Verkaufsverfahren für Grundstücke im Konzeptwettbewerb | 03/2017
Quartiershäuser 2016 - Leben am Helmut-Zilk-Park
©Janos
Schaubild
Das WoGen Genossenschaftshaus
Sieger / Grundst. C.14.C
Architektur
-
Verfasser:
-
Mitarbeitende:
Carla Lo Landschaftsarchitektur
Landschaftsarchitektur
sonstige Fachplanung
Die WoGen Wohnprojekte-Genossenschaft
Bauherren / Investoren
Erläuterungstext
Das Genossenschaftshaus ist das Zentrum für Genossenschaften und Initiativen für Gemeinwohl in Wien. Es wurde speziell für das engagierte Quartierhausareal im 10.Bezirk in der unmittelbaren Nähe des Hauptbahnhofs angrenzend an den Helmut-Zilk-Park konzipiert. Die Programme des Genossenschaftshauses beinhalten die Räumlichkeiten der neuen Wohnbaugenossenschaft Die WoGen (die auch Auftraggeber ist), von raum+kommunikation, weitere Büroräume und bieten verschiedene Modelle von Wohnen, insbesondere Baugruppen, Wohngemeinschaften und Atelier-Wohnen an.
Die subventionierte Erdgeschoßzone wurde speziell konzipiert als Werkstatträume für sozial engagierte, innovative Unternehmen wie die Kattunfabrik. Sie verbindet beide Grundstücke und Bauteile, das Genossenschaftshaus und das +haus (feld72), über einen „urbanen Balkon“: ein halbprivater Freiraum für die NutzerInnen, der den Blick zum Helmut-Zilk-Park eröffnet.
Die subventionierte Erdgeschoßzone wurde speziell konzipiert als Werkstatträume für sozial engagierte, innovative Unternehmen wie die Kattunfabrik. Sie verbindet beide Grundstücke und Bauteile, das Genossenschaftshaus und das +haus (feld72), über einen „urbanen Balkon“: ein halbprivater Freiraum für die NutzerInnen, der den Blick zum Helmut-Zilk-Park eröffnet.
Beurteilung durch das Preisgericht
Die U-förmigen Bauplätze C.14.B und C.14.C eröffnen eine stärkere, belebende Differenzierung in Architektur und Stadtraum entlang der Promenade als ursprünglich städtebaulich vorgesehen. Plastisch mehrfach gebrochene Volumina sowie ein ein- bis zweigeschoßiger Stadtsockel (C. 14.C) charakterisieren Bauwerksidentitäten wie Zusammenhalt. Die Weiterentwicklung des Projekts wird begrüßt, allerdings wird das mangelhafte städtebauliche Eingehen auf die Empfehlungen des QEG kritisch gesehen. Die Qualitäten liegen in allen erforderlichen Kriterien und deren Wechselbezügen vor. Die herausragenden Qualitäten liegen in den Kriterien des Nutzungskonzeptes, NutzerInnenvielfalt, Erdgeschoß-/Souterrainnutzung und beispielhafter Prozessqualität. Entgegen den Anregungen der ersten Stufe des Verfahrens wurden die beiden Baukörper wieder als weit auseinandergezogene Solitäre mit nur eingeschoßigem Verbindungsbau ausgeformt, statt einen straßenraumbildenden Baukörper in entsprechender Höhe oder Strukturierung vorzuschlagen. Sosehr die Intentionen der Antragsteller hinsichtlich der Freiraumqualitäten des bislang gefangenen Hofes verstanden werden, ist die modernistische Zerschlagung eines kontinuierlichen Stadtraumes im Weiteren zugunsten einer Allgemeinheit noch zu relativieren, also eine integrative Wirkung mit Mehrwert zugunsten aller sicherzustellen.
