Offener Wettbewerb | 03/2015
Westlicher Neckar
©Atelier LOIDL Landschaftsarchitekten
Atelier LOIDL Landschaftsarchitekten
Anerkennung
Preisgeld: 3.000 EUR
Gertz Gutsche Rümenapp Stadtentwicklung und Mobilität GbR
Verkehrsplanung
KOPPERROTH - Architektur und Stadtumbau
Architektur
Erläuterungstext
Nürtingens Kreativzentrum zwischen Neckarufer und Galgenbergpark
Die langfristige Vision vom „Westlichen Neckar“ ist eine Vision eines landschaftlich geprägten, kulturell und sozial kreativen Mittelpunktes in Nürtingen. Sie basiert auf einem Zusammenspiel zwischen urbaner Dichte in den Quartieren und den unmittelbar angrenzenden, vielfältigen Landschaftsräumen. Es ist eine zukunftsweisende Vision, weil sie durch Nachverdichtung erzielt wird und gleichzeitig Flächen entsiegelt werden können, weil sie Funktionen wie Arbeiten und Wohnen miteinander verbindet und so zum autofreien Ort mit guter Radwegeanbindung und ÖPNV wird.
Um diese Vision zu realisieren, benötigt man anpassungsfähige und flexible Planungsparameter, erst recht für die vielschichtige Aufgabenstellung. Dieser Entwurf basiert deshalb auf einer prozessorientierten Transformationsstrategie mittels räumlicher Qualifizierung der einzelnen Quartiere. Durch Ergänzungen bzw. Diversifizierungen entstehen neue Handlungsoptionen, die eine Planbarkeit der Vision erlauben. Ein wesentlicher Ansatz ist dabei, dass die Eigenständigkeit und Charakteristik der jeweiligen Quartiere gestärkt und präzisiert wird. Der städtebauliche Zusammenhalt wird in diesem Fall nicht durch eine morphologische Angleichung hergestellt, sondern, im Gegenteil, in einer Verstärkung der Kontraste.
Die langfristige Vision vom „Westlichen Neckar“ ist eine Vision eines landschaftlich geprägten, kulturell und sozial kreativen Mittelpunktes in Nürtingen. Sie basiert auf einem Zusammenspiel zwischen urbaner Dichte in den Quartieren und den unmittelbar angrenzenden, vielfältigen Landschaftsräumen. Es ist eine zukunftsweisende Vision, weil sie durch Nachverdichtung erzielt wird und gleichzeitig Flächen entsiegelt werden können, weil sie Funktionen wie Arbeiten und Wohnen miteinander verbindet und so zum autofreien Ort mit guter Radwegeanbindung und ÖPNV wird.
Um diese Vision zu realisieren, benötigt man anpassungsfähige und flexible Planungsparameter, erst recht für die vielschichtige Aufgabenstellung. Dieser Entwurf basiert deshalb auf einer prozessorientierten Transformationsstrategie mittels räumlicher Qualifizierung der einzelnen Quartiere. Durch Ergänzungen bzw. Diversifizierungen entstehen neue Handlungsoptionen, die eine Planbarkeit der Vision erlauben. Ein wesentlicher Ansatz ist dabei, dass die Eigenständigkeit und Charakteristik der jeweiligen Quartiere gestärkt und präzisiert wird. Der städtebauliche Zusammenhalt wird in diesem Fall nicht durch eine morphologische Angleichung hergestellt, sondern, im Gegenteil, in einer Verstärkung der Kontraste.
Beurteilung durch das Preisgericht
Grundsätzlich werden die klaren baulichen und freiräumlichen Setzungen mit dem Schließen des Greinerareals der räumlichen Fassung der Bundestrasse B313 sowie des Anschlusses des Galgenbergparks an die Stadt positiv gewürdigt. Mit diesen Prämissen gelingt es den Verfassern eine klare Zielrichtung vorzugeben, mit dem Charme vielfältiger Varianten und möglichen inszenierten Brüchen in den verschiedenen Entwicklungsphasen. Es erschließen sich so auch wertvolle Optionen für die schrittweise Verlagerung kultureller Nutzungen.
In der weiteren Ausformulierung des Entwurfs offenbaren sich allerdings auch Schwächen in der Wahl von Typologien, vorgeschlagenen Nutzungen, der den Gebäuden zugeordneten oder fehlenden privaten und öffentlichen Freiflächen. Ebenso wird die Form, Größe und Setzung des neuen BBK sowie der Riegel des Greinerareals zum Galgenberg in Frage gestellt. Die vorgeschlagene Nutzung des Uferbereiches als Auenpark steht im Widerspruch zum erwarteten Nutzungsdruck und des gewünschten Nutzungspotenzials für die Bürgerschaft.
Im Ergebnis würdigt das Preisgericht die grundsätzliche, reizvolle Gesamtidee.
In der weiteren Ausformulierung des Entwurfs offenbaren sich allerdings auch Schwächen in der Wahl von Typologien, vorgeschlagenen Nutzungen, der den Gebäuden zugeordneten oder fehlenden privaten und öffentlichen Freiflächen. Ebenso wird die Form, Größe und Setzung des neuen BBK sowie der Riegel des Greinerareals zum Galgenberg in Frage gestellt. Die vorgeschlagene Nutzung des Uferbereiches als Auenpark steht im Widerspruch zum erwarteten Nutzungsdruck und des gewünschten Nutzungspotenzials für die Bürgerschaft.
Im Ergebnis würdigt das Preisgericht die grundsätzliche, reizvolle Gesamtidee.
©GGR/LOIDL/KOPPERROTH
Lageplan
©Atelier LOIDL Landschaftsarchitekten
Atelier LOIDL Landschaftsarchitekten
©GGR/LOIDL/KOPPERROTH
Perspektive Greiner-Areal
©Atelier LOIDL Landschaftsarchitekten
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