Öffentliche Auftraggeber fragen im Vergabeverfahren bereits heute nach dem KI-Einsatz im Planungsbüro. Wer keine klare Antwort hat, verliert nicht nur die Ausschreibung — sondern signalisiert, dass das Büro den Anforderungen nicht gewachsen ist. Gleichzeitig gilt das Recht bereits: Art. 4 KI-VO ist seit Februar 2025 in Kraft. Wer seitdem Mitarbeitende mit KI-Tools arbeiten lässt, ohne sie zu schulen, verstößt — unabhängig davon, ob er es weiß oder nicht.

Architekt Yasser Almaamoun und Rechtsanwalt Stefan Ilchmann nehmen gemeinsam das fiktive Büro „Atelier Nordraum" unter die Lupe: drei Mitarbeitende, drei verschiedene KI-Tools im täglichen Einsatz, eine offene Vergabeanfrage auf dem Tisch. Yasser Almaamoun zeigt live, wie Sprachmodelle, Bildgeneratoren und generative Planungsassistenz in der Praxis funktionieren — und wo sie scheitern, etwa wenn ein KI-Grundriss Fluchtwegregelungen ignoriert. Stefan Ilchmann ordnet jeden Schritt rechtlich ein: Wer ist nach der KI-Verordnung Betreiber, wer Anbieter? Welche Pflichten gelten schon heute? Und welche Systeme fallen überhaupt in den Hochrisiko-Bereich?

Als Handout erhalten alle Teilnehmenden eine Checkliste zur KI-Systemerfassung — das Werkzeug, mit dem das Büro am nächsten Tag mit einer rechtskonformen Bestandsaufnahme beginnen kann.

Das Webinar richtet sich an Architekten, Stadtplaner und Ingenieure, die verstehen wollen, was das Recht von ihnen verlangt — und was nicht. Es ist in sich vollständig buchbar; wer alle vier Webinare der Reihe besucht, erhält das vollständige Compliance-Set für den KI-Einsatz im Planungsbüro.

Die Teilnahmebestätigung kann als Nachweis einer Schulungsmaßnahme im Sinne von Art. 4 KI-VO dienen.

Termin: 22. September 2026, 90 Minuten live

Referenten: Yasser Almaamoun (Architekt), Stefan Ilchmann (Rechtsanwalt)

Präsentiert von: Dirk Bonnkirch-Reineau, Architekt und Head of Content Architecture, competitionline

2 Fortbildungspunkte: anerkannt durch die Architektenkammer NRW

 

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