Nichtoffener Wettbewerb | 09/2015
Universitätsklinikum Regensburg – Neubau des Entlastungsgebäudes B5 mit einer Kältezentrale
2. Preis
Preisgeld: 34.000 EUR
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Arbeit greift die städtebauliche Struktur auf und bildet mit der exakten Gebäudelage einen logischen Abschluss des Kammsystems gegenüber dem südlichen Grünraum.
Der Erhalt der bestehenden Treppenanlage mit Personenaufzug, welche derzeit den Abschluss der Magistrale bildet, überzeugt jedoch nicht durch die blockartig eingeführte Nebenraumgruppe. Die dem Neubau im Westen vorgeschaltete Raumzone mit Treppenhaus und Nutzräumen wird in Visualisierung und Modell irreführend dargestellt. Die versprochene Transparenz wird sich nur beschränkt einstellen. Der Übergang von der Magistrale zum neuen Baukörper ist weder im Grundriss noch im Volumen zufriedenstellend gelöst.
Mit dem vorgeschlagenen dreibündigen Gebäudeaufbau kann die innere Erschließung in den drei Funktionsebenen sehr gut dargestellt werden. Sämtliche Funktionsstellen werden in geeigneter Lage und Beziehung zu einander nachgewiesen. Die Raumzuschnitte und -größen der Bettenzimmer einschließlich Nasszellen müssen angepasst werden.
Die unterschiedlichen Anforderungen an die Raumtiefen werden über die Tiefen des Mittelbundes geschoßweise ausgeglichen. Die dadurch in der Allgemeinpflege verbleibende Tiefe der Lichthöfe überzeugt nicht.
Die Raumbildung ist geprägt von Funktionalität und Sachlichkeit. Die Fassaden nehmen den Duktus des Bestandes auf. Die vorgefundenen Geschosshöhen werden geschickt überspielt und ergeben ein harmonisches Ganzes. Die Vollverglasung im EG einschließlich der Ausbildung einer Arkadenstruktur erscheinen nicht überzeugend und entsprechen nicht dem dahinterliegenden Gebäudeinhalt. Eine Überarbeitung ist erforderlich.
Die vorgeschlagene technische Gebäudeerschließung erfüllt die Anforderungen. Technikräume in der Verbindungsspange zur Magistrale erscheinen funktionslos.
Die Baukörperausbildung führt zu einem wirtschaftlichen Verhältnis Volumen / Hüllfläche.
Eine Trennung des Neubaus in 2 Brandabschnitte erscheint möglich, die max. zulässigen Fluchtweglängen werden zumindest im westlichen Bereich erheblich überschritten. Anforderungen an die Barrierefreiheit können umgesetzt werden.
Der Erhalt der bestehenden Treppenanlage mit Personenaufzug, welche derzeit den Abschluss der Magistrale bildet, überzeugt jedoch nicht durch die blockartig eingeführte Nebenraumgruppe. Die dem Neubau im Westen vorgeschaltete Raumzone mit Treppenhaus und Nutzräumen wird in Visualisierung und Modell irreführend dargestellt. Die versprochene Transparenz wird sich nur beschränkt einstellen. Der Übergang von der Magistrale zum neuen Baukörper ist weder im Grundriss noch im Volumen zufriedenstellend gelöst.
Mit dem vorgeschlagenen dreibündigen Gebäudeaufbau kann die innere Erschließung in den drei Funktionsebenen sehr gut dargestellt werden. Sämtliche Funktionsstellen werden in geeigneter Lage und Beziehung zu einander nachgewiesen. Die Raumzuschnitte und -größen der Bettenzimmer einschließlich Nasszellen müssen angepasst werden.
Die unterschiedlichen Anforderungen an die Raumtiefen werden über die Tiefen des Mittelbundes geschoßweise ausgeglichen. Die dadurch in der Allgemeinpflege verbleibende Tiefe der Lichthöfe überzeugt nicht.
Die Raumbildung ist geprägt von Funktionalität und Sachlichkeit. Die Fassaden nehmen den Duktus des Bestandes auf. Die vorgefundenen Geschosshöhen werden geschickt überspielt und ergeben ein harmonisches Ganzes. Die Vollverglasung im EG einschließlich der Ausbildung einer Arkadenstruktur erscheinen nicht überzeugend und entsprechen nicht dem dahinterliegenden Gebäudeinhalt. Eine Überarbeitung ist erforderlich.
Die vorgeschlagene technische Gebäudeerschließung erfüllt die Anforderungen. Technikräume in der Verbindungsspange zur Magistrale erscheinen funktionslos.
Die Baukörperausbildung führt zu einem wirtschaftlichen Verhältnis Volumen / Hüllfläche.
Eine Trennung des Neubaus in 2 Brandabschnitte erscheint möglich, die max. zulässigen Fluchtweglängen werden zumindest im westlichen Bereich erheblich überschritten. Anforderungen an die Barrierefreiheit können umgesetzt werden.