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Einladungswettbewerb | 05/2012

Wohnungsneubau an der Siedlung Schillerpark

3. Preis

blrm

Architektur

ZBP Zimmermann und Becker GmbH

TGA-Fachplanung

Erläuterungstext

Leitidee
Ziel ist es eine neue Wohnanlage mit sichtbarem Bezug zur ehrwürdigen „Siedlung Schillerpark“ in Verbindung mit einer neuen, eigenständigen genossenschaftlichen Wohnkultur zu schaffen.

Städtebau
Zur Erreichung dieser Zielsetzung wird der Bebauungsplan von 2010 modifiziert.
Auf den straßenbegleitenden Riegel an der Schwyzerstraße wird verzichtet.
Die beiden parallel zur Barfusstraße verlaufenden Riegel werden zur Schwyzerstraße hin verlängert. Dadurch entstehen zwei parallele, gleichlange, aufeinander bezogene Riegel als Fortführung der inneren städtebaulichen Struktur der „Siedlung Schillerpark“.
Der die beiden einander zugewandten Wohnzeilen verbindende Wohnpark wird gemeinschaftliches Zentrum der Wohnanlage mit direktem Sichtbezug zur denkmalgeschützten St. Aloysiuskirche und Park.

Architektur
Die beiden Wohnzeilen werden durch jeweils 6 Treppenhäuser über Rampen zum leicht angehobenen Erdge-schoss barrierefrei erschlossen.
Die Wohnräume der als 2- und 3-Spänner organisierten Wohnungen sind nach innen organisiert.
Die Hoffassaden öffnen sich mit den Freiflächen (Balkonen) und großzügiger Verglasung zum gemeinschaftlichen Wohnpark. Der Wohnpark ist mit Gärten in Form von Rasenflächen, Pflanzbeeten und Erholungsdecks ausgestattet, die sich über die Innenfassaden in Form der Balkone mit Pflanztrögen und berankbaren Geländern in die Vertikale fortsetzen.
So entsteht ein „grünes Zentrum“ mit einer vielfältigen Interaktion von öffentlichem und privatem Außenraum, das durch seine Offenheit und die Ausrichtung der Balkone den Bezug zur identitätsstiftenden St. Aloysiuskirche herstellt.
Die geschlosseneren Fassaden zum Straßenraum werden als „Lochfassade“ in zweischaliger Bauweise mit hinterlüfteter Fassade aus Betonfertigteilplatten vorgeschlagen.
Durch Zitate, wie die Lochfenster mit ihrer Rahmung und das in „Ziegelrot“ durchgefärbte Fassadenmaterial, tritt das Gebäude über die Barfusstraße hinweg in Dialog mit der Genossenschaftsarchitektur der Siedlung Schillerpark.
Gleichzeitig wird durch den Kontrast dieses klaren äußeren Rahmens die Offenheit und Individualität des grünen Zentrums nach Innen als Nukleus einer neuen, offenen, interaktiven Kultur genossenschaftlichen Wohnens
hervorgehoben.

Außenbereich / Freiraumplanung
Direkt den Gebäuden zugeordnet entstehen private Gartenflächen im gestalterischen Duktus der Balkone, welche durch Strauchpflanzungen in den dafür vorgesehenen Pflanztrögen einen Sichtschutz erhalten. Diese dienen als Auftakt eines zentralen Aufenthaltsbereiches. Hier werden Sitzmöglichkeiten, Wasserspiel, Pflanzbeete und Rasenflächen als Patchwork von Themengärten angeboten.
Die Material- und Pflanzenauswahl ist zurückhaltend und pflegeextensiv. Bei den blühenden Sträuchern können Schneeball, Sommerflieder, Heckenkirsche und Bauern-Jasmin zum Einsatz kommen. Bei den Baumpflanzungen werden Zierkirschen vorgeschlagen. Die Wegeflächen sind in drainfähigem Grand vorgesehen, welcher im Kontrast zur durchgehenden Versiegelung der umgebenden Fußgängerbereiche steht.

Beurteilung durch das Preisgericht

Generell wird vom Preisgericht die Eigenständigkeit und Konsequenz des Entwurfs, der stark vom Bebauungsplan abweicht, positiv beurteilt. Die zwei zu einem freistehenden Block verbundenen Zeilen interpretieren den in der Taut/Hoffmann-Siedlung vorhandenen Typus des Zeilenbaus als spiegelbildliche Doppelzeile neu. Die Zeilen sind nach Einschätzung des Preisgerichts städtebaulich gut proportioniert und bilden einen selbstverständlichen Abschluss an die östliche und nördliche Nachbarbebauung. Die geschlossene Straßenbebauung an der Barfusstraße und die Schließung der Ecke bilden einen zurückhaltenden aber bestimmten Abschluss der Taut’schen Siedlung und ihrer Innenerschließung. Das Kirchengebäude wird durch die offene Kopfbebauung der Zeilen nicht beeinträchtigt, sondern wird als Identifikationspunkt in den Block und das Hofkonzept erfolgreich einbezogen.
Die Grundrisse sind gut nutzbar und konsequent auf den zwischen den Zeilen entstehenden privaten Innenhof ausgerichtet. Dieser Innenhof bildet den Gegenpol zu den ruhiggeschlossenen Außenfassaden; die Häuser sind hier ganz offen, Außen und Innen
durchdringen sich. Hier soll ein „stark durchgrünter“ kommunikativer Wohnhof entstehen. Das Preisgericht bezweifelt jedoch ob die Dichte der „Garten“-Hofsituation der Lage in der
großmaßstäblichen Siedlung angemessen ist und ob sich die gewünschte Kommunikation im Innenhof nicht auch als Störung manifestieren wird. Die eigentlich mögliche optimale Orientierungsrichtung der östlichen Zeile zum Park nach Südosten wurde zu Gunsten der Konsequenz des Entwurfs vernachlässigt.
Die Tiefgarage ist effizient organisiert und gut angebunden; die großzügige
Vertikalerschließung mit 2-Spännern bedeutet jedoch einen sehr hohen Aufwand in Erstellung und Betrieb, was dem Projekt zum Nachteil gereicht.
Eine Umsetzung der typologisch-städtebaulich vollständig von den Bebauungsplan-Vorgaben abweichenden Konzeption würde wohl den Rahmen möglicher Befreiungen sprengen.
Insgesamt würdigt das Preisgericht das mutige, konsequent und gekonnt durchgeplante
Gesamtkonzept, dieser Entwurf innerhalb der engeren Wahl aufgrund der planungsrechtlichen Zweifel nicht endgültig zu überzeugen vermag.