Nichtoffener Wettbewerb | 04/2024
Wohnungsbau auf dem ehemaligen Areal der Vinzenz-Pallotti-Schule in Friedberg (Bayern)
©H|G Hähnig | Gemmeke Architekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB
Anerkennung
Preisgeld: 4.000 EUR
H|G Hähnig | Gemmeke Architekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB
Stadtplanung / Städtebau
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Verfasser:
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Mitarbeitende:
Beurteilung durch das Preisgericht
Zwei großformatige Hofstrukturen in der Flucht der beiden begrenzenden Straßen im Norden und Süden bilden das Grundgefüge der städtebaulichen Setzung. Diese weiten Höfe werden zueinander versetzt von den östlichen und westlichen Grundstücksgrenzen abgerückt und schaffen Raum im Nordwesten und Südosten für die „Grün-Blaue Spange“, die als Fläche für Retention, Natur, Spiel und Lebensraum für Flora und Fauna gedacht ist. Gegenüber werden nordöstlich und südwestlich in Höhe und Größe mit der Nachbarschaft vermittelnde Baukörper angesiedelt. Auf diese Weise bildet der Entwurf sehr geschickt vier unterschiedlich große Bauabschnitte aus. Gespiegelt zur „Grün-Blauen Spange“ verläuft die Nord-Süd-vernetzende Erschließungsspange, die sich an Singerstraße und Wiffertshauser Straße zu vermittelnden, einladenden Platzsituationen („Pocket-Platz“) öffnet, die wesentlich zur Adressbildung beitragen.
In der Mitte des Quartiers spannen die beiden Hofstrukturen im Kreuzungspunkt aus Grünzug und Wegeverbindung den zentralen Quartiersplatz auf. Im Osten wird dieser, sich aufweitende Raum durch einen größeren Punktbau, das „Palotti-Haus“, gefasst und mit gemeinschaftlichen Nutzungen bespielt. Nach Westen hin schafft eine schmale Öffnung einen plausiblen Anknüpfungspunkt an die vorhandene Nachbarschaft.
Das Mobilitätskonzept beruht auf einer, das Preisgericht überzeugenden hybriden Lösung mit einer Quartiersgarage im Norden und einer Tiefgarage unter der südlichen Hofstruktur. Abgesehen von Besucherstellplätzen und den notwendigen Sonderverkehren wird so der MIV der Anwohner*innen direkt an der Singerstraße und Wiffertshauser Straße abgefangen und das Quartier im Wesentlichen autofrei gehalten.
Das Preisgericht lobt die starke, städtebaulich robuste Grundkonzeption, die eine große Flexibilität bei einer Weiterentwicklung der Baukörper ermöglicht. Exemplarisch beweist dies der Entwurf mit unterschiedlichen Gebäudetypologien und deren Wohnformen für eine vielfältige Bewohnerschaft. Diesbezüglich wurden auch die vermittelnden dreigeschossigen Zwei- bis Dreispänner positiv hervorgehoben.
Der Schutz vor dem Verkehrslärm der Wiffertshauser Straße ist im überwiegenden Bereich durch die Setzung der Quartiersgarage gut gelöst. Bei der vermittelnden Bebauung im Nordosten erscheint er aber als nicht berücksichtigt. Hier verbleiben auch entsprechend der dargestellten Grundrisse Wohnungen mit belastenden Lärmeinwirkungen von drei Seiten.
Der Lkw-Stellplatz an der Wiffertshauser Straße entspricht nicht der Auslobung und ist in der Praxis nicht umzusetzen. Die Anzahl der Fahrradstellplätze ist deutlich zu gering. Die Pkw-Stellplätze sind in ihrer Gesamtzahl ausreichend, jedoch in ihrer Zuordnung nicht optimal verteilt.
Kontrovers diskutiert wurden die Maßstäblichkeit der großen Hofstrukturen und des Punktgebäudes am Quartiersplatz. Der hohe Anteil privater Gartenflächen in den Höfen zum Nachteil der gemeinschaftlichen Hofgärten und deren Zugänglichkeit für die weiteren Bewohner*innen wurde kritisch beurteilt. So ist auch das Angebot an Spielflächen nicht ausreichend. Insgesamt legt das Entwurfskonzept eine geringe Gewichtung auf öffentliche und gemeinschaftliche Grünflächen, in denen ebenfalls die Retentionsflächen angeordnet sind. Das Preisgericht lobt den Ansatz, dieses Verhältnis mit gemeinschaftlich nutzbaren Dachflächen in Form von Gewächshäusern und Pergolastrukturen zu verbessern.
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Plan 01
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Plan 02
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Plan 03