Empfehlung des QEG für die Weiterbearbeitung: Eine bauliche Strukturierung und ein In-
Beziehung-Setzen der Baukörper kann eine Bereicherung für eine alltägliche (offene aber auch intime) Nutzung des Zwischenraums/Freiraums eines „Stadtbalkons“ der zukünftigen Nutzerinnen darstellen. Das Argument der Sequenz von blocköffnenden Leerstellen im räumlichen Umfeld (C.12.D, C.14.B/C, C.16.B) wird als Begründung für diese städtebauliche Entscheidung kritisch diskutiert, unter anderem deshalb, weil andere Ausnahmen zum städtebaulichen Konzept zumindest zweigeschoßig sind. Die finale gestalterische Ausformung ist jedenfalls hinsichtlich der Bedingungen des § 69 Abs 1 der Wiener Bauordnung schlüssig zu argumentieren. Die räumliche Begleitung für die Fußgängerperspektive sollte durch ein oder mehrere Bauelemente am Stadtbalkon gewährleistet werden, die allerdings notwendigerweise funktionell begründet sein müssen, etwa hinsichtlich Schutz vor natürlichen Elementen (Wind-, Sonnen und Regenschutz), genügend Raum für Pflanzsubstrat etc. Sowohl ein durchgehendes Element als auch eine Serie von gleichen oder verschiedenen Elementen sind diesbezüglich vorstellbar.
Aus Sicht des QEG ist die Ausformung der Baukörper derzeit noch nicht genehmigungsfähig. Auch bezüglich der weiteren Abweichungen (Abweichung von den Fluchtlinien, gärtnerische Gestaltung des Hofs, Gebäudehöhe, Dachgauben) ist die Empfehlung des QEG jedenfalls nicht als Präjudiz für anstehende politische Beschlüsse und baurechtliche Genehmigungen zu sehen. Die dargestellte intensive Begrünung des Stadtbalkons ist jedenfalls in der bereits gezeigten Form auszuführen.
Empfehlung des QEG für die Weiterbearbeitung: Eine bauliche Strukturierung und ein In-
Beziehung-Setzen der Baukörper kann eine Bereicherung für eine alltägliche (offene aber auch intime) Nutzung des Zwischenraums/Freiraums eines „Stadtbalkons“ der zukünftigen Nutzerinnen darstellen. Das Argument der Sequenz von blocköffnenden Leerstellen im räumlichen Umfeld (C.12.D, C.14.B/C, C.16.B) wird als Begründung für diese städtebauliche Entscheidung kritisch diskutiert, unter anderem deshalb, weil andere Ausnahmen zum städtebaulichen Konzept zumindest zweigeschoßig sind. Die finale gestalterische Ausformung ist jedenfalls hinsichtlich der Bedingungen des § 69 Abs 1 der Wiener Bauordnung schlüssig zu argumentieren. Die räumliche Begleitung für die Fußgängerperspektive sollte durch ein oder mehrere Bauelemente am Stadtbalkon gewährleistet werden, die allerdings notwendigerweise funktionell begründet sein müssen, etwa hinsichtlich Schutz vor natürlichen Elementen (Wind-, Sonnen und Regenschutz), genügend Raum für Pflanzsubstrat etc. Sowohl ein durchgehendes Element als auch eine Serie von gleichen oder verschiedenen Elementen sind diesbezüglich vorstellbar.
Aus Sicht des QEG ist die Ausformung der Baukörper derzeit noch nicht genehmigungsfähig. Auch bezüglich der weiteren Abweichungen (Abweichung von den Fluchtlinien, gärtnerische Gestaltung des Hofs, Gebäudehöhe, Dachgauben) ist die Empfehlung des QEG jedenfalls nicht als Präjudiz für anstehende politische Beschlüsse und baurechtliche Genehmigungen zu sehen. Die dargestellte intensive Begrünung des Stadtbalkons ist jedenfalls in der bereits gezeigten Form auszuführen.
©transparadiso
städtebauliches Diagramm
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Grundriss EG Sockelzone
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Grundriss EG Aussenraum
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Blick auf Stadtbalkon und Genossenschaftshaus
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Blick vom Hof auf Genossenschaftshaus
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Atrium Genossenschaftshaus