Nichtoffener Wettbewerb | 05/2014
Schlossbergareal
©Atelier LOIDL
1. Preis
Preisgeld: 3.000 EUR
Landschaftsarchitektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Grundidee der Arbeit mit möglichst wenig Bausubstanz eine hohe Massen – und Raumwirkung am Ort des verlorenen barocken Schlosses zu erzeugen, kann nachvollzogen werden und wird gewürdigt. Das Zusammenwirken aus Masten und sich im Winde bewegten hochwertigen Volants (Gardinen), lässt eine starkes und zugleich poetische Bild entstehen, das einen Ort mit hohem Wiedererkennungswert andeutet. Die visuelle städtebauliche Verbindung von Stadt und Schlossgarten ist gelungen. Die Flächenorganisation des Entwurfes ist handwerklich gut vorgenommen.
Es wird konsequent und gekonnt mit barocken Themen umgegangen, der Topos des Theaterbauwerkes, das Spiel mit bewegten Formen und Licht generiert ein anziehendes und besonders attraktives Ensemble. Die Nähe zu den Schlossgartenfestspielen wird sinnlich hergestellt. Spannungsvoll werden Dialoge aufgebaut: Hier die Leichtigkeit der Konstruktion, da ein würdevolles und elegantes Podest, das den ganzen barocken Teil umfasst. Hier die gestalterische Hinwendung zum barocken Schlossbereich dort die aus der sonstigen Gartengestaltung herausfallende „Blumen und Kräuter“-Wiese auf dem Schloss-Erweiterungsteil.
Die Masten innerhalb der umhüllenden Fassung sollten auf ein notwendiges Maß reduziert werden und weitergehenden Nutzungen in diesem Bereich nicht entgegenstehen. Aus gartendenkmalpflegerischer Perspektive wird die Veränderung des Materials im Ehrenhof vom Großpflaster zur wassergebundene Fläche kritisch angemerkt. Auch wird die Trennung vom barockem Teil und der Schloss-Erweiterung bemängelt. In der Summe wird der notwendige Eingriff in das Denkmal als vertretbar eingeschätzt.
Insgesamt ist die Arbeit ein großer, bildgewaltiger Entwurf. Das Thema von Landmarke und Spielort ist eingelöst. Auch das kreative Wagnis hinsichtlich der technischen Realisierung wird als positive Herausforderung empfunden. Letztlich bleibt zu klären, wie eine richtige Balance zwischen dem Temporären und Dauerhaften über den Jahreszyklus hinweg gefunden werden kann.
Als dringend erforderlich wird seitens der Jury die Notwendigkeit gesehen, die technische, gestalterische und wirtschaftliche Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Lösung nachzuweisen. Diese Forderung gilt auch insbesondere für den nachhaltigen Betrieb und die Bewirtschaftung.
Es wird konsequent und gekonnt mit barocken Themen umgegangen, der Topos des Theaterbauwerkes, das Spiel mit bewegten Formen und Licht generiert ein anziehendes und besonders attraktives Ensemble. Die Nähe zu den Schlossgartenfestspielen wird sinnlich hergestellt. Spannungsvoll werden Dialoge aufgebaut: Hier die Leichtigkeit der Konstruktion, da ein würdevolles und elegantes Podest, das den ganzen barocken Teil umfasst. Hier die gestalterische Hinwendung zum barocken Schlossbereich dort die aus der sonstigen Gartengestaltung herausfallende „Blumen und Kräuter“-Wiese auf dem Schloss-Erweiterungsteil.
Die Masten innerhalb der umhüllenden Fassung sollten auf ein notwendiges Maß reduziert werden und weitergehenden Nutzungen in diesem Bereich nicht entgegenstehen. Aus gartendenkmalpflegerischer Perspektive wird die Veränderung des Materials im Ehrenhof vom Großpflaster zur wassergebundene Fläche kritisch angemerkt. Auch wird die Trennung vom barockem Teil und der Schloss-Erweiterung bemängelt. In der Summe wird der notwendige Eingriff in das Denkmal als vertretbar eingeschätzt.
Insgesamt ist die Arbeit ein großer, bildgewaltiger Entwurf. Das Thema von Landmarke und Spielort ist eingelöst. Auch das kreative Wagnis hinsichtlich der technischen Realisierung wird als positive Herausforderung empfunden. Letztlich bleibt zu klären, wie eine richtige Balance zwischen dem Temporären und Dauerhaften über den Jahreszyklus hinweg gefunden werden kann.
Als dringend erforderlich wird seitens der Jury die Notwendigkeit gesehen, die technische, gestalterische und wirtschaftliche Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Lösung nachzuweisen. Diese Forderung gilt auch insbesondere für den nachhaltigen Betrieb und die Bewirtschaftung.
©Atelier LOIDL