Gutachterferfahren | 09/2015
Vom Bahnhof in die Stadt | Die Zukunft der Windthorststraße
©Lohaus + Carl
1. Preis
Lohaus · Carl · Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten · Stadtplaner
Landschaftsarchitektur
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Mitarbeitende:
Erläuterungstext
weitere Mitarbeit: Rene Klinner
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Entwurf überzeugt durch eine Vielfalt sehr solider, gut durchdachter Vorschläge und durch seine präzise Detaillierung. Die Verfasser haben zu den unterschiedlichsten gestalterischen Aspekten des Straßenraums sehr konkrete Überlegungen angestellt und zu guten planerischen Ergebnissen geführt. Als einzigem Büro gelingt den Verfassern im Abschnitt A ein repräsentativer Auftakt und zugleich eine überzeugende Lösung zur funktionalen Neuordnung des Straßenraums. Die Anordnung eines Funktionsbands in der Straßenmitte – mit neuen, hochkronigen Bäumen, Möglichkeiten für Außengastronomie, aber auch Fahrradstellplätzen – sowie relativ schmaler Fußgängerbereiche zu beiden Seiten könnte in dieser Form funktionieren, die Verkehrssituation entschärfen und den Kunden besseren Zugang zu den Geschäften ermöglichen. Die neuen Hängeleuchten mit drei Lichtpunkten im Querschnitt würden eine stimmungsvolle Lichtsituation erzeugen. Besonders hervorzuheben ist die sorgfältige Ausformulierung einer barrierefreien Gestaltung des Straßenraum mit akzentuierten Farbkontrasten als Leitlelementen. Die Materialwahl selbst scheint in der dargestellten und beschriebenen Farbigkeit noch nicht optimal. Auch die geschnittenen Baumkronen im Abschnitt A dürften aufgrund des hohen Pflegeaufwands nur wenig Chancen auf Realisierung haben. Sie sind als Mittel zur Raumbildung an dieser Stelle zudem nicht nötig und wirken etwas angestrengt. Die Baumstandorte am Harsewinkelplatz werden zu Hochbeeten mit Sitzmöglichkeiten umgestaltet, die Neugestaltung dieses Platzes verspricht hohe Aufenthaltsqualität. Die angedeutete Shared-Space-Lösung im Bereich des Promenadenrings wird aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nicht funktionieren, die vorgeschlagenen eingefärbten Ortbetonflächen wären im Bedarfsfall nicht reparaturfreundlich.
©Lohaus + Carl
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