hochpunkte am Kopf der Höfe bilden vertikale Akzente, die aufgrund ihrer Punktwirkung als verträglich zur Nachbarschaft hin eingestuft werden.

Die Kindertagesstätte an die südöstliche Grundstücksecke am Grünzug zu positionieren, wird positiv gesehen.

Das Quartier ist von der Kanalstraße aus von Nordwesten erschlossen, beinhaltet aber auch eine Anschlussmöglichkeit nach Südosten zur Kreisstraße. Von dieser Haupterschließung erfolgen auch die Zufahrt zu den vier Tiefgaragen, so führt durch das Quartier lediglich ein schmaler Anliegerweg, der die wichtigsten Liefer- und Notfallfunktionen erfüllen kann. Diese Minimierung des Verkehrs wird positiv gesehen, wobei in diesem Kontext auch diskutiert wird, ob neben der „sozialen Einheit“ die jeder Wohnhof bietet, eine quartiersübergreifende städtebauliche Setzung fehlt.

Die Stellplätze sind über vier Tiefgaragen nachgewiesen, die sich jeweils unter einem Riegel der vier Höfe befinden. Darüber hinaus liegen an der Haupt- und der Anliegerstraße eine Vielzahl weiterer oberirdischer Parkplätze, die eigentlich vermieden werden sollten. Allerdings liegen sie nicht im Inneren des Quartiers, sodass dieses vom Kfz-Verkehr möglichst freigehalten werden kann. Es ist unklar, welche Parkflächen der Kindertagesstätte zugeordnet sind.

Im Vergleich zur großen Geschossfläche der Wohnungen mit über 32.000 qm wird eine verhältnismäßig geringe Grundstücksfläche bebaut, was durch eine niedrige GRZ zum Ausdruck kommt. Alle Dächer werden entweder für die Montage von PV-Anlagen mit extensiver Begrünung oder für Gründächer genutzt. Die versiegelte Fläche erscheint verhältnismäßig gering im Vergleich zur Bebauung.

Die Grundrisse sind sehr einfach in einem gebäudeeinheitlichen Raster und ermöglichen eine kostensparende und wirtschaftliche Bauweise. Die überwiegende Anordnung der Stellplätze in Tiefgaragen wird dagegen auch wegen des hohen Grundwasserstands zu Mehrkosten führen. Auch der in der Auslobung angedachte spätere Rückbau der Parkierungsanlagen ist in diesem Fall nicht möglich, wobei durch die große lichte Höhe unter den Gebäuden grundsätzlich eine Umnutzungsmöglichkeit besteht. Allerdings wären hier Belichtungsmöglichkeiten zu prüfen.

Da sich die Tiefgaragen vorwiegend unterhalb von Gebäuden befinden, sind großzügige, kleinklimatisch wirksame Grünflächen möglich. Breite, durchgängige grüne Finger verbinden die Gebäude mit dem Grünzug. Dies ermöglicht eine gute Belüftung, Durchgrünung und naturnahes Regenwassermanagement.

Die Ausgleichsfläche wirkt durch das Aufgreifen der Elemente der kargen Ochsenau dominierend und stellt die Freizeitgestaltung klar in den Hintergrund. Trotzdem fließt die Landschaft durch die Grünflächen weit in das Quartier hinein und macht sie somit erlebbar.

Die Arbeit stellt einen qualitativ hochwertigen und schlüssig ausgearbeiteten Beitrag zur Lösung der Aufgabe dar, wobei die Zukunftsfähigkeit der Parkierungslösung im Preisgericht kontrovers diskutiert wird.
Plan 01

Plan 01

Plan 02

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Plan 03

Plan 03