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Einladungswettbewerb | 01/2018

St. Peter und Paul in Marburg

2. Preis

Preisgeld: 15.300 EUR

STURM UND WARTZECK GMBH

Architektur

weihrauch+fischer gmbh

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf zeichnet sich durch drei im Maßstab angenehme Neubaukörper aus, die mit der Kirche samt einem quadratischen, baumbestandenen Innenhof ein schönes Gebäudeensemble bilden. Das Erdgeschoss der gesamten Neubaumaßnahme liegt auf der Ebene des Kirchenraums, mit leichter Absenkung zum hinteren Bereich an der Johannes-Müller-Straße; alle Bereiche sind übersichtlich und leicht zugänglich erreichbar, der Anteil der Verkehrsflächen ist gering.
Der Baukörper an der Biegenstraße ist dreigeschossig, tritt leicht gegenüber der Kirche zurück und ist über eine deutlich ausgebildete Fuge an die Kirche angeschlossen. Die Fuge nimmt konsequenter Weise den Hauptzu-gang auf. In Richtung Nachbargebäude Biegenstraße 20 stellt der Baukörper einen gelungenen Übergang zur gründerzeitlichen Zeilenbebauung dar.
Zwischen Eingang und Biegenstraße entsteht eine baumbestandene Platzsituation, die die seitliche, zweite Fassade der Biegenstraße 20 als markanten Abschluss der gründerzeitlichen Straßenzeile weiterhin zur Gel-tung kommen lässt. Die städtebauliche Einfügung kann daher als gelungen bezeichnet werden.
Durch die Stellung des Gebäudeteils, der die Kindertagesstätte beherbergt, wird die tieferliegende Gartenzone der Nachbarschaft abgefangen. Mit der Fahrrampe ins Untergeschoss auf der Nordseite neben dem Gebäude Biegenstraße 20 wird der ursprüngliche Höhenverlauf ablesbar.
Die Kindertagesstätte ist dreigeschossig mit Aufzug: die beiden Gruppenräume mit dazwischenliegenden Dif-ferenzierungsraum sind im EG nach Süden zum geschlossenen Innenhof orientiert, darüber sind Räume für die Erzieherinnen, eine Küche und der Essbereich für die Kinder angeordnet, im UG ein heller Turnraum mit Aus-gang ins Freie. Die dreigeschossige Organisation wird im Betrieb als problematisch eingestuft. Ebenso kritisch wird der relativ lange Anlieferungsweg vom Eingang des Gebäudeteils zum Küchenbereich im Obergeschoss bewertet.
Zum Innenhof ist festzustellen, dass die dargestellte Baumanordnung als Außenspielfläche für Kinder nicht geeignet ist.
Der dritte Neubaukörper nimmt schließlich die KHG auf: im EG sind Konferenzräume und Pilgerappartement untergebracht, darüber Studentenappartements und im 2. OG Wohnungen. Die vertikale Zonierung und Tren-nung der ruhigen und eher lebhaften KHG-Bereiche ist gut gelungen.
Im Baukörper an der Biegenstraße sind das Foyer und Bistro, im 1. OG der große Saal – nach Norden in Richtung Nachbargarten orientiert und zur Straße hin geschlossen – sowie im 2. OG die Verwaltung unterge-bracht. Der Eingangsbereich im Erdgeschoss ist einladend angeordnet, wogegen der Vorbereich zum großen Saal zu knapp bemessen ist.
Im großen Kirchenraum wird der Altarbereich als Tageskirche ausgewiesen, was in Anbetracht der bestehen-den fünf Altarstufen fraglich ist. Der kleine Kapellenraum, zwischen den beiden Eingängen zur Kirche unter der Empore angeordnet und für Kindergottesdienste geplant, wird sehr positiv bewertet.
Die Wegführung von der Sakristei hinter der Krypta im UG hinauf zum Kirchenraum im EG ist sehr lang, wenn-gleich über einen Aufzug barrierefrei möglich.
Das Preisgericht würdigt den zurückhaltenden Auftritt des gesamten Entwurfs. Der niedrige Anteil an Verkehrs-flächen trägt wesentlich zur Wirtschaftlichkeit des Entwurfs bei.