Mehrfachbeauftragung | 01/2020
Sheridan Campus I – Neubau eines zukunftsweisenden Bürogebäudes in Augsburg
©Titus Bernhard Architekten BDA
Teilnahme
Titus Bernhard Architekten BDA
Architektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Die geplante Gebäudestruktur bildet ein eigenständiges, jedoch sehr kompaktes und großmaßstäbliches Baukörpervolumen, dass aus der städtebaulichen Körnung der Umgebung herausfällt. Die im Bebauungsplan vorgegebenen Festsetzungen zur Dichte werden im westlichen Bereich deutlich überschritten.
Das Projekt tritt mit einer starken städtebaulichen Idee einer „Himmelsleiter“ an. Dieser Entwurfsgedanke wird jedoch nicht konsequent umgesetzt und verspricht bei näherer Betrachtung keine stimmige Lösung, denn die großzügig beginnende Freitreppenanlage mit einer überzeugenden räumlichen Ausformulierung verliert durch die „schluchtartige“ Verengung über die einzelnen Obergeschosse bis zum Endpunkt ihre städtebauliche Qualität. Die vorgeschlagene Bauabschnittsbildung mit einer Teilausbildung der Treppenanlage im ersten Bauabschnitt würde torsohaft wirken.
Die im Osten vorgesehene Tiefgaragenzufahrt im Bereich der Querungshilfe ist ungünstig situiert, könnte jedoch mit einer Verschiebung nach Westen geheilt werden. Die Anordnung der Fahrradgarage im südlichen Erdgeschossbereich ist nicht nachvollziehbar, da es sich hierbei um die attraktivsten Nutzflächen im Gebäudekomplex handelt.
Die großen Raumtiefen gehen zu Lasten der Grundriss- und Arbeitsplatzqualitäten, da diese nur unter Einschränkung natürlich belicht- und belüftbar sind. Die im Erdgeschoss im Westen vorgeschlagene Einzelhandelsnutzung ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans unzulässig.
Die im Süden zurückgestaffelte Baukörpergliederung schafft eine gegenüber dem sensiblen „Lernort Frieden“ der Halle 116 angemessene Zurückhaltung.
Die vorgeschlagene Gebäudekonstruktion mit einem massiven Betonsockel und darüber liegenden Geschossen in Hybridbauweise ist funktional durchdacht. Er bindet die einzelnen Kubaturen des Gesamtvolumens schlüssig zusammen. Die vorgeschlagene Ausbildung der gläsernen Fassade in den darüber liegenden Obergeschossen wurde jedoch kontrovers diskutiert.
Insgesamt stellt für sich gesehen der Entwurfsbeitrag einen innovativen und architektonisch interessanten Beitrag dar, jedoch wird dieser aus Sicht des Preisgerichtes auf diesem Baugrundstück und in dieser Umgebung als nicht angemessenen beurteilt.
Das Projekt tritt mit einer starken städtebaulichen Idee einer „Himmelsleiter“ an. Dieser Entwurfsgedanke wird jedoch nicht konsequent umgesetzt und verspricht bei näherer Betrachtung keine stimmige Lösung, denn die großzügig beginnende Freitreppenanlage mit einer überzeugenden räumlichen Ausformulierung verliert durch die „schluchtartige“ Verengung über die einzelnen Obergeschosse bis zum Endpunkt ihre städtebauliche Qualität. Die vorgeschlagene Bauabschnittsbildung mit einer Teilausbildung der Treppenanlage im ersten Bauabschnitt würde torsohaft wirken.
Die im Osten vorgesehene Tiefgaragenzufahrt im Bereich der Querungshilfe ist ungünstig situiert, könnte jedoch mit einer Verschiebung nach Westen geheilt werden. Die Anordnung der Fahrradgarage im südlichen Erdgeschossbereich ist nicht nachvollziehbar, da es sich hierbei um die attraktivsten Nutzflächen im Gebäudekomplex handelt.
Die großen Raumtiefen gehen zu Lasten der Grundriss- und Arbeitsplatzqualitäten, da diese nur unter Einschränkung natürlich belicht- und belüftbar sind. Die im Erdgeschoss im Westen vorgeschlagene Einzelhandelsnutzung ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans unzulässig.
Die im Süden zurückgestaffelte Baukörpergliederung schafft eine gegenüber dem sensiblen „Lernort Frieden“ der Halle 116 angemessene Zurückhaltung.
Die vorgeschlagene Gebäudekonstruktion mit einem massiven Betonsockel und darüber liegenden Geschossen in Hybridbauweise ist funktional durchdacht. Er bindet die einzelnen Kubaturen des Gesamtvolumens schlüssig zusammen. Die vorgeschlagene Ausbildung der gläsernen Fassade in den darüber liegenden Obergeschossen wurde jedoch kontrovers diskutiert.
Insgesamt stellt für sich gesehen der Entwurfsbeitrag einen innovativen und architektonisch interessanten Beitrag dar, jedoch wird dieser aus Sicht des Preisgerichtes auf diesem Baugrundstück und in dieser Umgebung als nicht angemessenen beurteilt.
©Titus Bernhard Architekten BDA
©Titus Bernhard Architekten BDA
©Titus Bernhard Architekten BDA
©Titus Bernhard Architekten BDA
©Titus Bernhard Architekten BDA
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