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KI-Governance für Planungsbüros — was die Geschäftsleitung jetzt entscheiden muss
Öffentliche Auftraggeber, Datenschutzbehörden und Auftraggeber fragen bereits konkret nach KI-Compliance. Wer keine dokumentierte Richtlinie, kein Inventar und keine Schulungsnachweise vorweisen kann, steht nicht nur schlechter im Wettbewerb — er kann im Schadensfall den entscheidenden Beweis der Sorgfaltspflichterfüllung nicht führen. Und das erhöht den Haftungsumfang erheblich.
Architekt Yasser Almaamoun zeigt im fiktiven Büro „Atelier Nordraum", wie eine praxistaugliche KI-Richtlinie mit KI-Unterstützung in weniger als einer Minute erstellt wird — eine Seite, sieben Mindestinhalte, sofort beschlussfähig. Er füllt das KI-Inventar aus dem ersten Webinar der Reihe für das Musterbüro aus und zeigt, wie die vier Bausteine — Systemerfassung, AVV-Übersicht, Bearbeitungsdokumentation, Richtlinie — ein geschlossenes Dokumentationssystem ergeben. Dann stellt er zwei Szenarien gegenüber: ein Büro ohne Dokumentation antwortet auf eine Behördenanfrage. Ein Büro mit Dokumentation tut dasselbe.
Rechtsanwalt Stefan Ilchmann erklärt, was den Unterschied im Sanktionsrahmen ausmacht — und warum gelebte Compliance nach Art. 83 Abs. 2 lit. d DSGVO ein konkreter Milderungsgrund ist, kein Formalismus.
Dieses Webinar ist in sich vollständig und ohne Vorkenntnisse aus der Reihe buchbar. Wer alle vier Webinare besucht, erhält das vollständige Compliance-Set für den KI-Einsatz im Planungsbüro. Es eignet sich besonders als Einstieg für Büroleitungen und Geschäftsführungen.
Die Teilnahmebestätigung kann als Nachweis einer Schulungsmaßnahme im Sinne von Art. 4 KI-VO dienen und die Sorgfalt der Geschäftsleitung nach § 43 GmbHG dokumentieren.
Termin: 1. Oktober 2026, 90 Minuten live
Referenten: Yasser Almaamoun (Architekt), Stefan Ilchmann (Rechtsanwalt)
Präsentiert von: Dirk Bonnkirch-Reineau, Architekt und Head of Content Architecture, competitionline
2 Fortbildungspunkte: anerkannt durch die Architektenkammer NRW
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