Automatisch erstellte Besprechungsprotokolle. Verdichtete Dokumente und Gutachten auf Knopfdruck. Ein aus der Ausschreibung automatisiert erzeugtes Raum- und Flächenprogramm als DXF-Datei. Klingt nach aufwendiger Softwareentwicklung? Alle drei Workflows folgen demselben einfachen Prinzip — und lassen sich mit den richtigen Werkzeugen ohne Programmierkenntnisse umsetzen.

Timo Bilhöfer von TAB Studio zeigt live, wie einer dieser Workflows in der Automatisierungsplattform n8n von Grund auf gebaut wird — Schritt für Schritt, nachvollziehbar für alle, die noch nie mit Automatisierung gearbeitet haben. Das Rückgrat dahinter ist der Minimal Viable Workflow: ein Denkmodell aus drei Elementen — Input, Verarbeitung, Output — mit dem sich jeder wiederkehrende Büroprozess daraufhin abklopfen lässt, ob er sich für Automatisierung eignet.

Wer möchte, bringt einen eigenen Prozess mit: In einer geführten Übung wenden die Teilnehmenden das Prinzip direkt auf ihre eigene Bürorealität an — und gehen mit einer konkreten Einschätzung heraus, welcher erste Pilot für das eigene Büro sinnvoll wäre.

Nach dem Webinar können die Teilnehmenden:

  • einen wiederkehrenden Büroprozess in Input, Verarbeitung und Output gliedern
  • diese Denkweise auf einen eigenen Prozess anwenden
  • einschätzen, welcher Automatisierungsschritt sich als sinnvoller erster Pilot eignet

Keine Vorkenntnisse in Automatisierung nötig. Das Webinar richtet sich an Architekt:innen und Mitarbeitende in Planungsbüros, die verstehen wollen, wo KI-gestützte Prozesse ansetzen — und wie der erste Schritt aussieht.


Termin 1: 16. September 2026, 17:00–18:30 Uhr

Termin 2: 7. Oktober 2026, 10:00–11:30 Uhr

Referent: Timo Bilhöfer, TAB Studio UG

Moderiert von: Christian Müller-Sienra, Redakteur KI und Digitales, competitionline

 

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2 Fortbildungspunkte, anerkannt von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (Reg.-Nr. 26-1015095-020).

Mitglieder aller deutschen Architektenkammern können diese Punkte in der Regel anrechnen lassen, sofern ihre Kammer die Muster-Fortbildungsordnung der Bundesarchitektenkammer (BAK) umgesetzt hat oder eine gleichwertige Regelung zur gegenseitigen Anerkennung besteht. Bitte prüfen Sie dies vorab bei Ihrer zuständigen Kammer.