Einladungswettbewerb | 06/2019
Wohnen am Terrassenpark Hubland in Würzburg
©kuntzundbrück
2. Preis
Preisgeld: 9.500 EUR
Architektur
Erläuterungstext
Das Baufeld definiert einen Baukörper, der durch die Gebäudetiefe eine prägnante Wirkung nach allen Seiten verspricht. Der Entwurf nutzt diese Vorgabe um gleichermaßen eine solitäre Prägnanz sowie eine selbstverständliche Eingliederung in den städtebaulichen Kontext zu formulieren. Die weitestgehende Symmetrie, die Betonung der Ecken durch die Abrundungen und Loggien sowie der ruhige Wechsel von transparenten und opaken Flächen lässt eine wertige Erscheinung nach außen erwarten, die sich positiv auf das Umfeld auswirkt.
Das Erdgeschoss auf Höhe des östlichen Geländeniveaus bildet zur Straße einen Sockel aus, der die westlichen Wohnungen über den öffentlichen Raum hebt und vor direkten Einblicken und Straßengeräuschen schützt. Der Zugang zu den Wohnungen erfolgt über eine laubengangähnlichen, witterungsgeschützen Innenbereich, der mehr ist als eine reine Erschließungsfläche und die Kommunikation unter den Bewohnern fördern kann.
Das Erdgeschoss auf Höhe des östlichen Geländeniveaus bildet zur Straße einen Sockel aus, der die westlichen Wohnungen über den öffentlichen Raum hebt und vor direkten Einblicken und Straßengeräuschen schützt. Der Zugang zu den Wohnungen erfolgt über eine laubengangähnlichen, witterungsgeschützen Innenbereich, der mehr ist als eine reine Erschließungsfläche und die Kommunikation unter den Bewohnern fördern kann.
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Gebäudeentwurf überzeugt durch seine Klarheit und stellt in seiner Architektursprache einen gelungenen Beitrag für das Wohnen am Standort Terrassenpark dar.
Der Zugang erfolgt unglücklicherweise von der Nordseite über einen leicht geneigten Erschließungsweg, welcher direkt an der Gebäudekante und somit an der Wohnung in der Nord-Westecke vorbeiführt. Der durchlaufende Erschließungsweg – Durchwegung auf der Nordseite, führt ebenfalls an der Wohnung in Nord-Ostrichtung vorbei. Der angebotene dreigeschossige Eingangsbereich auf der Nordseite scheint für die Gebäudedimension und die Funktion überdimensioniert.
Die Wohnungseinheiten gruppieren sich gut proportioniert um den Erschließungskern, reine Nordorientierung wird geschickt vermieden.
Anpassungen der Wohneinheiten im weiteren Entwurfsprozess und Ausbildung von Schalträumen sind gut vorstellbar.
Die Innere Erschließung, die einer Laubengangerschließung im Kern anmutet, wirkt logisch, jedoch in ihrer Ausformulierung überdimensioniert.
Im Erschließungskern werden 3 Stufen angeboten, die die Zugänglichkeit erschweren. Die innere Erschließung wirkt durch die angebotenen Stufen im Kern im Erdgeschossbereich überzogen und unattraktiv, da Brüstungen entlang der Erschließungen eingefügt werden müssen.
Die Tiefgarageneinfahrt an der Südseite minimiert die Gartenfläche und die Aufenthaltsqualität.
Die dargestellten Wohneinheiten sind folgerichtig, allerdings entsprechen die Dimensionierungen der Freisitze nicht den Vorstellungen der Ausloberin. Teilweise lassen sich angebotene Türen zur Loggia durch die angebotene Möblierung nicht öffnen.
Die Anmutung des Gebäudes mit den dargestellten Rundungen gibt dem Gebäude eine Eigenständigkeit, die vom Preisgericht positiv gewertet wird. Allerdings führt die Ausbildung des Sockels im Freibereich nach Süden und Westen zum Schutz der Privatheit der Erdgeschosswohnung leider zum „Abheben“ in dem natürlichen Geländeverlauf.
Der Zugang erfolgt unglücklicherweise von der Nordseite über einen leicht geneigten Erschließungsweg, welcher direkt an der Gebäudekante und somit an der Wohnung in der Nord-Westecke vorbeiführt. Der durchlaufende Erschließungsweg – Durchwegung auf der Nordseite, führt ebenfalls an der Wohnung in Nord-Ostrichtung vorbei. Der angebotene dreigeschossige Eingangsbereich auf der Nordseite scheint für die Gebäudedimension und die Funktion überdimensioniert.
Die Wohnungseinheiten gruppieren sich gut proportioniert um den Erschließungskern, reine Nordorientierung wird geschickt vermieden.
Anpassungen der Wohneinheiten im weiteren Entwurfsprozess und Ausbildung von Schalträumen sind gut vorstellbar.
Die Innere Erschließung, die einer Laubengangerschließung im Kern anmutet, wirkt logisch, jedoch in ihrer Ausformulierung überdimensioniert.
Im Erschließungskern werden 3 Stufen angeboten, die die Zugänglichkeit erschweren. Die innere Erschließung wirkt durch die angebotenen Stufen im Kern im Erdgeschossbereich überzogen und unattraktiv, da Brüstungen entlang der Erschließungen eingefügt werden müssen.
Die Tiefgarageneinfahrt an der Südseite minimiert die Gartenfläche und die Aufenthaltsqualität.
Die dargestellten Wohneinheiten sind folgerichtig, allerdings entsprechen die Dimensionierungen der Freisitze nicht den Vorstellungen der Ausloberin. Teilweise lassen sich angebotene Türen zur Loggia durch die angebotene Möblierung nicht öffnen.
Die Anmutung des Gebäudes mit den dargestellten Rundungen gibt dem Gebäude eine Eigenständigkeit, die vom Preisgericht positiv gewertet wird. Allerdings führt die Ausbildung des Sockels im Freibereich nach Süden und Westen zum Schutz der Privatheit der Erdgeschosswohnung leider zum „Abheben“ in dem natürlichen Geländeverlauf.
©kuntzundbrück
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