Einladungswettbewerb | 03/2020
Wohnbebauung in Wolfurt (AT)
©Huber ZT GmbH
2. Rang
Preisgeld: 4.000 EUR
Architektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Entwurf sieht zwei Baukörper unterschiedlicher Ausprägung vor, die unterirdisch über eine Tiefgarage miteinander verbunden sind. Der straßenseitige Bestandsbaukörper wird durch ein gleichartiges Bauvolumen mit längsrechteckiger Grundfläche und Satteldach ersetzt. Situierung und Höhenentwicklung lehnen sich an den Bestand an. Das teilweise unterkellerte Erdgeschoss ist geringfügig über Straßenniveau situiert. Neben den Erschließungsflächen wird eine Wohnung angeboten. Die Zufahrt zur gemeinsamen Tiefgarage wird niveaugleich zur Straße nordostseitig in den Baukörper integriert. In dieser sind auch Besucherparkplätze vorgesehen. Im darüber liegenden ersten Obergeschoss sind drei, im Dachgeschoss zwei Wohnungen projektiert. Die Fassaden werden mit Holzelementen bzw.
Holzschindelung dargestellt. Der straßenabgewandte Baukörper wird über Niveau aus einem fünfeckigen Polygon mit allseitig angewalmter Bedachung formuliert. Von den gesamt sechs Ebenen wird in der untersten an die Tiefgarage angeschlossen, darüber ein Kellergeschoss und nochmals darüber auf Geländeniveau ein Eingangsgeschoss ausgebildet. In den weiteren darüber liegenden drei Geschossen sind jeweils zwei, gesamt somit weitere sechs Wohnungen vorgesehen. Dieses Bauvolumen soll eine quergerillte Putzfassade erhalten. Die fußläufige Erschließung des straßenseitigen Gebäudes kann von der öffentlichen Verkehrsfläche über eine kleine Rampe bzw. Treppenanlage, aber auch eine Ebene höher von einer zwischen den Gebäuden angeordneten Platzsituation erfolgen. Diese wird durch einen nordostseitig entlang der Grundgrenze geführten Weg erreichbar. Das Eingangsgeschoss des dahinterliegenden Baukörpers wird eine weitere Ebene höher angeordnet, wodurch die zwischen den Gebäuden eingeschriebenen Freiflächen mit den Weganlagen entsprechende Neigungen aufweisen. Im Umgang mit den tektonischen Rahmenbedingungen wird ein spannender Ansatz gewählt. Der hangseitige Baukörper folgt teilweise den Höhenschichtungen, die an die ursprüngliche Situation angenähert werden. Ein feinsinniger Umgang mit dem Gelände ermöglicht zum Teil hochwertige Außenräume zu den Wohnungen. Der fließende Geländeverlauf hat aber massive Einschränkungen für Allgemeinflächen im Außenraum und die Kinderspielflächen zur Folge. Das Parallelstellen der Außenwände zur eingeschriebenen gemeinsamen Hoffläche steht einer Raumbildung entgegen und erzeugt wenig Spannung. In der polygonalen Grundfigur im Hanggebäude werden überzeugende Grundrisse angeboten. Beim straßenseitigen Baukörper erscheinen die sehr funktionalen Wohneinheiten zum Teil recht eng geschnitten. Die Qualität der Erdgeschosswohnung an der Straße muss hinterfragt werden. Der Fahrradraum zwei Geschosse über Straßenniveau ist nicht praktikabel. Der ortsbauliche Kontext wird im unmittelbaren Umfeld von Gebäuden in Anlehnung an den straßenseitigen Baukörper geprägt. Trotz der nachvollziehbaren Planungsidee vermag das Projekt aber die Notwendigkeit der freien Form des straßenabgewandten Baukörpers kaum zu rechtfertigen. Die erhebliche Baumasse fügt sich nur begrenzt in die vorhandene Bebauungsstruktur ein und erscheint für einen Wohnbau in diesem baulichen Zusammenhang schwer argumentierbar.
Holzschindelung dargestellt. Der straßenabgewandte Baukörper wird über Niveau aus einem fünfeckigen Polygon mit allseitig angewalmter Bedachung formuliert. Von den gesamt sechs Ebenen wird in der untersten an die Tiefgarage angeschlossen, darüber ein Kellergeschoss und nochmals darüber auf Geländeniveau ein Eingangsgeschoss ausgebildet. In den weiteren darüber liegenden drei Geschossen sind jeweils zwei, gesamt somit weitere sechs Wohnungen vorgesehen. Dieses Bauvolumen soll eine quergerillte Putzfassade erhalten. Die fußläufige Erschließung des straßenseitigen Gebäudes kann von der öffentlichen Verkehrsfläche über eine kleine Rampe bzw. Treppenanlage, aber auch eine Ebene höher von einer zwischen den Gebäuden angeordneten Platzsituation erfolgen. Diese wird durch einen nordostseitig entlang der Grundgrenze geführten Weg erreichbar. Das Eingangsgeschoss des dahinterliegenden Baukörpers wird eine weitere Ebene höher angeordnet, wodurch die zwischen den Gebäuden eingeschriebenen Freiflächen mit den Weganlagen entsprechende Neigungen aufweisen. Im Umgang mit den tektonischen Rahmenbedingungen wird ein spannender Ansatz gewählt. Der hangseitige Baukörper folgt teilweise den Höhenschichtungen, die an die ursprüngliche Situation angenähert werden. Ein feinsinniger Umgang mit dem Gelände ermöglicht zum Teil hochwertige Außenräume zu den Wohnungen. Der fließende Geländeverlauf hat aber massive Einschränkungen für Allgemeinflächen im Außenraum und die Kinderspielflächen zur Folge. Das Parallelstellen der Außenwände zur eingeschriebenen gemeinsamen Hoffläche steht einer Raumbildung entgegen und erzeugt wenig Spannung. In der polygonalen Grundfigur im Hanggebäude werden überzeugende Grundrisse angeboten. Beim straßenseitigen Baukörper erscheinen die sehr funktionalen Wohneinheiten zum Teil recht eng geschnitten. Die Qualität der Erdgeschosswohnung an der Straße muss hinterfragt werden. Der Fahrradraum zwei Geschosse über Straßenniveau ist nicht praktikabel. Der ortsbauliche Kontext wird im unmittelbaren Umfeld von Gebäuden in Anlehnung an den straßenseitigen Baukörper geprägt. Trotz der nachvollziehbaren Planungsidee vermag das Projekt aber die Notwendigkeit der freien Form des straßenabgewandten Baukörpers kaum zu rechtfertigen. Die erhebliche Baumasse fügt sich nur begrenzt in die vorhandene Bebauungsstruktur ein und erscheint für einen Wohnbau in diesem baulichen Zusammenhang schwer argumentierbar.
©Huber ZT GmbH
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